Lexipedia

21.1021 · Anfrage · 2021-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Mandat an die "Swiss National Covid-19 Science Task Force" legt folgende Aufgaben fest (Quelle: https://sciencetaskforce.ch/mandat/):

- Sie berät ihre Mandatsgeber (BAG und EDI) mit ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen, um die politischen Behörden und Entscheidungsträger bei ihrer Entscheidungsfindung aus Sicht der Akademie und Forschung zu unterstützen. Darüber hinaus steht sie auch anderen Bundesbehörden und kantonalen Behörden für wissenschaftliche Anfragen und Beratung zur Verfügung.

- Sie identifiziert Forschungsfelder und -möglichkeiten, in denen die Schweizer Wissenschaft rasch einen wichtigen Beitrag zum Verständnis und zur Bekämpfung von Covid-19 leisten kann.

- Sie eruiert Innovationsmöglichkeiten, bei denen Schweizer Wissenschafts-Knowhow rasch zu Produkten oder Dienstleistungen mit Blick auf Covid-19 beitragen könnte.

Die "Swiss National Covid-19 Science Task Force" hat sich im Vorfeld von Bundesratsbeschlüssen mehrfach öffentlich geäussert und ihre Schlussfolgerungen und Berichte vorzeitig an die Medien getragen.

Man hat den Eindruck, dass viele Beschlüsse des Bundesrates durch diese frühzeitigen Mitteilungen beeinträchtigt wurden, und es ist wahrscheinlich, dass der Bundesrat nicht immer in der Lage war, frei und ohne den Druck, der durch diese Handlungsweise der "Swiss National Covid-19 Science Task Force" erzeugt wurde, zu diskutieren und dann zu entscheiden.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Wie bewertet er die Arbeit der "Covid-19 Science Task Force"?

2. Hält er es für normal und akzeptabel, dass Schlussfolgerungen und Berichte der "Covid-19 Science Task Force" mehrfach öffentlich gemacht worden sind, bevor der Bundesrat seinen Beschluss gefasst hat?

3. Welche Mittel wurden eingesetzt, um diese Vorgehensweise der "Covid-19 Science Task Force" zu verhindern?

4. Wurden die Beschlüsse des Bundesrates in irgendeiner Weise durch dieses ständige Vorpreschen beeinträchtigt?

5. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, das Mandat an die Taskforce zu überarbeiten und darin Verhaltens- und Vertraulichkeitsregeln aufzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Zur Bewältigung der Pandemie stand der Bundesrat von Anfang an vor der grossen Herausforderung, sinnvolle und angemessene Massnahmen zu verordnen. Bis heute ist er dabei auf das Wissen von Expertinnen und Experten aus verschiedensten Fachgebieten angewiesen. Durch die Schaffung der Swiss National COVID-19 Science Task Force (SNC-STF) wurde der effiziente Einbezug von unabhängigem Expertenwissen in die politischen Prozesse gewährleistet. Für den Bundesrat ist es wichtig, sich bei der Ausarbeitung von Bekämpfungsstrategien auf die Kompetenz der Mitglieder der SNC-STF abstützen zu können. Er schätzt die wertvolle und kompetente Arbeit der SNC-SFT sowie die gute Zusammenarbeit.

2. und 3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Anfrage Bregy 20.1084 "Swiss National Covid-19 Science Task Force. Auftrag und Pflichtenheft" festgehalten hat, ist die Kommunikation der SNC-STF nach aussen im Rahmenmandat festgelegt. Sie erfolgt grundsätzlich durch den Präsidenten der Science Task Force in Absprache und zeitlicher Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Bundeskanzlei. Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Policy-Briefe der SNC-STF wurde und wird zeitlich mit den genannten Behörden koordiniert.

Andere Mitglieder können sich in ihrer Funktion ausserhalb ihrer Zugehörigkeit der Science Task Force z.B. als Professorin oder Forschende jederzeit frei äussern, sie müssen ihre Funktion dabei klar deklarieren. Eine Äusserung von Mitgliedern der SNC-STF ist dabei nicht gleichzusetzen mit der offiziellen Kommunikation der SNC-STF.

4. Die Entscheide des Bundesrats wurden zu keiner Zeit durch die Arbeit der SNC-STF beeinträchtigt.

5. Mit dem Rahmenmandat sind nicht nur die Aufgabenstellung, sondern auch die Organisation und Kommunikation der SCN-STF klar festgelegt. Als Beauftragte des Bundes unterliegen die Mitglieder der SNC-STF - wie grundsätzlich alle Mandatnehmenden - darüber hinaus den Vertraulichkeitsbestimmungen des Bundes. Der Bundesrat sieht keinen Grund, die Aufgabenstellung zu überarbeiten.

Antwort des Bundesrates.