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21.3090 · Postulat · 2021-03-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern, in welchen Bereichen und mit welchen Konsequenzen Frauen über 50 Jahren genderspezifischer Altersdiskriminierung ausgesetzt sind und mit welchen Massnahmen dieser Diskriminierung entgegengewirkt werden kann.

Begründung

Der Bundesrat setzt sich in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zum Ziel, alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu gewährleisten. Inwiefern Frauen über 50 Jahren einer genderspezifischen Altersdiskriminierung ausgesetzt sind, wurde bis heute kaum untersucht. Der verlangte Bericht soll diese Wissenslücke schliessen, indem er insbesondere Antworten auf folgende Fragen gibt:

1. Welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themenfelder sind für die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen über 50 Jahren besonders relevant?

2. Welche Faktoren können zu einer Altersdiskriminierung von Frauen führen? Was sind die Folgen?

3. Welche Formen der Altersdiskriminierung von Frauen gibt es im Arbeitsmarkt (operative und strategische Ebene), in der Forschung, Bildung und in der Politik?

4. Um die Konkurrenzfähigkeit von Personen über 50 Jahren zu erhöhen und ihre Wiedereingliederung zu erleichtern, realisiert der Bundesrat im Rahmen der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials mehrere Massnahmen. Werden diese Massnahmen gendergerecht umgesetzt, d.h. werden die spezifischen Voraussetzungen von Frauen berücksichtigt? Wie verlaufen die Finanzflüsse aus Genderperspektive?

5. Wie wirkt sich die Vernachlässigung von geschlechtsspezifischer Medizin in Forschung, Klinik und Lehre auf Frauen über 50 Jahren aus?

6. Mit welchen Massnahmen kann einer Altersdiskriminierung von Frauen gezielt entgegengewirkt werden?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Auf Ebene Bund sind bereits Massnahmen am Laufen, die verschiedene Teilaspekte des Anliegens des Postulats abdecken. Zu nennen ist hier namentlich die am 28. April 2021 vom Bundesrat verabschiedete Gleichstellungsstrategie 2030 mit den vier Handlungsfeldern Erwerbsleben und öffentliches Leben, Vereinbarkeit und Familie, Gewalt und Diskriminierung und den darin vorgesehenen prioritären Massnahmen. Zu letzteren gehört namentlich die Umsetzung der Motion Herzog Eva 20.3588 "Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter" oder auch das Rechtsgutachten in Erfüllung des Postulats Caroni 19.4092 "Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht". Was die mit Blick auf eine mögliche Altersdiskriminierung von Frauen wichtigen Themen Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit anbelangt, so ist zunächst die Antwort des Bundesrates auf die dringliche Anfrage Rytz 17.1037 "Recht und Sicherheit für ältere Arbeitnehmende. Wann handelt der Bundesrat endlich?" zu erwähnen. Darin werden verschiedene Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmender aufgelistet (u.a. Instrumente der Arbeitslosenversicherung zugunsten älterer Stellensuchender, Fachkräfteinitiative FKI mit Schwerpunkt +50, Massnahmen zum Persönlichkeits- und Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmender, Weiterbildung im Bereich Digitalisierung). Gleichermassen relevant sind die laufenden Reformen der Altersvorsorge, die sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule Massnahmen vorsehen, die insbesondere Frauen zugutekommen sollen (mit dem Referenzalter 65 einhergehende Ausgleichsmassnahmen für Frauen in der AHV, Senkung des Koordinationsabzugs in der beruflichen Vorsorge).

Was die bereits vorhandene statistische Datenlage anbelangt, so ist auf die Standardauswertungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu verweisen, in denen die Ergebnisse in der Regel nach Geschlecht oder Alter, und manchmal auch kombiniert nach Geschlecht und Alter, angeboten werden. Im April 2020 hat das BFS im Statistikportal eine neue Seite zum Querschnittsthema "Älter werden in der Schweiz" aufgeschaltet (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Querschnittsthemen). Diese hat zum Zweck, einen Beitrag zur Beantwortung von Fragen rund ums Älterwerden zu leisten und enthält regelmässig aktualisierte Angaben zu verschiedenen Aspekten der Thematik, inklusive nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Statistiken (z.B. Erwerbstätigkeit, Armut, Gesundheitszustand, Wohnsituation). Auch in den Studien des Seco zum Arbeitsmarkt werden sozio-demographische Merkmale - wozu auch das Geschlecht und Alter gehören - berücksichtigt. Von Interesse sind auch die 2016 vom Bundesamt für Sozialversicherungen und Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann veröffentlichte Studie zum Rentengefälle zwischen Frauen und Männern ("Gender Pension Gap"; www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschung und Evaluation) oder der Bericht zur Beantwortung des Postulats Marti Samira 19.4132 "Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden", den das BFS gegenwärtig erarbeitet. Schliesslich ist das "MONET 2030-Indikatorensystem" zu nennen (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Nachhaltige Entwicklung > Das Monet 2030-Indikatorensystem). Dieses illustriert die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (SDGs). Das Thema Gleichstellung zwischen Frauen und Männern wird anhand von mehreren Indikatoren behandelt. Sieben davon befassen sich ausschliesslich mit diesem Thema. Weitere 16 Indikatoren konzentrieren sich auf andere Themen, umfassen jedoch eine zusätzliche, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Grafik, die die Ungleichheiten bzw. Unterschiede zwischen Frauen und Männern im Rahmen der Agenda 2030 aufzeigt (z.B. Armutsquote, Teilnahme an Weiterbildungen, Opfer von Diskriminierung, Freiwilligenarbeit).

Angesichts der gleichstellungspolitischen Prioritäten des Bundes, der laufenden und geplanten Massnahmen sowie der vorhandenen Datenlage ist der vom Postulat verlangte, ressourcenintensive Bericht, der alle mit Blick auf eine mögliche Altersdiskriminierung von Frauen relevanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themenfelder umfassen soll, nicht notwendig. Mit der Gleichstellungsstrategie 2030 wird es zudem möglich sein, die verschiedenen vorhandenen Daten und Massnahmen zusammenzuführen und auszuwerten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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