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21.3260 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Menschenrechtslage in Algerien, insbesondere die Achtung und Durchsetzung der Religionsfreiheit für Minderheiten?

2. Wie beurteilt der Bundesrat die Lage für die Minderheit der protestantischen Kirche wie auch der muslimischen Minderheiten der Schiiten und Ahmadis?

3. Kann der Bundesrat bestätigen, dass es eine von der Regierung veranlasste systematische Schliessung der protestantischen Kirchen gibt?

4. Trifft es zu, dass seit November 2017 die algerischen Behörden die Schliessung von 17 protestantischen Kirchen veranlasst haben und keine einzige dieser Kirchen bis heute die Wiederöffnung auf dem rechtsstaatlichen Weg erreicht hat?

5. Wie haben sich der UNO-Menschenrechtsrat oder UNO-Sonderbeauftragte in den letzten Jahren zur Religionsfreiheit in Algerien geäussert?

6. Ist der Bundesrat gewillt bei der Intensivierung des Wirtschaftsaustausches mit Algerien auch die Menschenrechtsachtung in Verbindung mit der Religionsfreiheit zu thematisieren?

Begründung

Im Rahmen des offiziellen Besuchs von Bundesrat Cassis in Algerien (7.-9. Februar 2021) wurden verschiedene Themen wie die regionale Sicherheitslage, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Bewältigung der COVID-19 Krise thematisiert. Auch "die Menschenrechte" seien in den Gesprächen ein Thema gewesen. Gleichzeitig wies der Aussenminister in einem Zeitungsinterview in der Schweiz darauf hin, dass die neue algerische Verfassung in die richtige Richtung gehe und sich den Menschenrechten verpflichte.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz engagiert sich für den Schutz von Minderheiten, einschliesslich religiöser Minderheiten, und für die Durchsetzung und die uneingeschränkte Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit.

Folglich und entsprechend der neuen MENA-Strategie 2021-2024 beobachtet der Bundesrat die Menschenrechtslage in Algerien, wie auch in den anderen Ländern der Region, einschliesslich der Lage der religiösen Minderheiten. Obwohl die Religions- und Kultusfreiheit in der algerischen Verfassung garantiert ist, hat das EDA Kenntnis von Fällen von Schliessungen protestantischer Kirchen und von gewissen Schwierigkeiten, denen nicht-muslimische/sunnitische Religionsgemeinschaften, auch im Kontakt mit den Behörden, ausgesetzt sind. Dieser Punkt wurde insbesondere im Rahmen der jüngsten politischen Konsultationen zwischen der Schweiz und Algerien im Jahr 2019 in Algier angesprochen. Auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz die Resolutionen der Vereinten Nationen, insbesondere jene des Menschenrechtsrates, zur Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit und jene zu den Rechten von Minderheiten. Anlässlich des zweiten Zyklus der allgemeinen regelmässigen Überprüfung empfahl die Schweiz Algerien unter anderem, die gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben, die die Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit unter Strafe stellen. Schliesslich steht das EDA in regelmässigem Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der in Algerien tätigen evangelischen Kirchen der Schweiz.

Der Bundesrat wird die Menschenrechtslage einschliesslich jene der religiösen Minderheiten in Algerien weiter beobachten, insbesondere über die Botschaft, und sich mit den algerischen Behörden über diese Fragen austauschen.

Antwort des Bundesrates.

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