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Epidemiengesetz. Zeitliche, geografische und personelle Präzisierung der Kompetenzen und besserer Miteinbezug der Kantone

21.3342 · Motion · 2021-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Artikel 7 EPG sei zu präzisieren: Wenn es eine ausserordliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen während einem Monat (neu) anordnen. Sind längere Massnahmen notwendig, so werden diese unter Miteinbezug und Zustimmung der kantonalen Gesundheitsdirektionen sowie der BVers erlassen.

Begründung

Erfahrungen zeigen, nationales Notrecht berücksichtigt regionale Begebenheiten zu wenig. Das Prozedere ist schwerfällig. Es vermag den jeweiligen aktuellen Lagen nicht gerecht zu werden. Zudem funktionieren Massnahmen nur, wenn ein grosser Teil der Bevölkerung diese nachvollziehen kann und mitträgt. Mit Notrecht-Entscheiden kann ein zunehmender Teil des Volkes über eine längere Zeit nicht mehr erreicht werden. Wenn nur noch mit Sanktionenandrohungen umgesetzt wird, dann läuft etwas Grundlegendes falsch. Unserer föderalistischen Struktur muss ganz besonders auch in schwierigen Zeiten Rechnung getragen werden. Ohne den Rückhalt in der Bevölkerung und ein Mitwirken in den Kantonen kann die nationale Politik nichts erreichen. Rückhalt lässt sich am besten via direktdemokratischer Mitentscheidungsrechte und transparenter Kommunikation herstellen.

Heute scheint der Lockdown die neue Normalität. Unsere Grundrechte sind auf einmal begründungspflichtig. Das ist gefährlich: Unsere Verfassung verlangt, dass bei Grundrechtseingriffen immer das mildest mögliche Mittel gewählt wird. Daran hat auch Corona nichts geändert. Es gilt nicht "viel hilft viel", sondern: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Jede Massnahme muss immer wieder neu überprüft werden. Ist sie wirksam? Gibt es nicht Alternativen mit geringeren Grundrechtseingriffen?

Statt neue Lockdowns von oben, brauchen wir mehr Eigenverantwortung und Dezentralität. So zeigten regionale Projekte wie z.B. kantonale Massentests Erfolge. Die 26 Ges.Departemente müssen Teil der Entscheidfindung sein. Wer Bürger wie Kinder behandelt, muss sich nicht wundern, wenn diese sich so verhalten. Verantwortliche vor Ort müssen einbezogen werden. Oft wissen Kantonsräte oder Gemeindepräsidenten besser, was zu tun ist. Sie kennen die Gefahren/Hotspots. Sie kennen Unternehmen/Bürger, die etwas tun können+wollen. Vertrauen in die Menschen aktiviert ihr Verantwortungsgefühl+Wissen. So handeln Menschen im Sinne des Gemeinwohls. Die Politik sollte mehr darauf setzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In gesundheitlichen Notlagen wie der aktuellen Corona-Pandemie kann es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sein, schweizweit geltende Massnahmen anzuordnen. Unter Berücksichtigung der oftmals schnell ändernden Bedrohungslage müssen die Entscheide und deren Umsetzung rasch erfolgen können. Verzögerungen können den Verlauf der epidemiologischen Lage negativ beeinflussen (Verlängerung, Verstärkung etc.).

Um dies zu gewährleisten, sieht das vom Parlament und Volk genehmigte Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) eine entsprechende Entscheidkompetenz des Bundesrates vor. Der Bundesrat ist sich der Verantwortung, welche damit einhergeht, bewusst. Seine Entscheide zur Bekämpfung des Coronavirus trifft er stets auch in Abwägung der Konsequenzen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft.

Der Bundesrat wird die Bewältigung der Covid-19-Epidemie und namentlich den Umgang mit seinen Kompetenzen in der ausserordentlichen und besonderen Lage sorgfältig evaluieren und dabei die Rollen des Parlaments und des Bundesrates genau analysieren. Allfällige Anpassungen werden anschliessend mit einem Revisionsentwurf des EpG dem Parlament vorgeschlagen. Diesbezüglich wird zu prüfen sein, ob und wie ein allfälliger Miteinbezug und Zustimmung der kantonalen Gesundheitsdirektionen sowie der Bundesversammlung bei Entscheiden des Bundesrates in einer ausserordentlichen Lage in geeigneter Weise erfolgen kann. Hingegen ist es zu früh, bereits heute Präzisierungen am EpG festzulegen, ohne dass die Erfahrungen aus der Covid-19-Epidemie systematisch ausgewertet wurden.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass derzeit die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sich intensiv mit der Frage befasst, wie das Parlament im Krisenfall optimal einbezogen werden kann. Auch diesen Arbeiten sollte nicht vorgegriffen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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