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21.3311 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat, wie er die 17 Ziele und die Zielvorgaben der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will. Bei der Agenda 2030 handelt es sich um einen Referenzrahmen, der von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die sich zur Umsetzung verpflichtet haben, verabschiedet wurde. Die Schweiz hat aktiv mitgewirkt und das Papier vor mehr als fünf Jahren unterzeichnet.

In seinem Entwurf anerkennt der Bundesrat die weltweite Bedeutung der Nachhaltigkeit und verspricht, die Kohärenz der Sektoralpolitiken auszubauen. Auch die Notwendigkeit, zu handeln, wird erkannt. Es werden aber weder Instrumente noch Prozesse vorgestellt. Dem Entwurf mangelt es an neuen, konkreten und messbaren Zielen, um in neun Jahren die Herausforderungen der ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise zu meistern. Auch die Verknüpfung mit anderen Bereichen der Bundespolitik fehlt.

Der Bundesrat sieht auch keine finanziellen Mittel vor, die nötig wären für eine bereichsübergreifende Umsetzung und die Projektkoordination. Die Strategie scheint somit den Zielen der Agenda 2030 nicht gerecht zu werden. Es wird für die Schweiz schwierig sein, bei der Umsetzung der Agenda 2030 eine treibende Kraft zu sein - sowohl im Inland wie auch in der internationalen Zusammenarbeit. Zudem ist nicht vorgesehen, die Strategie nach Ablauf der Halbzeit zu evaluieren.

Die Covid-19-Krise hat aber gezeigt, dass unser Land ein nachhaltigeres Entwicklungsmodell erarbeiten muss, in dem Lebensqualität und Wachstum in Einklang gebracht werden können.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Mit welchen Instrumenten und Prozessen kann die Kohärenz mit anderen Bereichen der Bundespolitik gewährleistet werden?

2. Welche Ressourcen werden zur Verfügung gestellt, um das Ganze zu koordinieren und die Strategie bereichsübergreifend umzusetzen?

3. Wie soll die Erreichung der Ziele evaluiert werden?

4. Warum ist kein Zwischenbericht zuhanden des Parlaments vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Erhöhung der Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung ist eine der fünf Leitlinien der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (Vernehmlassungsvorlage vom 4. November 2020). Die Strategie enthält ferner eine Aufforderung an die Bundesstellen, die in der Agenda 2030 und in der Strategie festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse zu integrieren. Damit schafft sie einen Rahmen und definiert Ziele und strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik in drei Schwerpunktthemen (nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität; Chancengleichheit). Es handelt sich dabei um jene Bereiche, in denen für die Schweiz innen- und aussenpolitisch der grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Politikbereichen besteht.

2. Die konkrete Umsetzung der Strategie ist in erster Linie Sache der für die einzelnen Politikbereiche zuständigen Bundesstellen. Dabei stützen sie sich auf die Leitlinien, Ziele und strategischen Stossrichtungen ab. Die Bundesstellen stellen die für die Umsetzung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen ihrer bewilligten Budgets sicher und setzen dabei Prioritäten. Das Direktionskomitee Agenda 2030 klärt als strategisches Steuerungs- und Koordinationsgremium auf Bundesebene Grundsatzfragen und erfüllt sektorenübergreifende Aufgaben in Bezug auf die Umsetzung der Agenda 2030 sowie der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030.

3. Der Grad der Zielerreichung wird mithilfe des Indikatorensystems MONET 2030 gemessen, welches die Anforderungen an die öffentliche Statistik erfüllt. Alle vier Jahre wird eine Bestandsaufnahme über die Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz erstellt. Diese zeigt das Engagement der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 in seiner Gesamtheit auf und eruiert den Handlungsbedarf der Schweiz für die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Bestandsaufnahme dient zudem als Grundlage für den Länderbericht der Schweiz an die UNO und an die Öffentlichkeit.

4. Im Rahmen der Verabschiedung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 bis Mitte 2021 wird der Bundesrat entscheiden, ob und in welcher Form zu dieser Zwischenevaluationen durchgeführt und allfällige künftige Anpassungen und Konkretisierungen in der Strategie vorgenommen werden. Der Bundesrat informiert das Parlament zudem in seinen jährlichen Geschäftsberichten über wichtige Elemente der Umsetzung der Agenda 2030.

Antwort des Bundesrates.