21.3453 · Motion · 2021-03-26
Departement des Innern
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die sogenannten Long-Covid-Fälle systematisch zu erforschen und zu begleiten. Er wird weiter beauftragt, die entsprechenden Programme zu initiieren.
Eine Minderheit der Kommission (de Courten, Aeschi Thomas, Glarner, Rösti) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Die meisten Covid-Patienten können mit einer vollständigen Genesung rechnen, bei weitem aber nicht alle. Einige davon befinden sich nach wie vor in Spitalpflege, viele konnten aber aufgrund des allgemeinen Zustandes nach Hause entlassen werden, was richtig und sinnvoll ist. Es gibt aber auch eine grosse Anzahl von Long-Covid-Fällen, die gar nie hospitalisiert, sondern die ganze Zeit zu Hause waren. Leider fallen sie damit oft durch die Maschen des Systems und sind nicht mehr auf dem "Radar". Damit sind diese Leute auf sich alleine gestellt. Am ehesten können sie sich noch an den Hausarzt wenden, der aber meist auch rat- und machtlos ist.
Das Inselspital Bern publizierte im Verbund mit allen wichtigen klinischen Forschungsinstituten für Lungenkrankheiten eine Studie, die auf Untersuchungen von hospitalisierten Personen basiert. Sie kommt zum Schluss, dass die Corona-Erkrankung "anhaltende Beeinträchtigungen der Sauerstoffaufnahme der Lunge zur Folge haben [können]. Eine Langzeitbeobachtung und Behandlung dieser Patientinnen und Patienten sind wichtig und dringlich.". Studien des Robert Koch Instituts in Deutschland (RKI) zeigen, dass rund 40 Prozent der klinisch behandelten Personen über wochen- bis monatelangen Langzeitfolgen klagen (Atembeschwerden, starke Gelenkschmerzen, anhaltender Husten, Ohnmacht, starke Übelkeit, chronische Müdigkeit "Fatigue", sowie Nerven- und Muskelschwäche). Betroffen sind, mit Ausnahme der unter 20-jährigen, alle Altersgruppen.
Aus diesem Grund ist es zwingend, dass die Schweiz anfängt, diese Fälle systematisch und wissenschaftlich zu erfassen und begleiten. Den nur so lassen sich Erkenntnisse, die allen Beteiligten helfen würden, effizient gewinnen. Insbesondere sollten auch Langzeitfälle erfasst werden, bei denen sich trotz des langen Verlaufes die Situation markant oder gar vollständig gebessert hat. Ihre Erfahrungen, ihr Umgang mit der Situation könnte für andere wertvolle Hinweise geben.
Um diese Erfassung zu erleichtern, soll insbesondere eine Anlaufstelle geschaffen werden, bei denen sich Betroffene melden und ihre Erfahrung mitteilen und austauschen können. Die Anlaufstelle wird in Abstimmung der Kantone, der Forschung und der Ärzte errichtet und hat zum Ziel, den allgemeinen Wissensaustausch zwischen allen Betroffenen und Beteiligten zu Long-Covid zu fördern. Dabei sollen auch nicht medizinische Aspekte berücksichtigt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Tragweite der Langzeitfolgen für Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, bewusst. Er anerkennt den Bedarf, die langfristigen Auswirkungen von Covid-19 auf die Patientinnen und Patienten zu untersuchen. Es ist darauf hinzuweisen, dass zum Thema "Long Covid" bereits zahlreiche nationale und internationale Studien laufen. Falls notwendig, wird der Bundesrat eine Intensivierung der Forschung durch eine entsprechende Finanzierung überprüfen.
Der Bundesrat wird zudem im Rahmen der Erarbeitung des Berichts in Erfüllung des Postulats 21.3014 SGK-S "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid" darlegen, welche Massnahmen erforderlich sind, damit die Behandlung und Therapie von Patientinnen und Patienten mit Long Covid sowie die Finanzierung von Behandlungs- und Therapieprogrammen für die Betroffenen sichergestellt wird.
Für die Begleitung von sogenannten Long-Covid-Fällen durch den Bund fehlt jedoch eine verfassungsrechtliche Grundlage. Die Schaffung von entsprechenden Versorgungsstrukturen liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Begleitung soll daher im Rahmen bestehender Gefässe erfolgen. Es ist hierzu zu erwähnen, dass in den Kantonen bereits entsprechende Strukturen wie z.B. kantonale Anlaufstellen (bspw. Altea-Netzwerk im Kanton Zürich oder spezifische Sprechstunden an den Spitälern) geschaffen wurden. Der Bund unterstützt die Kantone im Bereich des Möglichen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.