21.3086 · Postulat · 2021-03-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, beim Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien eine ex post Nachhaltigkeitsanalyse vorzunehmen, welche mindestens folgende Punkte abdeckt:
1. Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien beim Palmöl
2. Auswirkungen des strengen Schutzes des geistigen Eigentums (Auswirkungen auf Medikamentenpreise und den Zugang zu Saatgut für die Bauernfamilien in Indonesien)
3. Auswirkungen Omnibus-Gesetz auf die Situation in Indonesien (insbesondere auf die Menschenrechtslage in West-Papua)
4. Analyse darüber, wer die Gewinner und wer die Verlierer des Abkommens sind.
Begründung
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates fordert schon lange eine ex-ante Nachhaltigkeitsanalysen bei Freihandelsabkommen (FHA). Diese wurde beim FHA zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien nicht gemacht. Deshalb braucht es zumindest eine unabhängige ex-post Nachhaltigkeitsanalyse, welche die Auswirkungen des Abkommens genau analysiert, die Gewinner und Verlierer benennt und Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Mit dieser Analyse sollen auch Lehren gezogen werden, für künftige Abkommen.
Das knappe Ja der Stimmbevölkerung zum FHA mit Indonesien zeigt die Skepsis der Bevölkerung gegenüber diesem Abkommen. Einerseits aufgrund des Palmöls, jedoch auch aufgrund weiterer kritischer Punkte. Beispielsweise dem strengen Schutz des geistigen Eigentums, welches negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in Indonesien haben kann. Insbesondere aufgrund einer Verteuerung der Medikamente oder einem erschwerten Zugang zu Saatgut.
Ebenfalls ins Gewicht fiel die Verabschiedung des Omnibus-Gesetzes in Indonesien, welche eine Verschlechterung des Umweltschutzes und der Menschenrechte zur Folge hat. Während in der Schweiz in der Abstimmungskampagne das Abkommen mit Indonesien als Instrument für mehr Nachhaltigkeit angepriesen wurde, beschliesst Indonesien Gesetze, die das Gegenteil verfolgen.
Das Abkommen kann nach dem knappen Ja nun in Kraft treten. Die Schweiz steht jedoch in der Verantwortung, die Entwicklung in Indonesien genau zu beobachten und allfälligen negativen Auswirkungen des Handelsabkommens zu begegnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1, 2 und 4 sowie die Ablehnung der Ziffer 3 des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wird in Erfüllung des Postulats 19.3011 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats einen Bericht vorlegen zu den methodischen Möglichkeiten, anhand derer vor dem Abschluss von Freihandelsabkommen Nachhaltigkeitsstudien durchgeführt werden können (ex-ante). Der Bundesrat wird dabei auch prüfen, ob auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse auch Berichte zu den direkten Auswirkungen von einzelnen Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung nach dem Inkrafttreten eines Freihandelsabkommens (ex-post) machbar sind und wie diese auszugestalten wären. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) mit Indonesien wäre in dieser Hinsicht ein geeigneter Anwendungsfall. Der Bundesrat plant in jedem Fall über die Umsetzung des CEPA, inklusive der Nachhaltigkeitskriterien für präferentielle Palmölimporte, zu berichten, sobald fundierte Aussagen dazu gemacht werden können, und ist auch bereit, eine Analyse zu den Auswirkungen des CEPA - soweit diese eruierbar sind - durchzuführen.
Der Bundesrat beantragt, den geforderten Bericht auf die Aspekte zu beschränken, die einen direkten Bezug zum CEPA und dessen Umsetzung aufweisen, namentlich die Ziffern 1, 2 und 4 des Postulats. Er beantragt hingegen die Ablehnung der Ziffer 3 des Postulats, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem CEPA steht. Ein Bericht zur Umsetzung und zu den Auswirkungen des CEPA ist nicht das geeignete Gefäss, um die Auswirkungen des indonesischen "Omnibusgesetzes zur Schaffung von Arbeitsplätzen" auf eine spezifische indonesische Region zu beurteilen. Die Schweiz wird aber die Entwicklung der Menschenrechtslage in Indonesien weiterhin verfolgen und über die geeigneten Kanäle mit der indonesischen Regierung aufnehmen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1, 2 und 4 sowie die Ablehnung der Ziffer 3 des Postulates.