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21.3409 · Interpellation · 2021-03-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Im Februar 2022 finden die Olympischen Winterspiele in Peking statt. Aufgrund der verheerenden Menschenrechtssituation in China steht das Internationale Olympische Komitee bezüglich seinem Entscheid für diesen seit Monate in Kritik. Gemäss Menschenrechtsorganisationen untergräbt die gegenwärtige Politik Chinas die Grundrechte, welche für die Ausrichtung der Olympischen Spiele unerlässlich sind. Das IOC hat es bislang versäumt, seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bezüglich der Ausrichtung der Spiele in Peking nachzukommen. So fehlen beispielsweise eine verbindliche Erklärung, wie es die mit den Spielen verbundenen menschenrechtlichen Risiken angehen will.

Das IOC ist ein Verein mit Sitz in der Schweiz. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Frage:

1. Was unternimmt der Bundesrat, um das IOC auf die im Nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten formulierten Empfehlungen aufmerksam zu machen?

2. Was unternimmt der Bundesrat, um das IOC auf die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu sensibilisieren?

3. Ist der Bundesrat bereit, seine Erwartungen in Bezug auf Wirtschaft und Menschenrechte gegenüber dem IOC zu kommunizieren und einen Dialog über menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele zu führen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sieht verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht vor. Der Bundesrat setzt sich insbesondere dafür ein, dass die Menschenrechte auch im Sport auf allen Ebenen eingehalten und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bei Sportgrossveranstaltungen umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit internationalen Sportverbänden, Athletinnen und Athleten, Staaten, Sponsoren, NGO und anderen internationalen Organisationen war die Schweiz zudem massgeblich an der Gründung des Zentrums für Sport und Menschenrechte in Genf beteiligt. In diesem Rahmen setzt sie sich weiterhin für die Achtung der Menschenrechte an sportlichen Grossanlässen ein.

2. Der Nationale Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze fördert die Beachtung der OECD-Leitsätze und der darin enthaltenen Sorgfaltsprüfung mittels umfassender Promotionsaktivitäten. Im Jahr 2020 stellte er entsprechende Empfehlungen an rund 20 Anlässen vor. Auch initiierte er in der Vergangenheit einen Dialog zur menschenrechtlichen Verantwortung bei internationalen Sportanlässen anlässlich des Global Forum on Responsible Business Conduct der OECD. Bei mutmasslichen Verstössen gegen die OECD-Leitsätze steht der Nationale Kontaktpunkt als aussergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung und hat bereits Eingaben gegen Sportverbände behandelt.

3. Der Bundesrat informiert das IOC über seine Erwartungen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte an Sportgrossveranstaltungen. Die Schweiz pflegt den Dialog mit dem IOC, vor allem im Rahmen der Sitzungen des Europarates und der UNESCO. Dabei fordert sie das IOC auf, seinen Einfluss zu nutzen, um von der chinesischen Regierung Zusicherungen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte bei den Olympischen Winterspielen 2022 zu erlangen. In diesem Zusammenhang geht es um Themen wie die Transparenz der Lieferketten, die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit während der Spiele, die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäusserung. Des Weiteren fordert sie das IOC auf, das Know-how des Zentrums für Sport und Menschenrechte noch stärker zu nutzen und die notwendige Sorgfaltspflicht anzuwenden.

Antwort des Bundesrates.

Einhaltung der OECD-Leitsätze und UNGP durch das Internationale Olympische Komitee | Lexipedia | Lexipedia