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21.3255 · Motion · 2021-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die zuständigen Stellen der UNO darüber zu informieren, dass die Schweiz jegliche Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs mit dem Ziel, darunter auch Migrantinnen und Migranten zu fassen, die klimatisch bedingte Fluchtgründe angeben, ablehnt.

Begründung

Im Asylgesetz werden Flüchtlinge als Personen definiert, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Dieser Begriff ist absolut im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht. Er besagt deutlich, dass die Nachteile, die ihr erwachsen, an die Person an sich gebunden sind.

Seit mehreren Monaten werden aber Rufe laut, auch angebliche Opfer des Klimawandels als Flüchtlinge einzustufen. Der UN-Menschenrechtsausschuss und verschiedene NGO haben Schritte in diese Richtung unternommen. Und sowohl im UNO-Migrationspakt als auch im UNO-Flüchtlingspakt werden an zahlreichen Orten klimatisch bedingte Gründe als Exilfaktoren genannt.

Eine Anerkennung klimatisch bedingter Gründe als Fluchtgrund ist nicht in Einklang mit dem Flüchtlingsstatus, der sich während Jahrzehnten in allen völkerrechtlichen Verträgen und in der ständigen Rechtsprechung der Schweiz ausgebildet hat. Würden externe Ursachen, die nicht direkt mit der jeweiligen Person verknüpft sind, als Asylgrund anerkannt, könnten letzten Endes Hunderte Millionen Menschen auf ihr Recht pochen, sich aus humanitären Gründen in der Schweiz niederzulassen.

Damit die Schweiz ihre humanitäre Tradition bewahren kann, muss diese Tradition zumindest ein bisschen im Bereich des Möglichen fussen; sie darf sich nicht vollständig von der Wirklichkeit ablösen. Es ist deshalb unabdingbar, dass die Schweiz ab sofort ihren Widerstand gegen einen Flüchtlingsbegriff erklärt, der sich vom bisher verwendeten diametral unterscheidet, und ihre pragmatische und wahrhaft humanitäre Praxis weiterverfolgt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hält an seiner bereits in den Antworten zur Motion Zysiadis 07.3816, "Internationaler Status für Umweltflüchtlinge", und zur Interpellation Rennwald 10.3036, "Umweltflüchtlinge", geäusserten Auffassung fest, dass er die Schaffung eines Asylstatus für sogenannte "Klimamigranten" oder eine entsprechende Ausweitung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie eine dementsprechende Änderung des Schweizer Asylrechts nicht für angezeigt erachtet. Diese Position vertritt der Bundesrat, wenn angezeigt, auch auf internationaler Ebene. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde die Schweiz nicht mit einer Anpassung des in der Genfer Flüchtlingskonvention (SR 0.142.30) definierten Flüchtlingsstatus konfrontiert. Eine wie in der Motion verlangte proaktive Positionierung ist deshalb nicht notwendig. Hingegen räumt der Bundesrat der Verbesserung des Schutzes von Personen, die sich aufgrund von Naturkatastrophen oder den Folgen des Klimawandels gezwungen sehen, ihre Heimatregion oder ihr Heimatland zu verlassen, eine grosse Bedeutung ein. So setzt sich die Schweiz mit der von ihr lancierten Nansen-Initiative und der multilateralen Folgeinitiative Platform on Disaster Displacement ein, um eine bessere Zusammenarbeit der Staaten in diesem Bereich zu erreichen. Weiter realisiert sie Projekte im Bereich der Förderung von Adaptionsstrategien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und des Schutzes von Migrantinnen und Migranten. Schliesslich engagiert sich die Schweiz auch präventiv im Bereich Disaster Risk Reduction, um zu verhindern, dass Personen ihren Ursprungsort aufgrund von Naturkatastrophen verlassen müssen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.