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21.3061 · Interpellation · 2021-03-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie positioniert sich der Bundesrat hinsichtlich der prekären Lage von Musikschaffenden, die sich in einem System bewegen, in dem die Entlöhnung angesichts der Gewinne, die Plattformen wie Spotify, Apple Music und Amazon erwirtschaften, unverhältnismässig und ungerecht ist?

2. Welche wirtschaftliche Bedeutung hat die Schweizer Musikproduktion gemessen am Musikkonsum, insbesondere am Konsum auf Online-Plattformen?

3. Könnte der Bundesrat sich vorstellen vorzuschlagen, dass die Regeln, die im Filmgesetz vorgesehen sind, auch für die Musikbranche gelten?

4. Falls er solche Massnahmen nicht als notwendig erachtet, was rechtfertigt seiner Ansicht nach eine unterschiedliche Behandlung der beiden genannten Branchen?

5. Kann sich der Bundesrat heute öffentlich und auf der Ebene internationaler Instanzen wie der OECD dafür einsetzen, dass klare Regeln, insbesondere im Bereich der Besteuerung, eingeführt werden, um einen Teil des beträchtlichen Gewinns "einzufangen", den die GAFA-Unternehmen erzielen, damit er umverteilt werden kann, insbesondere um diejenigen zu unterstützen, die den eigentlichen Rohstoff schaffen, der von den GAFA-Unternehmen verwendet wird?

Begründung

Wenn es einen Sektor gibt, der seit 2015 keine Krise erlebt hat und der seit 2020 stark gewachsen ist, insbesondere aufgrund eines grösser werdenden Zielpublikums, so ist das der Streaming-Dienst via Online-Plattformen. Von diesem Wachstum profitieren aber leider nicht jene, die diese Inhalte produzieren, sondern die Internet-Riesen wie Spotify, Apple Music, Google und Deezer.

Da eine Interpretin oder ein Interpret auf Spotify 0,39 Rappen pro Stream erhält (https://www.rdv-du-numerique.com/combien-rapporte-streaming-musical/), sind über 25 000 Abrufe nötig, damit sie oder er 100 Franken verdient, und mehr als eine Million Abrufe pro Monat für einen Lohn von 4000 Franken.

Diese Einnahmen, die bei Weitem nicht ausreichen, bedrohen das künstlerische und kulturelle Schaffen. Verschiedene Lösungen sind denkbar, um einen Teil des beträchtlichen Umsatzes abzufangen, der aus künstlerischem Schaffen gezogen wird. Im Nachgang zu zwei Vorschlägen für eine EU-Richtlinie im Jahr 2018 hat Frankreich vor weniger als zwei Jahren ein Gesetz zur Besteuerung von digitalen Dienstleistungen verabschiedet, mit dem eine Steuer von 3 Prozent auf bestimmte digitale Dienstleistungen, die auf den französischen Markt ausgerichtet sind, erhoben werden kann. Auch in der OECD finden Diskussionen zu diesem Thema statt.

Die liberale Regierung Kanadas hat ihrerseits den Gesetzesentwurf C-10 eingebracht, der sich zurzeit in Beratung befindet. Dieser Gesetzesentwurf sieht nichts Geringeres vor als die Unterstellung grosser Anbieter von Audio-Inhalten und audiovisuellen Inhalten unter den Canadian Broadcasting Act, das kanadische Rundfunkgesetz. Diese Änderung hätte konkret zur Folge, dass sich Plattformen wie Netflix und Spotify an die geltenden Vorschriften zu halten hätten, insbesondere in Bezug auf das Anbieten einheimischer Inhalte.

Im Bereich der audiovisuellen Angebote sind die Vorschläge des Bundesrates ehrgeizig: Die Online-Plattformen sollen in der Schweiz verpflichtet werden, 4 Prozent ihrer Einnahmen für die Unterstützung des Schweizer Filmschaffens einzusetzen, und es soll eine Quote von mindestens 30 Prozent für europäische Filme eingeführt werden. Der Nationalrat hat den Prozentsatz herabgesetzt, aber der Grundsatz bleibt bestehen, bevor die Vorschläge nun im Ständerat beraten werden. Die zuständige Kommission des Ständerats beantragt, zum ursprünglichen Entwurf zurückzukehren.

Die Erkenntnisse und Lösungen, die die Bundesbehörden für den Filmbereich vorschlagen, gelten auch für die Musik. Es ist Zeit zum Handeln!

