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Pandemiebewältigung zum Schutz des Menschen mittels Impfen, Testen, Low Covid und Innenraumanpassung

21.3576 · Interpellation · 2021-05-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Diesen Sommer müssen wir unsere Chancen nutzen, um das Virus besser einzudämmen und uns auf die Herbst/Wintersaison 2022 vorzubereiten.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie gedenkt der Bundesrat, etwa 1,5- 2,0 Millionen Menschen (Kinder, Jugendliche <16 Jahre, Schwangere u.v.a.), die sich nicht impfen lassen können, auch wenn sie wollten, mit dem Drei-Phasen-Modell zu schützen?

2. Warum strebt der Bundesrat keine 7-Tage-Inzidenz mit sehr tiefen Fallzahlen an, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung für diese Menschen massiv zu senken?

3. Ist dem Bundesrat bekannt, dass es aus dem internationalen Umfeld wissenschaftliche Hinweise für 10-30 Prozent Long-Covid bei Kindern und Erwachsenen gibt, auch Asymptomatische sowie Menschen mit milden Symptomen betrifft und will er nicht das Vorsorgeprinzip für diese Menschen anwenden?

4. Gedenkt der Bundesrat, Schulen, die in der Herbst/Wintersaison 2022 (Corona und Influenza) stark belastet sein werden, mittels präventivem und repetitivem Pool-Testing (Saliva/PCR) plus guter Logistik (hoher Geschwindigkeit), der Verbesserung der Innenraumluft (Sensoren, Luftreiniger, Frischluft und Richtwerten wie 800ppm CO2, 40-60 Prozent RH) und Basisschutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, ev. auch Masken) besser zu schützen?

5. Ist dem Bundesrat bekannt, dass der Kanton Waadt nur Privatschulen testet und wie will er die Kantone dazu bringen, alle Schulen mit den im Punkt 4. genannten Massnahmen und Mitteln zu schützen?

6. Seit wann, wer und wie wurden in der Schweiz Daten zu Post-Covid (Erwachsene und Kinder) und PIMS erhoben und wie lauten sie im Detail?

7. Wieso orientiert sich der Bundesrat insbesondere an der Auslastung der Krankenhäuser (Hospitalisierung) und nicht auf eine erfolgreichere Eindämmung von SARS-CoV-2 (Low Covid)?

8. Betreiben/finanzieren Bund/Kantone ein Sequenzierungsprogramm im Hinblick auf neue Varianten (VOI und VOC) und wie lautet es im Detail?

9. Wie lautet die Testkapazität in der Schweiz bzw. wie viele Labore (inkl. Universitäten) könnten in der Schweiz PCR-Tests durchführen und wie viele davon testen effektiv auf SARS-CoV-2?

10. Ist dem Bundesrat bekannt, dass ein Teil der Schülerschaft im Fernunterricht offenbar bessere Leistungen erbringt, sich wohler fühlt und man das für Halbklassen (Hybridunterricht) nützen könnte, um das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Pfeiler zwei der nationalen Teststrategie beinhaltet das gezielte und repetitive Testen in Schulen und Betrieben. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden somit im Rahmen der kantonalen Testkonzepte einbezogen. Die Mehrheit der Kantone ermöglicht mittlerweile das repetitive Testen in den Schulen. Die Umsetzung des repetitiven Testens verbleibt in der Hoheit der Kantone. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) steht den Kantonen bei der Identifizierung und Umsetzung wirksamer Massnahmen beratend zur Seite. Zudem sind die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna mittlerweile ab 12 Jahren zugelassen und von der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) entsprechend empfohlen. Auch die Impfempfehlung für die Schwangeren wurde angepasst, für alle Schwangeren ab dem 2. Trimester besteht die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

2. und 7. Die Covid-19 Bewältigungsstrategie des Bundesrates hat zum Ziel, die Bevölkerung in der Schweiz vor schweren Erkrankungen und Todesfällen zu schützen, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden und gleichzeitig aber auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen so gering als möglich zu halten. Dabei orientiert sich der Bundesrat an verschiedenen Parametern, wie u.a. dem Ausmass und Verlauf der Neuinfektionen, Hospitalisierungen und Todesfällen sowie der Auslastung der Intensivstationen. Am 11. August 2021 hat der Bundesrat zudem den Wechsel in die Normalisierungsphase entsprechend seines Drei-Phasen-Modells beschlossen. Da bis zu diesem Zeitpunkt alle erwachsenen Personen in der Schweiz die Möglichkeit einer vollständigen Impfung erhalten haben, sollen Massnahmen nicht mehr dem Schutz der noch ungeimpften Bevölkerung dienen, sondern nur noch eingeführt werden, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Mit diesem Wechsel wird auch ein Anstieg der Ansteckungen, Hospitalisierungen und Todesfälle in Kauf genommen. Es bleibt das prioritäre Ziel von Bund und Kantonen, möglichst viele Personen von den Vorteilen der Impfung zu überzeugen und ungeimpften Personen einen einfachen Zugang zur Impfung zu gewährleisten.

3. und 6. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Covid-19 langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten haben kann. In Erfüllung des Postulats 21.3014 SGK-S "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid" wird er in einem Bericht darlegen, welche Massnahmen erforderlich sind, damit die Behandlung und Therapie von Patientinnen und Patienten mit "Long Covid" sowie die Finanzierung von Behandlungs- und Therapieprogrammen für die Betroffenen sichergestellt wird. Der Bundesrat hat ausserdem die Notwendigkeit anerkannt, die langfristigen Auswirkungen von Covid-19 auf die Patientinnen und Patienten zu erforschen. So hat er die Motion 21.3453 SGK-N "Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen" zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat hat die Motion in der Sommersession 2021 angenommen. Der Bund unterstützt zu diesem Ziel bereits mehrere Studien, die die langfristigen Folgen einer Covid-Erkrankung untersuchen, z. B. eine Studie an der Universität Genf, welche die möglichen Kurz- und Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen untersucht, oder die im Rahmen von Corona Immunitas (www.corona-immunitas.ch) durchgeführten Studien "Ciao Corona" und die Zürcher Coronavirus Kohortenstudie.

