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21.3256 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die im November 2020 veröffentlichte Studie von Greenpeace zeigt, dass ausgebrachte Pflanzenschutzmittel (PSM) auch auf nicht behandelten Kulturflächen, Biohöfen oder Biodiversitätsförderflächen nachweisbar sind. Das Problem ist eigentlich bekannt, aber die Studie zeigt, wie gross das Ausmass ist und geltende Vorschriften nicht ausreichen. Die Pflanzenschutzmittel kontaminieren so andere landwirtschaftliche Kulturen inklusive der Produkte von Biobäuerinnen und Biobauern. Auch Ökosysteme in Schutzgebieten sind von der Kontamination durch Abdrift betroffen. Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Gefährdet die Abdrift der Pflanzenschutzmittel die Biodiversität?

2. Lässt der Bundesrat die Abdrift der Pflanzenschutzmittel in ökologisch sensiblen Gebieten beobachten? Gibt es ein Monitoring dazu?

3. Was ist der Kenntnisstand über den Zustand der Biodiversität auf Biodiversitätsförderflächen BFF, welche in unmittelbarer Nähe von konventionellen Flächen liegen, die mit PSM behandelt wurden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels kann es sein, dass ein Teil des Produkts von den behandelten Parzellen abdriftet. Dass ausserhalb einer behandelten Parzelle solche Substanzen nachgewiesen werden können, stellt nicht gezwungenermassen ein Risiko für die Biodiversität dar. Entscheidend für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Biodiversität sind die gemessene Menge und die Auswirkungen der Substanz auf Nichtzielorganismen. Das Risiko der Abdrift für aquatische Lebensräume und für Biotope wird im Rahmen der Zulassung evaluiert. Falls nötig werden in den Anwendungsbedingungen technische Anwendungsvorschriften vorgeschrieben, um die Abdrift auf ein annehmbares Niveau zu senken. Wenn dies technisch nicht möglich ist, wird keine Bewilligung erteilt. Das Einhalten dieser Vorschriften ist folglich entscheidend hinsichtlich eventueller Auswirkungen auf die Biodiversität.

2. Der Bund führt im Rahmen der Massnahme 6.3.3.6 des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel ein Monitoring der PSM-Rückstände in ausgewählten Objekten der Inventare der Biotope von nationaler Bedeutung durch. Die Verwendung von PSM ist in diesen Flächen verboten. Diese Stichproben geben erste Hinweise auf Pflanzenschutzmittel in ökologisch sensiblen Gebieten, stellen jedoch kein systematisches Monitoring dar.

3. Das Agrarumweltmonitoring (ALL-EMA) erfasst Pflanzen, Tagfalter und Brutvögel, um die Biodiversität der Biodiversitätsförderflächen (BFF) zu beschreiben. Es liegen allerdings derzeit keine Erkenntnisse vor, ob die Biodiversität der BFF in unmittelbarer Nähe von konventionellen Flächen, die mit PSM behandelt werden, beeinflusst ist. Deshalb soll ein neues Modul in ALL-EMA dazu beitragen, die relevanten Einflussfaktoren besser zu verstehen. Auch unter dem Aktionsplan PSM sind Projekte geplant, die Einflüsse von Insektiziden auf die Biodiversität in Blühstreifen neben behandelten Flächen untersuchen sollen.

Antwort des Bundesrates.

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