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Kulturvermittlung zugunsten des literarischen und kulturellen Erbes durch Buchhandlungen

21.3011 · Motion · 2021-01-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in der nächsten Kulturbotschaft ab 2024 vorzusehen, dass Kulturvermittlungsprojekte zugunsten des literarischen und kulturellen Erbes der Schweiz, die von Buchhandlungen umgesetzt werden und festgelegten Qualitätskriterien entsprechen, nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt werden. Bei Bedarf sieht er eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlagen vor.

Eine Minderheit der Kommission (Kutter, Wismer Priska, Studer) beantragt, die Motion abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt in der Botschaft zur Förderung der Kultur 2021-2024 (BBl 2020 3131) die Bedeutung der Buchhandlungen im Kulturleben der Schweiz. Aufgrund seiner per se eindeutig lokalen Verankerung und Ausstrahlung kann dieser Tätigkeitsbereich auf nationaler Ebene jedoch nicht unterstützt werden und liegt folgerichtig im Kompetenzbereich der Kantone und Städte. Diese Haltung hat der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu zwei entsprechenden Interpellationen in den Jahren 2016 und 2020 bekräftigt (Reynard [16.3603] und Porchet [20.3256]).

Der Nationale Kulturdialog (Bund, Kantone, Städte) führte 2018 eine Evaluation zur Literaturförderung und damit auch zur Förderung des Buchhandels durch. Auf dieser Grundlage wurden Empfehlungen für öffentliche Förderstellen erarbeitet (https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-72795.html), welche die oben erwähnte Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen staatlichen Förderebenen berücksichtigen. Einige Kantone haben spezifische Massnahmen zur Unterstützung der Vermittlungsmassnahmen in den Buchhandlungen entwickelt.

Das in der Motion formulierte Anliegen bedeutet eine von übergeordneten kulturpolitischen Überlegungen isolierte und vorzeitige Setzung eines einzelnen Förderthemas für die nächste Kulturbotschaft (ab 2025) und ist weder sinnvoll noch angemessen: Im Sinne einer zielorientierten, nachhaltigen und ausgewogenen Kulturförderung des Bundes müssen Themensetzungen für die Kulturbotschaft immer in einer Gesamtschau erfolgen, die unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Mittel und der übergeordneten Themenschwerpunkte sowie der Anliegen der zahlreichen verschiedenen Kultursektoren stattfindet.

Die Unterstützung einer spezifischen Akteurengruppe in einer einzelnen Branche oder Kultursparte ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht vertretbar. Zumal es sich bei Buchhandlungen um Privatunternehmen handelt, die selbst über ihre Geschäftsmodelle und Marketingstrategien entscheiden und auch die entsprechende unternehmerische Verantwortung tragen.

Schliesslich gilt es zu erwähnen, dass Buchhandlungen wie wenige andere Kulturanbieter trotz pandemiebedingten Einschränkungen in der Lage sind, ihre Produkte auf digitalem Weg anzubieten oder via postalischem Versand zu ihrer Kundschaft zu bringen, was sie gegenüber vielen anderen Kulturinstitutionen bevorteilt, die ihre Angebote nicht auf vergleichbare Art verteilen oder versenden können. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Sonderlösung für die Förderung von Buchhandlungen auf nationaler Ebene nicht angezeigt.

Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag zu beantragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.