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Wirksame Massnahmen zur Offenhaltung der Weideflächen im Sömmerungsgebiet

21.3356 · Motion · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen vom BAFU finanzierten Erschwernisbeitrag für Sömmerungsalpen mit bis zu 40 Normalstössen einzuführen, welcher den enormen personellen und materiellen Aufwand zum Schutz der Nutztiere vor Grossraubtieren entschädigt und die Offenhaltung sicherstellt.

Begründung

Gemäss Zweckartikel des Landwirtschaftsgesetzes hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Kulturlandschaft gepflegt, die dezentrale Besiedelung des Landes und das Tierwohl gewährleistet sind. Die rasante Zunahme der Wolfspopulation in den Berggebieten erhöht abermals den Druck auf die Alpwirtschaft. Ohne Gegenmassnahmen droht die Aufgabe von vielen Sömmerungsbetrieben, allen voran den Kleineren.

Die Sömmerungsbetriebe sind integraler Teil der Berglandwirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag an die flächendeckende Bewirtschaftung und Besiedelung, die Offenhaltung sowie die Vielfalt der Landschaften und Lebensräume für Fauna und Flora (Biodiversität). Traditionell sind die Landwirtschafts- und Sömmerungsbetriebe in vielen Regionen kleinstrukturiert.

Sömmerungsweiden an Grenzertragsstandorten mit kleiner Bestossung können Herdenschutz nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand betreiben und sind dementsprechend unwirtschaftlich. Diese Betriebe leiden besonders schnell unter der steigenden Zahl von Grossraubtierattacken auf Nutztiere und dem Aufwand für Herdenschutzmassnahmen. Daher braucht es gezielte Massnahmen zur Verhinderung dieser Betriebsaufgaben und als Folge davon der Vergandung und Verbuschung. Der Bundesrat hat das Postulat 20.4584 abgelehnt mit der Begründung, dass die Resultate einer Studie von Agroscope abgewartet werden müssen. Angesichts der vielen verfrühten Abalpungen im Jahr 2020 und der Verdoppelung der Risse innerhalb eines Jahres - trotz verstärkten Herdenschutzmassnahmen und erhöhten Beratungsaufwänden in den Kantonen - kann aber nicht weiter abgewartet werden. Um die Betriebsaufgaben zu verhindern, braucht es für kleinere Betriebe einen Erschwernisbeitrag. Da diese Aufwände dem Schutz von Wildtieren dienen, muss der Beitrag vom BAFU geleistet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich des Drucks auf die Berglandwirtschaft angesichts des wachsenden Wolfsbestands bewusst. Auf die Alpsömmerungsperiode 2021 hin will der Bundesrat den Herdenschutz weiter stärken und das Budget um 500'000 Fr. pro Jahr erhöhen. Die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01) wurde am 31. März 2021 gestartet.

Er beantragt zudem die Annahme des Postulates Buillard (20.4548) "Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft", zu dessen Umsetzung flankierende Massnahmen im Bereich des Agrarrechts geprüft werden.

Weiter wurde der Bundesrat mit dem Postulat 18.4095 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates bereits beauftragt, in einem Bericht die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes darzulegen. Darin wird der Bundesrat den Handlungsbedarf aufzeigen und allfällige Massnahmen vorschlagen. Insbesondere sollen bei betroffenen Betrieben oder Weideflächen die Möglichkeiten zum Schutz vor Grossraubtieren inklusive des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses möglicher Herdenschutzmassnahmen untersucht werden. Der Bericht soll weiter darlegen, wie sich diese Änderungen der Bewirtschaftung des Berggebietes auf die Landschaft, den Tourismus und die Biodiversität auswirken können. Die Grundlagenstudie der Forschungsanstalt Agroscope für den Bericht in Erfüllung des Postulates 18.4095 wird im Herbst 2022 vorliegen, der Bericht des Bundesrates im Herbst 2023.

Mit den beiden erwähnten Prüfberichten werden die Anliegen der Motion bereits angegangen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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