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21.1078 · Dringliche Anfrage · 2021-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten zu folgenden Ansätzen zur umweltfreundlichen Erhöhung der Stromversorgungssicherheit Stellung zu nehmen:

1. Massnahmen zur Reduktion des unnötigen Stromverbrauchs wie nächtliche Lichtverschmutzung oder ineffiziente Widerstandsheizungen. Wird er solche Massnahmen vorschlagen?

2. Wird der Bundesrat die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der EU mit Fokus auf eine Zusammenarbeit in Bezug auf die Stromversorgung starten? Wenn ja, wann?

3. Wird er die Nutzung von Demand Response und Smart Grid insbesondere auch bei Elektromobilität und Wärmepumpen unter Berücksichtigung dieses Potentials in entsprechenden Studien zur Versorgungssicherheit, berücksichtigen?

4. Wird er weitere Anstrengungen für den Ausbau des Solarstroms unter Berücksichtigung, dass die Strommangellagen insbesondere für März - April vorausgesagt wird, wenn die Solaranlagen bereits hohen Ertrag bringen, unternehmen?

5. Wird er Anreize schaffen für saisonale Speicher für Wasserkraft, aber auch andere Speicherlösungen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Die Energieeffizienz ist einer der Pfeiler der Energiestrategie des Bundes. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 18. Juni 2021 beauftragt, allfällige zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Versorgungssicherheit zu prüfen. Dazu zählen auch Massnahmen zur Reduktion des unnötigen Stromverbrauchs. Zudem hat der Bundesrat das UVEK am 11. November 2020 beauftragt, die Beschleunigung des Ersatzes von Elektroheizungen zu prüfen. Der Bundesrat wird Anfang 2022 die Ergebnisse diskutieren und unter Berücksichtigung der Resultate aus diesen Prüfungen gegebenenfalls weitere Massnahmen beschliessen.

Zu Frage 2:

Die EU knüpfte Verhandlungen zu neuen Marktzugangsabkommen wie einem Stromabkommen an den Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens. Seit der Beendigung der Verhandlungen zu einem solchen Abkommen im Mai 2021 hat sich an der Position der EU nichts geändert: Ohne Lösung der institutionellen Fragen ist sie nicht zum Abschluss weiterer Marktzugangsabkommen bereit. Der Bundesrat wird im Rahmen eines strukturierten politischen Dialogs auf Ministerebene gemeinsam mit der EU eine Standortbestimmung vornehmen und eine gemeinsame Agenda zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs erarbeiten.

Zu Frage 3:

Die Versorgungssicherheit wird mit periodischen Analysen zur so genannten "System Adequacy" beurteilt. Zurzeit ist eine weitere System Adequacy-Studie in Arbeit, die Ergebnisse werden vor dem Sommer 2022 vorliegen. Darin werden die möglichen Restriktionen beim Stromimport, welche mit der Umsetzung des "Clean Energy Package" der EU entstehen könnten, mitberücksichtigt. Für die Modellierung von Stromangebot und -nachfrage werden für die Schweiz Szenarien der Energieperspektiven 2050+ verwendet. In diesen Szenarien wird angenommen, dass ein Teil des Verbrauchs (Elektromobilität und Wärmepumpen) flexibel ist. Weiter ist daran zu erinnern, dass der Bundesrat im Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien die Einrichtung einer Energiereserve und die Unterstützung von im Winter sicher abrufbarer Produktionskapazität vorgesehen hat.

Zur Frage 4:

2022 stehen für die Förderung der Photovoltaik 450 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2022 ein Bonus für integrierte Photovoltaikanlagen mit einer Neigung ab 75 Grad eingeführt. Diese Anlagen produzieren in den Wintermonaten mehr Strom als weniger geneigte Photovoltaikanlagen. Da diese Anlagen - insbesondere Fassadenanlagen - aktuell kaum realisiert werden, soll ihr Bau stärker beanreizt werden. Zudem hat das Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossen, dass Anlagen ohne Eigenverbrauch Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten statt wie bisher maximal 30 Prozent erhalten können (Referendumsvorlage: BBl 2021 2321; Ablauf Referendumsfrist: 20. Januar 2022). Läuft die Referendumsfrist unbenützt ab oder wird die Vorlage in der Referendumsabstimmung angenommen, kann der Bundesrat die entsprechende Änderung des Energiegesetzes (EnG) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dieser Änderung des EnG sollte eine weitere Steigerung des Zubaus möglich sein.

Zur Frage 5:

Bereits heute profitieren Wasserkraftwerke, die als Neuanlage oder mittels Erweiterung für eine neue Speicherung von mindestens 10 GWh sorgen, von einem erhöhten Investitionsbeitrag und einer bevorzugten Behandlung bei der Förderung. Im Rahmen der anstehenden Verordnungsarbeiten zur Umsetzung der Änderungen vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes wird die Verwaltung evaluieren, wie diese Beanreizung fortgeführt und verbessert werden kann. Zudem hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zuhanden des Parlaments verabschiedet (BBl 2021 1666). Darin ist eine zusätzliche Förderung für den Ausbau von im Winter sicher abrufbarer Stromproduktion im Umfang von 2 TWh vorgesehen. Der Ausbau der Speicherwasserkraft steht dabei im Vordergrund. Dezentrale Speicher (Batterien) können eher in der kurzen Frist (Stunden) wertvolle Flexibilität für das Stromnetz oder den Strommarkt anbieten. Die Nutzung dieser Flexibilität soll mit dem neuen Bundesgesetz auf einen klaren Regulierungsrahmen gestellt werden. Andere Speichermöglichkeiten mit saisonaler Umlagerungsfähigkeit sind in der Praxis noch nicht etabliert und befinden sich erst im Forschungsstadium. Auch Power-to-X bietet nicht direkt eine Lösung für die saisonale Umlagerung, da es sich um eine Umwandlungstechnologie handelt, womit per se noch keine Speicherung garantiert wird.

Antwort des Bundesrates.