4. Die vom Interpellanten beschriebenen Massnahmen sind bereits etabliert und werden im Rahmen der Schutzkonzepte sowie zunehmend auch in Bezug auf kantonale Teststrategien umgesetzt. So ist die Fortführung der repetitiven Testung in Schulen im Rahmen der kantonalen Testkonzepte empfohlen. Abhängig vom epidemiologischen Geschehen sind Basismassnahmen auch in der Normalisierungsphase wichtig.

Regelmässiges Lüften ist bereits seit letztem Sommer eine Vorgabe des BAG für Schutzkonzepte z. B. in Schulen. Einfache Luftqualitätsmessungen, z. B. mittels Sensoren können gerade im Kontext von Raumluftqualität und Lüftung ein sinnvolles Hilfsmittel sein. Die CO2-Konzentration ist jedoch kein genereller Indikator für das Übertragungsrisiko in einem Raum. Denn dabei spielen weitere Faktoren wie etwa Aktivitäten mit potentiell hoher Virusausscheidung - wie häufiges lautes Sprechen, Singen, grosse körperliche Anstrengung, sowie Distanzen zwischen Personen - eine entscheidende Rolle.

5. Die Umsetzung der Nationalen Teststrategie fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Der Kanton Waadt überlässt in seiner aktuellen Strategie den Entscheid den Schulen, ob Sie repetitives Testen durchführen möchten oder nicht, übernimmt aber die anfallenden Kosten. Die Privatschulen des Kanton Waadt haben die gepoolte repetitive Testung eigenständig ein- und durchgeführt. Das BAG tauscht sich regelmässig mit allen Kantonen aus, um die Wichtigkeit der repetitiven Testung in den Schulen und Betrieben zu unterstreichen sowie wenn nötig, Unterstützung in der Planung und Umsetzung zu bieten.

8. Zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie ist von entscheidender Bedeutung, die Prävalenz und das Auftreten neuer Varianten in Echtzeit zu überwachen. Aus diesem Grund hat das BAG im März 2021 ein nationales Überwachungsprogramm zur systematischen genomischen Sequenzierung von SARS-CoV-2-Neuinfektionen gestartet. Das Ziel ist die schnelle Identifizierung von Varianten, die Anlass zur Sorge geben. Die Strategie, die sich an den Empfehlungen der WHO orientiert, wird vom BAG finanziert und vom Zentrum für neu auftretende Viruserkrankungen der Universitätsspitäler Genf (HUG) koordiniert.

Die Sequenzierung von wöchentlich mindestens 10 Prozent aller SARS-CoV-2-Neuinfektionen wird über die Dauer des Projekts umgesetzt, das vom 1. März 2021 bis zum 31. März 2022 läuft. Das Programm wird laufend gemäss epidemiologischer Entwicklung angepasst. Auf dem Dashboard (www.covid19.admin.ch) ist ersichtlich, wie viele Proben täglich sequenziert werden.

Diese Überwachung basiert auf der vollständigen Sequenzierung des Genoms und ist sowohl demografisch als auch geografisch repräsentativ. Es ermöglicht die Überwachung der Entwicklung der verschiedenen im Umlauf befindlichen Varianten des Virus. Das Überwachungsprogramm umfasst auch die immunologische Charakterisierung besorgniserregender Varianten, um festzustellen, ob sie möglicherweise der durch frühere Infektionen oder Impfstoffe verliehenen Immunität entgehen. So ist eine Sequenzierung in jedem Fall für geimpfte Fälle sowie Reinfektionen erforderlich.

9. Die Schweiz verfügt über rund 200 mikrobiologische Laboratorien mit einer Betriebsbewilligung von Swissmedic gemäss Art. 16 Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101). Diese Laboratorien bieten unterschiedliche mikrobiologische Analysen an, nicht alle führen gegenwärtig Covid-Tests durch. Rund 80 dieser Laboratorien haben die molekularbiologische Diagnostik (PCR) auf SARS-CoV-2 validiert und analysieren regelmässig Proben. Aktuell weisen diese eine tägliche Kapazität von 62'200 Proben pro Tag auf (Spitzenkapazität bis 89'300 Proben pro Tag möglich).

Durch die Methode des Pooling von Proben (bis zu 10 Proben pro Pool), kann die Menge an mittels PCR getesteten Proben stark erhöht werden. Mehr als 20 Labore bieten diese Methode an, darunter alle Grosslabore der Schweiz.

Die Gesamttestungskapazität der Schweiz liegt jedoch viel höher, da die molekularbiologische Diagnostik mit der Testung mittels Antigen-Schnelltest in Testzentren, Apotheken, Ärztepraxen und Spitälern komplementiert werden kann.

10. Die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie treffen Kinder und Jugendliche unterschiedlich schwer, je nach persönlicher, familiärer, schulischer und auch sozioökonomischer Situation. Zu pädagogischen Massnahmen kann sich der Bundesrat nicht äussern, diese zu ergreifen liegt in der Kompetenz der Kantone und den einzelnen Bildungseinrichtungen.

Antwort des Bundesrates.

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