21.3148 · Interpellation · 2021-03-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
1. Mit der International Traffic in Arms Regulations ITAR beanspruchen die USA eine weltweite Zuständigkeit zur Kontrolle sensibler technischer Komponenten. In welchem Ausmass treten Staaten, die ITAR-kontrollierte Komponenten beschaffen, Souveränität an die USA ab?
2. Mit welchen Instrumenten verfolgen die USA das Ziel zu verhindern, dass exportierte US-Waffen jemals in feindlicher Absicht gegen die USA und ihre Verbündeten eingesetzt werden könnten?
3. Führt der Bundesrat ein zentrales Register
a. der ITAR-kontrollierten Komponenten?
b. der mit ITAR-kontrollierten Komponenten kontaminierten Waffensysteme? Und
c. der Behörden und Mitarbeitenden, die individuell der ITAR-Kontrolle unterstehen?
4. Wie schützt der Bundesrat Mitarbeitende vor Nachteilen, die damit verbunden sein können, dass die Schweiz den USA notifiziert hat, dass sie Zugang zu ITAR-kontrollierten Komponenten haben? Wie viele solcher Notifikationen sind bisher erfolgt?
5. Die Bundeswehr schloss in der Ausschreibung für das Nachfolgeprodukt zum Sturmgewehr G36 die Verwendung von ITAR-Komponenten aus. Wird das VBS eine solche ITAR-Ausschlussklausel auch bei der Beschaffung
a. der Kampfflugzeuge,
b. deren Bewaffnung (Sidewinter, Amraam usw.) sowie
c. der bodengestützten Systeme inkl. Radar, Führungssysteme (Control to Air C2Air) einfordern?
6. Falls nicht: Stellt der Bundesrat das Ausmass der technischen Abhängigkeit und Aushöhlung der Souveränität in seinen Botschaften an das Parlament künftig angemessen dar? Weist er den neuen Luftwaffenchef an, ebenfalls korrekt zu informieren?
7. Laut Admirai aD Swift Scott und General aD Philip Breedlove ist der F-35 ist ein fliegender Computer, der die Eingliederung in eine einzigartige gemeinsame Militärstruktur ermöglicht, die auf einem besonders weitgehenden Datenaustausch beruht. Wie viel Abhängigkeit ist damit verbunden?
8. Gibt es bei den vier evaluierten Kampfjets Unterschiede im Ausmass der technischen Abhängigkeit, welche die Schweiz bei deren Beschaffung eingeht? Enthalten alle vier ITAR-kontrollierte Komponenten?
9. Sind alle vier Kampfjets in gleichem Mass von weltraumgestützten Ortungssystemen (GPS) sowie von Datenaustauschsystemen wie Datalink-16 abhängig?
10. Wie stark gewichtet der Bundesrat diese (die Souveränität der Schweiz stark berührenden) Fragen und wird er sie angemessen in seiner Botschaft an das Parlament darstellen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die USA verfolgen mit den Exportkontrollvorschriften ITAR das Ziel, die Weitergabe und Verbreitung von Kriegsmaterial US-amerikanischer Herkunft zu kontrollieren. Die Schweizer Armee ist Endnutzerin des in den USA beschafften Materials. Die Schweiz entscheidet alleine, wie dieses Kriegsmaterial eingesetzt wird. Der Bundesrat erkennt in den ITAR-Kontrollen keine Einschränkung der Souveränität der Schweiz.
2. Mit Hilfe von Exportkontrollvorschriften will die USA verhindern, dass Kriegsmaterial US-amerikanischer Herkunft nach dessen Verkauf unkontrolliert an Dritte weitergegeben wird. Das liegt auch im Interesse der Schweiz. Diese setzt sich auf internationaler Ebene ebenfalls dafür ein, dass Kriegsmaterial nicht unkontrolliert in Umlauf gebracht und verbreitet werden.
3. Der Bundesrat führt keine zentralen Register. Die Überwachung der exportkontrollierten Komponenten wird durch die Stellen des VBS gewährleistet, die für das jeweilige Kriegsmaterial verantwortlich sind. Sie sind für die elektronische Ablage der entsprechenden Dokumente zuständig und stellen deren Einhaltung sicher.
4. Der Zugang zu ITAR-kontrollierten Komponenten ist für Mitarbeitende mit Schweizer Staatsbürgerschaft, die aufgrund ihrer Tätigkeit einen solchen Zugang benötigen, jederzeit sichergestellt. Den USA ist nicht bekannt, welche Mitarbeitende mit diesem Material arbeiten.
5. Für die Schweiz als Endnutzerin dieses Materials haben die Exportkontrollvorschriften der USA keine Einschränkungen zur Folge. Deshalb gibt es keinen Grund, die Verwendung von ITAR-Komponenten bei den erwähnten Beschaffungen auszuschliessen.
6. Der Bundesrat und das VBS werden weiterhin gegenüber dem Parlament alle Fragen bezüglich militärischer Beschaffungen in geeigneter Form offenlegen. Der Bundesrat erkennt in den ITAR-Kontrollen keine Einschränkung der Souveränität der Schweiz.
7. Wie der Bundesrat in der Interpellation 20.3697 Roth ausführt, hat der Betrieb technologisch hochentwickelter, aus dem Ausland beschaffter Systeme immer bestimmte Abhängigkeiten zur Folge. Dies gilt für alle Länder, unabhängig vom Herstellerland. Die Evaluation der vier Kandidaten trägt den Abhängigkeiten Rechnung. Es ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Schweiz bei allen Kandidaten autonom entscheiden kann, welche Daten sie an die Herstellerländer übermitteln will.
8. Nein, für die Schweiz gibt es keine Unterschiede im Ausmass der technischen Abhängigkeit. Da die Schweiz die Flugzeuge im Ausland beschafft, ist sie grundsätzlich von allen Herstellern bzw. von allen Herstellerländern im gleichen Ausmass abhängig. Es sind bei allen Kandidaten ITAR-kontrollierte Komponenten enthalten.
9. Ja. Die Anforderungen des VBS vom 23. März 2018 und vom 10. Januar 2020 geben vor, dass die Interoperabilität mit Nachbarstaaten und Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden, insbesondere in den Bereichen taktische Datenübertragung (Tactical Data Link), Funk (insbesondere gesicherte Sprachübermittlung: Secure Voice), Freund-Feind Erkennung (IFF: Identification Friend or Foe) und Präzisionsnavigation (Satellitennavigation GPS, bzw. Galileo), gewährleistet sein muss, auch wenn in dieser Hinsicht bestimmte Abhängigkeiten in Kauf genommen werden müssen.
10. Der Bundesrat wird bei der Wahl eines neuen Kampfflugzeugs den Aspekt der technischen Abhängigkeit berücksichtigen und wird dies in der Botschaft an das Parlament thematisieren. Für die Souveränität ist es viel bedeutsamer, dass die Schweiz auch künftig ihren eigenen Luftraum, das Land und die Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft schützen kann. Dafür braucht die Schweiz neue Kampfflugzeuge.
Antwort des Bundesrates.