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund ist im Musikbereich aktiv (siehe Postulat 20.3685 Wermuth). Er fördert durch die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia die Entstehung neuer Werke, die Verbreitung der aktuellen Schweizer Musikproduktion ausserhalb der Schweiz sowie kulturelle Austausche in der Schweiz und er entwickelt Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Musikerinnen und Musikern im Ausland. Durch das Bundesamt für Kultur (BAK) vergibt er Preise und Auszeichnungen und fördert Projekte der musikalischen Bildung. Zudem sieht der Auftrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) vor, dass diese zur Entwicklung der Schweizer Musikproduktion beiträgt (siehe Art. 24 Abs. 3 Bst. b RTVG [SR 784.40] sowie Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 Bst. b SRG-Konzession [BBl 2018 5545]). Des Weiteren ermöglicht der Bund mit der Covid-19-Kulturverordnung (SR 442.15) die Entschädigung von Kulturschaffenden für Verluste, die durch die Pandemie entstanden sind.

In Bezug auf die Verbreitung von Musikwerken über Online-Plattformen werden auf internationaler Ebene Überlegungen zur Verbesserung der Entschädigung und zur Einführung von Steuern angestellt. Der Bundesrat verfolgt die gegenwärtig in der OECD laufenden Diskussionen aufmerksam (siehe Frage 5).

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen von Preissystemen internationaler Musikplattformen und ihres Einflusses auf die Einkünfte aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette (Musikerinnen und Musiker, Labels, Managerinnen und Manager usw.) bewusst. Er kann jedoch keine sofortigen und international nicht koordinierten Massnahmen treffen. Neue Produktions-, Vertriebs- und Rezeptionsformen bedeuten aber auch Chancen für Labels sowie Musikerinnen und Musiker.

2. Zurzeit existieren keine genauen Zahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung der Schweizer Musikproduktion gemessen am Musikkonsum auf Online-Plattformen. Das Musikschaffen gilt als Teil des Bereichs Bühnenkünste und kann nicht isoliert betrachtet werden. Der Branchenverband der Musiklabels IFPI Schweiz schätzt für 2020, dass 76 Prozent der Einkünfte aus der Verbreitung aus dem Streaming stammen (gegenüber 14 Prozent aus physischen Tonträgern und 10 Prozent aus Downloads), wobei dieser Anteil seit den 2010er-Jahren auf Kosten der anderen Träger ständig ansteigt. Zur Prüfung der Frage sind genauere Zahlen erforderlich.

3. und 4. Der Bund schlägt im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 (Punkt 4.2) verschiedene Änderungen des Filmgesetzes vor (FiG; SR 443.1).

Der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet eine Investitionspflicht für schweizerische und ausländische Fernsehveranstalter und Online-Plattformen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Mindestumsatz erzielen und eine Mindestanzahl Filme zeigen oder anbieten. Die Investitionen müssen im unabhängigen Schweizer Filmschaffen getätigt werden. Die Investitionspflicht bezieht sich auf 4 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen der betreffenden Unternehmen. Wird die Investitionspflicht nicht oder nur teilweise erfüllt, ist dem BAK eine entsprechende Ersatzabgabe auszuzahlen. Die Einnahmen aus dieser Ersatzabgabe müssen für die Förderung der Schweizer Filme verwendet werden. Der Satz von 4 Prozent wurde aus dem aktuellen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) übernommen, das seit 2007 eine Investitionspflicht für private regionale und nationale Fernsehveranstalter vorsieht. Der Bund verfügt für diese Revision über entsprechende verfassungsmässige Kompetenzen in den Bereichen Film (Art. 71 BV [SR 101]) sowie Radio und Fernsehen (Art. 93 BV).

Im Gegensatz zu den meisten grossen internationalen Film-Plattformen produzieren die Musik-Plattformen keine Originalwerke, sondern beschränken sich auf deren Verbreitung. Deshalb müssen andere Modelle als im Filmbereich geprüft werden, dies in Absprache mit der betreffenden Branche und in Übereinstimmung mit dem Vorgehen auf internationaler Ebene.

5. Auf internationaler Ebene wird die Besteuerung von grossen, grenzüberschreitend tätigen Konzernen im Rahmen des Projekts der OECD/G20 zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen aus der Digitalisierung der Wirtschaft diskutiert. Mit ihm sollen der Besteuerungsanteil der Marktstaaten am Gewinn internationaler Konzerne erhöht (Säule 1) und Mindestbesteuerregeln für internationale Konzerne (Säule 2) eingeführt werden. Als OECD-Mitglied und Mitglied des Inclusive Framework on BEPS nimmt die Schweiz aktiv an den laufenden Arbeiten der OECD/G20 teil. Die OECD peilt eine konsensbasierte Lösung bis Mitte 2021 an.

Antwort des Bundesrates.