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21.1086 · Anfrage · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Eingeschriebene Briefe sowie Pakete, die den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Yens nicht persönlich übergeben werden können, werden in einem Geschäft in der Nachbargemeinde Lavigny zur Abholung deponiert. Lavigny ist von Yens aus mit dem Auto in 5 Minuten erreichbar. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln braucht man aber über 50 Minuten.

Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Muss die Post bei der Wahl ihrer Partnerabholstellen nicht auch ökologische Kriterien wie die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigen?

2. Warum wurde die Gemeinde Yens bei der Wahl des Standorts nicht konsultiert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Post muss den Zugang zur Grundversorgung in allen Landesteilen in angemessener Distanz sicherstellen. Unter der Voraussetzung, dass sie die gesetzlichen Erreichbarkeitsvorgaben einhält und die regionalen Gegebenheiten genügend berücksichtigt, kann die Post nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellt. Der Zugang zum Poststellennetz für die postalischen Dienstleistungen ist gewährleistet, wenn 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle oder Agentur zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, die Vorgaben für die Versorgung von städtischen Gebieten und Agglomerationen eingehalten werden und mindestens eine Poststelle pro Raumplanungsregion vorhanden ist. Weiter muss die Post den Zugang zu den Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung des jeweiligen Kantons innerhalb von 20 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss gewährleisten.

Im Rahmen der strategischen Ziele für die Post 20212024 erwartet der Bundesrat, dass die Post entsprechend ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt, die zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Mit dem Hausservice lassen sich überflüssige Zustelltouren vermeiden und damit den CO2Ausstoss reduzieren. Es gibt weder zusätzliche Fahrten für die Kundinnen und Kunden (alle Grundleistungen werden direkt am Domizil angeboten) noch für die Postboten (der Hausservice wird im Rahmen der normalen Zustellrunde von Montag bis Freitag durchgeführt).

2. Gemäss Auskunft der Schweizerischen Post erfolgt die Postversorgung in der Gemeinde Yens seit April 2020 über einen Hausservice, nachdem sich der ehemalige Agenturpartner zurückgezogen hat. Diesem Entscheid sind diverse Gespräche zwischen der Post und den Gemeindebehörden vorangegangen. Dabei wurde auch gemeinsam entschieden, dass die künftige Abholstelle für avisierte Sendungen die Agentur in Lavigny sein soll.

Antwort des Bundesrates.