21.3466 · Interpellation · 2021-05-03
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die KV-Reform 22 gilt als Pilotprojekt der Bildungsreform 2030, deren Ziel es ist, die internationale Führung im BFI-Bereich zu behalten. Bei der letzten KV-Reform 2003 sind gemäss Kaufmännischem Verband in den 3 Folgejahren allein im Grossraum Zürich rund 1000 von 9000 Lehrstellen verschwunden, weil viele Lehrbetriebe mit der Reform schlechte Erfahrungen gemacht hatten und infolge keine Lehrstellen mehr ausschrieben. Diese damalige NKG-Reform hat mit der Einführung des "Outputorientierten Portfolio-Ansatzes" (Outcome based education OBE), der damals im Ursprungsland USA sehr umstritten war, bereits die Weichen für die jetzige radikalere KV-Reform 2022 gestellt. Mit der vorgesehenen Einführung der Kompetenzorientierung sollen nun Grundlagenfächer, Leistungszüge und Fremdsprachen abgeschafft werden, das Wissen soll der "Kompetenz" weichen. Mit nur einer Fremdsprache und ohne Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen fehlen den Lernenden die Voraussetzungen für die Berufsmaturität und damit auch entsprechende Anschlusslösungen (z.B. Fachmatur). Dagegen regt sich massiver Widerstand!
1. Der Prozess zur Bildungsreform 2030 stützt sich auf Organe, die spezifisch für diesen geschaffen wurden. Von diesen ist nur die Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK) im Berufsbildungsgesetz vorgesehen (Art. 69 & 70 BBG). Welche Organe mit welcher Zusammensetzung existieren aktuell, welche Aufgabe haben sie und wie sind sie gesetzlich verankert? Sind dabei alle Organisationen der Arbeitswelt vertreten? Wie werden die Lehrbetriebe in die Reformen mit einbezogen?
2. Auf welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse wird von der Wissensvermittlung auf die Kompetenzorientierung umgestellt? Wurden zudem Erfahrungen u. Erkenntnisse mit Kompetenzorientierung aus der Praxis berücksichtigt? Welche Vorteile bringt die Umstellung konkret? Wie sichert man das notwendige Wissen?
3. Welche Pflichtfächer werden neu zur Option? Welche Vorteile ergeben sich aus der Beschränkung von 3 Profilen auf lediglich 2?
4. Sieht der Bundesrat die KV-Reform 22 auch als Pilotprojekt im Rahmen der Bildungsreform 2030? Sollen im Nachgang sämtliche Berufsbildungen die gleiche Reformen erhalten? Ist eine Evaluation der KV-Reform vorgesehen, aus deren Erkenntnissen allfällige Folgereformen profitieren könnten? Falls ja, ist die Evaluation durch eine unabhängige externe Organisation vorgesehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Die Berufsentwicklung ist im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10) und den darauf basierenden Erlassen verankert. Sie ist zudem im Handbuch "Prozess der Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung" detailliert ausgeführt. Für Berufsentwicklung und Bildungsinhalte sind grundsätzlich die OdA zuständig. In den Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (Kommissionen B&Q) sorgt die Wirtschaft zusammen mit Bund und Kantonen dafür, dass Bildungsinhalte und Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildungen periodisch den Erfordernissen der Arbeitswelt angepasst werden. Die Kommissionen B&Q haben eine beratende Funktion. Deren Zusammensetzung und Aufgaben sind in den Bildungsverordnungen der verschiedenen Berufe festgelegt. Beim Projekt "Kaufleute 2022" handelt es sich, wie in der Berufsentwicklung üblich, um einen Bottom-up-Prozess: Einerseits wurde bei den Betrieben eine umfangreiche Berufsfeldanalyse vorgenommen, um die für den Arbeitsmarkt notwendigen Kompetenzen zu erfassen. Andererseits wurden alle Akteure, auch die Berufsfachschulen, in Arbeitsgruppen aufgenommen, um den Bildungsplan von Beginn weg gemeinsam zu erarbeiten.
2. Der Aufbau von Handlungskompetenzen ist seit Inkrafttreten des BBG im Jahr 2004 ein zentraler Bestandteil der Bildungspläne in der Berufsbildung. Für die periodischen Anpassungen aller rund 240 beruflichen Grundbildungen gelten die gleichen Grundlagen, die im Handbuch "Prozess der Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung" festgehalten sind. Das Projekt "Kaufleute 2022" wurde zudem durch Pädagoginnen und Pädagogen begleitet. Lernende sollen befähigt werden, berufliche Situationen und Anforderungen selbstständig, zielgerichtet, verantwortungsbewusst und erfolgreich zu bewältigen. Es braucht daher neben der betrieblichen Bildung auch schulischen Unterricht, der das erforderliche Wissen mit der aktuellen beruflichen Praxis verbindet und eine Auseinandersetzung mit berufstypischen Situationen ermöglicht. Ziel ist, dass auch das schulische Lernen in einem berufsrelevanten Kontext steht und Handlungskompetenzen aufgebaut werden, die auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet sind. Dadurch erlangen die Lernenden einen Abschluss, der ihnen einen direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht.
3. Es werden keine Pflichtfächer neu zur Option. Die Optionen ermöglichen eine Vertiefung von Kompetenzen: im Betrieb, in der Berufsfachschule, in den Bereichen Landessprache des Schulortes, Fremdsprache, Finanzen und Technologie. Dieses Optionensystem hat mit der Heterogenität der Lehrbetriebe zu tun. Bereits heute existieren lediglich zwei Profile in den beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, die Profile B und E. Das sogenannte "Profil M" ist ein oft benutzter Begriff für Klassen von Lernenden im E-Profil, welche gleichzeitig die Berufsmaturität absolvieren. Die bisherigen Profile werden teilweise in neue Wahlpflichtbereiche umgewandelt. Dies ermöglicht eine Unterscheidung der Inhalte und Didaktik. Davon profitieren unter anderem Lernende, denen der Erwerb einer zweiten Fremdsprache Schwierigkeiten bereitet.
4. Das Projekt "Kaufleute 2022" orientiert sich wie alle anderen beruflichen Grundbildungen am Prozess der Berufsentwicklung. Dieser lässt allen beruflichen Grundbildungen ausreichend Handlungsspielraum für berufsspezifische Bedürfnisse. Die KV-Reform wird wie andere Berufsreformen evaluiert werden; über das Evaluationskonzept und den entsprechenden Auftrag werden die Verbundpartner entscheiden.
Antwort des Bundesrates.