Lexipedia

21.3135 · Interpellation · 2021-03-11

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen bezüglich der Schüsse in den Neuenburgersee zu beantworten:

1. Warum wurden in der 2015 durchgeführten Wasseranalyse die Qualität des Seegrunds und allfällige im Boden versunkene Munitionsbestandteile nicht berücksichtigt? Kann der Bundesrat garantieren, dass kein Risiko für eine Verschmutzung des Seegrunds besteht?

2. Ist ein neuer Bericht vorgesehen? Auf wann? Welche Analysen sind vorgesehen?

3. Kann der Bundesrat garantieren, dass kein Risiko besteht, dass die Schwermetalle, die in den mehreren Tausend Tonnen an Munition enthalten sind, nicht eines Tages ins Wasser oder in den Seegrund übergehen?

4. Ist eine Sanierung des Standorts geplant? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?

5. Ist das Einstellen der Schiessaktivitäten an diesem Standort geplant? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Gibt es keine Alternativen?

Begründung

Obwohl das Umweltbewusstsein in den letzten Jahren gewachsen ist, schiesst die Armee mehrmals jährlich Munition direkt in den Neuenburgersee. Die Munition hat sich auf dem Grund des Sees inzwischen auf rund 4500 Tonnen angehäuft, und dies gleich am Rande eines bedeutenden Naturschutzgebiets!

Trotz der Wasseranalyse, die der Bund 2015 durchgeführt hat, scheint die Situation besorgniserregend zu sein. Im Gegensatz zum Wasser wurde nämlich der Boden des Sees nicht untersucht, obwohl die Böden von Schiesständen in der Regel mit Schwermetallen belastet sind. Deshalb gibt uns das Schwermetall, das tonnenweise am Grund unseres Sees liegt und früher oder später möglicherweise das Wasser und den Boden verschmutzen wird, Anlass zur Sorge.

Und schliesslich ist bis heute kein klarer Zeitplan für die Sanierung des Standorts bekannt. Das Damoklesschwert, das mit dieser Schadstoffmenge über uns schwebt, sollte so schnell wie möglich durch eine Sanierung oder sogar das Einstellen der Schiessaktivitäten an diesem Standort beseitigt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Nutzung des Schiessplatzes Forel 1998 im Sachplan Militär festgelegt und letztmals mit der Anpassung des Programmteils im Dezember 2017 bestätigt. Die militärische Nutzung basiert auf einer Vereinbarung mit den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Waadt aus dem Jahr 1990.

Zu Frage 1:

Das Ziel der Untersuchungen im 2015 war, die Beeinträchtigung des Wassers durch die aktuellen Schiesstätigkeiten zu beurteilen und zu klären, ob bei den Schiessen relevante Mengen von Schwermetallen ins Seewasser abgegeben werden. Die seit den 1950er Jahren in Forel eingesetzte Munition ist inert und enthält keine Explosivstoffe. Davor wurde auch Munition mit Explosivstoffen eingesetzt. Ziel der Analysen von 2015 war es nicht, die Altlastensituation insgesamt zu untersuchen.

Zu Frage 2:

Vom 29. bis zum 31. März 2021 hat das VBS in Forel Proben für Wasser- und Sedimentanalysen entnommen. Es werden Explosivstoffe, Schwermetalle und organischer Kohlenstoff in den Wasser- und Sedimentproben bestimmt. Das Probeentnahmekonzept wurde vorgängig mit den betroffenen Kantonen, dem Bundesamt für Umwelt und den Umweltorganisationen Pro Natura und "Association de la Grande Cariçaie" besprochen. Der Bericht zu den Wasser- und Sedimentanalysen soll im Sommer 2021 vorliegen. Bei diesen Analysen handelt es sich noch nichtum eine vollständige Voruntersuchung mit Gefährdungsabschätzung gemäss Altlastenverordnung. Auf Basis dieser Ergebnisse wird das VBS unter Einbezug des BAFU, der Kantone und der Umweltorganisationen festlegen, welche weiteren Abklärungen notwendig sind, um die Umweltgefährdungen umfassend beurteilen zu können.

Zu Frage 3:

Die Untersuchungen von 2015 haben gezeigt, dass nach den Schiessen ein Anstieg der Kupfer- und Zinkkonzentration im Seewasser zu verzeichnen ist. Diese Unterschiede waren jedoch auch bei den Referenzstandorten nachweisbar und die gemessenen Schwermetallgehalte lagen unter den Grenzwerten der Gewässerschutzverordnung sowie der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung. Im Anschluss an die laufenden Untersuchungen wird festgelegt, welche weiteren Abklärungen notwendig sind, um die Umweltgefährdungen umfassend beurteilen zu können. Eine umfassende Bewertung des langfristigen Gefährdungspotenzials wird nach Vorliegen der entsprechenden Resultate möglich sein.

Zu Fragen 4 und 5:

Forel ist einer von noch drei verbliebenen Plätzen für die Ausbildung im Schiessen mit der Bordkanone und der einzige, bei dem auf bewegte Ziele geschossen werden kann. Er wird heute noch an wenigen Tagen im Jahr für die Grundausbildung der Piloten genutzt.

Aus umweltrechtlicher Sicht wird das VBS auf der Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen unter Einbezug des BAFU, der Kantone und der Umweltorganisationen prüfen, welche weiteren Abklärungen zur Beurteilung der Umweltgefährdung nötig sind.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen vorliegen müssen und Klarheit zum künftigen Trainingsbedarf für das Fliegerschiessen mit der Bordkanone bestehen muss, bevor über die Weiterführung des Fliegerschiessens auf dem Schiessplatz Forel und eine Sanierung entschieden werden kann. Aus Sicht der Umweltgefährdung oder des Naturschutzes sieht der Bundesrat zur Zeit keinen Grund, der die Einstellung der Schiesstätigkeit in Forel zum jetzigen Zeitpunkt notwendig machen würde. Er wird aber bei Vorliegen neuer Erkenntnisse die notwendigen Massnahmen zugunsten der Umwelt zu ergreifen.

Antwort des Bundesrates.