21.3182 · Interpellation · 2021-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Untersuchungen zeigen: Psychische Erschütterungen sind häufig in der Schweiz. Laut "pro mente sana" erlebt rund 50 Prozent der Bevölkerung einmal im Leben eine psychische Beeinträchtigung. Jede*r 8. Einwohner*in nimmt Medikamente gegen Depression, Angststörungen oder andere psychische Erkrankungen. Pro Jahr nehmen sich über 1000 Menschen das Leben. Bei fast 90 Prozent lag ein vorbestehendes psychisches Leiden vor. Leider erhalten 2 von 3 Menschen mit einer psychischen Erschütterung nicht die Unterstützung, die sie benötigen würden. Gründe dafür sind Verschwiegenheit, Unsicherheit, Angst und gesellschaftliche Wertung. Oft fehlt es auch an der Erreichbarkeit von Psychiater*innen am Abend und in der Nacht, an freien Betten in psychiatrischen Kliniken sowie tagsüber innert nützlicher Frist einen Termin zu erhalten. Trotz des häufigen Vorkommens von psychischen Beeinträchtigungen ist die Stigmatisierung der Betroffenen hoch und das Wissen der Bevölkerung gering. Zudem mangelt es an aufsuchenden, ambulanten, interdisziplinären und nutzer*innengerechten Behandlungen und Kriseninterventionen. Nicht zuletzt weil die Finanzierung nicht ausreichend ist und im Unterschied zur stationären Behandlung vorwiegend über die Krankenkassen oder über einzelne kommunale Angebote abgewickelt wird. Diese Situation führt dazu, dass die Krankheit zu spät erkannt wird, geeignete, frühzeitige Behandlungen ausbleiben und die Chronifizierung zunimmt. Das generiert neben persönlichem Leid hohe Kosten, die zurzeit bei rund 20 Milliarden pro Jahr liegen.
Dazu stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Wie will der Bundesrat zur Entstigmatisierung von psychischen Krankheiten beitragen?
2. Wie will der Bundesrat die Lücken in der ambulanten, aufsuchenden und nutzer*innengerechten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung schliessen und ihre Finanzierung sicherstellen?
3. Welche Anreize gibt es, psychiatrisch-psychotherapeutische Fachpersonen in ambulante Dienste zu integrieren?
4. Wie sollen die niederschwelligen Lücken speziell für Kinder und Jugendliche geschlossen werden?
5. Wie kann der Bundesrat dazu beitragen, dass der Einbezug aller Akteur*innen (Betroffene, Angehörige, Fachperson) gefördert wird, so dass weniger Zwangseinweisungen in Kliniken vollzogen werden müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. "Sensibilisierung, Entstigmatisierung und Information" ist das erste Handlungsfeld des Berichts "Psychische Gesundheit in der Schweiz. Bestandsaufnahme und Handlungsfelder. Bericht im Auftrag des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik" (www.bag.admin.ch/psychische-gesundheit) von Bund, Kantonen und Gesundheitsförderung Schweiz (2015). Es wird eine schweizweite Kampagne realisiert mit dem Ziel, durch Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Psychische Gesundheit/Krankheit die Fremd- und Selbststigmatisierung von Menschen mit psychischen Krankheiten zu verringern und die Wirksamkeit von Massnahmen zu erhöhen (www.wiegehtsdir.ch, www.santepsy.ch, www.salutepsi.ch). Die Massnahmen werden zu einem wesentlichen Teil durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz finanziert bzw. umgesetzt. Auch im Aktionsplan Suizidprävention von Bund, Kantonen und Gesundheitsförderung Schweiz wird das Ziel verfolgt, mit Sensibilisierungsmassnahmen zur Enttabuisierung und Entstigmatisierung von Suizidalität beizutragen. Dazu betreibt der Bund die Webseite www.reden-kann-retten.ch (dreisprachig).
2. Wie der Bundesrat im Bericht "Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" (Bericht in Erfüllung des Postulats Stähelin 10.3255) konstatiert, sind intermediäre Angebotsstrukturen für die Behandlung und Betreuung sowie für die Förderung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integration von psychisch kranken Personen von grosser Bedeutung. Der Bundesrat hat am 19. März 2021 entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie. Die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Im Bericht "Die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" ist festgehalten, dass die ambulanten und intermediären Angebotsstrukturen bei weitem nicht von allen Kantonen bei der Planung der stationären psychiatrischen Versorgung mitberücksichtigt werden. Andererseits führt das bestehende Abgeltungssystem der intermediären Angebotsstrukturen zu Herausforderungen bei der Finanzierung. Die Kantone und Tarifpartner sind gefordert, zu prüfen, wie eine nachhaltige Finanzierung der interprofessionellen und vielfältigen intermediären Angebotsstrukturen auszugestalten ist.
3. Wie ein ambulanter Dienst personell zusammengesetzt ist, entscheidet die Institution selber bzw. ist abhängig vom jeweiligen Leistungsauftrag. Der Bundesrat fördert grundsätzlich die koordinierte Versorgung und die interprofessionelle Zusammenarbeit. Im Rahmen des Förderprogramms "Interprofessionalität" (www.bag.admin.ch/fpinterprof) wurden Beispiele aus der Berufspraxis dokumentiert, auch zur Integration von Fachpersonen der Psychiatrie im ambulante Dienste.
4. Wie der Nationale Gesundheitsbericht 2020 "Gesundheit in der Schweiz - Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene" (www.gesundheitsbericht.ch) aufzeigt, sind Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte in der Regel primäre Ansprechpersonen für Anliegen der körperlichen und psychischen Gesundheit und bieten eine niederschwellige Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Daneben sind auch Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen an der niederschwelligen Versorgung beteiligt. Der Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell (vgl. Antwort auf Frage 2) wird ebenfalls dazu beitragen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
5. Die Fürsorgerische Unterbringung (FU) ist ein Institut des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat und das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Wie eine Obsan-Studie zur fürsorgerischen Unterbringung in Schweizer Psychiatrien gezeigt hat, variiert die Zahl der Einweisungen im Rahmen einer FU zwischen den Kantonen stark (Obsan Bulletin 02/2018; https://www.obsan.admin.ch/de/publikationen/fuersorgerische-unterbringung-schweizer-psychiatrien). Um die Wirksamkeit der gesamten Regelung zur FU zu prüfen, hat das Bundesamt für Justiz (BJ) 2020 eine umfassende Evaluation in Auftrag gegeben. Der Schlussbericht wird im Oktober 2021 erwartet. Ergänzend dazu hat das BAG ein Mandat in Auftrag gegeben, um das Thema der statistischen Grundlagen anzugehen. Grundsätzlich trägt auch eine bessere Sensibilisierung, Entstigmatisierung und Information über psychische Gesundheit und psychische Erkrankungen dazu bei, den frühzeitigen Einbezug aller Akteure zu fördern (vgl. Antwort auf Frage 1).
Antwort des Bundesrates.