21.3638 · Interpellation · 2021-06-03
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die für Berufsbildung zuständigen europäischen Minister und die Europäische Kommission vereinbarten 2002 in Kopenhagen eine verstärkte Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. Die Schweiz unterstützt die Zielsetzungen des Kopenhagen-Prozesses und ist daran interessiert, den beruflichen Bildungsweg im internationalen Kontext zu stärken und die Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen im globalisierten Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Entwicklung eines Leistungspunktesystems, European Credit system for Vocational Education and Training (ECVET), soll die Transparenz und Vergleichbarkeit der Bildungssysteme zwischen den Ländern Europas ermöglichen und die grenzüberschreitende Mobilität der Lernenden in der beruflichen Bildung fördern. Indem erworbene Lernergebnisse miteinander vergleichbar werden und somit validiert und anerkannt werden können, erleichtert ECVET den Wechsel zwischen verschiedenen Lernkontexten.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Mit welchen aktuellen Massnahmen unterstützt die Schweiz den Kopenhagen-Prozess? Welche Massnahmen hat sie zur Einführung von ECVET zur besseren Vergleichbarkeit der Berufsbildungsabschlüsse im globalisierten Arbeitsmarkt ergriffen?
2. Wurden seitens des SBFI Anstrengungen unternommen, bei anstehenden Revisionen oder bei der Erarbeitung von Bildungserlassen für neue Berufe verstärkt die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern zu suchen, um die Vergleichbarkeit auf der Basis eines europäischen Leistungspunktesystems voranzutreiben?
3. Wurden Massnahmen ergriffen, um das europäische Leistungspunktesystem ergänzend zum bestehenden Validierungs- und Anerkennungsverfahren von non-formal erworbenen Kompetenzen in der Schweiz anzuwenden, damit längerfristig die Transparenz, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsebenen (Berufliche Grundbildung, Höhere Berufsbildung, Hochschule) verbessert wird?
4. Wurden Konzepte erarbeitet, um das europäische Leistungspunktesystem für die Entwicklung von Partnerschaften auf nationaler und transnationaler Ebene zu nutzen, um so die berufliche Mobilität in der Berufsbildung zu verbessern?
5. Wurden Schritte unternommen, um wissenschaftliche Konzepte wie zum Beispiel den Skill Weights Approach von Lazaer (2003) für die Vergleichbarkeit und Messung beruflicher Kompetenzen zu nutzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweiz hat den Kopenhagen-Prozess sowie die Entwicklung der damit verbundenen Transparenzinstrumente (insbesondere Europäischer Qualifikationsrahmen EQR, Europass, European Credit System for Vocational Education and Training ECVET und European Quality Assurance for Vocational Education and Training EQAVET) von Anfang an mitverfolgt. Sie hat auch Einsitz in den entsprechenden Fachgremien der EU und kann sich dort einbringen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat den potentiellen Nutzen der verschiedenen Instrumente für die Schweizer Berufsbildung eingehend geprüft und einzelne Instrumente gezielt umgesetzt. 2014 wurde zur Förderung der besseren internationalen Vergleichbarkeit der Schweizer Abschlüsse die Einführung des nationalen Qualifikationsrahmens für die Berufsbildung (NQR Berufsbildung) priorisiert. Auch die meisten europäischen Länder haben heute entsprechende Qualifikationsrahmen eingeführt. ECVET hingegen ist als Instrument in Europa deutlich weniger etabliert und wird weniger genutzt. Auch ist die Umsetzbarkeit von ECVET in dualen Berufsbildungssystemen, in denen Kompetenzen transversal über einen längeren Zeitraum erworben werden, beschränkter als in schulisch geprägten Berufsbildungssystemen. Zudem wird der Mehrwert von ECVET zur Förderung der Anerkennung und Vergleichbarkeit der Schweizer Berufsabschlüsse im Vergleich zum NQR Berufsbildung als geringer eingeschätzt. ECVET kann unter Umständen bei grenzüberschreitenden Mobilitätsaktivitäten während einer beruflichen Bildung einen gewissen Nutzen bringen.
2. Die Kernanliegen von ECVET sind in der Schweizer Berufsbildung umgesetzt: Die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung werden mit Handlungskompetenzen definiert. Diese entsprechen den "Units of Learning Outcome" von ECVET. Sie ermöglichen eine bessere internationale Vergleichbarkeit und bei Bedarf die Verwendung von ECVET. Die inhaltliche Definition der Abschlüsse der Berufsbildung liegt in der Zuständigkeit der Organisationen der Arbeitswelt. Diese definieren bei jeder Erarbeitung oder Revision von Bildungserlassen die erforderlichen Lernergebnisse in Form von Handlungskompetenzen. Das SBFI gibt keine Inhalte vor, hat aber die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Abschlüsse der Schweizer Berufsbildung den Anforderungen an eine bessere internationale Vergleichbarkeit entsprechen. Organisationen der Arbeitswelt, denen die grenzüberschreitende Vergleichbarkeit der Berufsbilder wichtig ist, kooperieren bei Bedarf mit europäischen Partnern, um die Kompetenzprofile aufeinander abzustimmen.
3. Die Anrechnung von Bildungsleistungen an die berufliche Grundbildung und die höhere Berufsbildung wird in verschiedenen Projekten der Initiative "Berufsbildung 2030" gemeinsam mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt vorangetrieben. Sie ermöglicht es, Kompetenzen anzurechnen unabhängig davon, wo diese erworben wurden. Die Hochschulen haben Verfahren entwickelt, um frühere, auch ausserhalb der Hochschule erworbene Bildungsleistungen, Kenntnisse und/oder relevante Berufserfahrungen an ein Studium anzurechnen. So sieht z.B. die "Best Practice Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen" der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) vor, dass in der höheren Berufsbildung erworbene Praxis- und Bildungsleistungen bis maximal 90 ECTS an das Bachelorstudium angerechnet werden können. Das Verfahren und der Entscheid zur Zulassung liegen in der Kompetenz der jeweiligen Fachhochschule.
4. ECVET kann von Schweizer Projektträgern fakultativ bei grenzüberschreitenden Mobilitätsprojekten mit europäischen Partnern im Rahmen der Schweizer Lösung zu Erasmus+ eingesetzt werden. Die mit der Umsetzung beauftragte Agentur Movetia unterstützt bei Bedarf die Projektträger und sorgt für den Austausch von guten Praktiken.
5. Die Inhalte der Abschlüsse der formalen Berufsbildung werden von den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt in Form von Handlungskompetenzen (learning outcomes) definiert. Das SBFI subventioniert die Berufsentwicklung und die Begleitung durch Berufspädagoginnen und Berufspädagogen, welche die erforderlichen wissenschaftlichen Ansätze in den Berufsentwicklungsprozess einfliessen lassen. Auch bildungsökonomische Modelle können interessante Erkenntnisse liefern. Das SBFI macht jedoch keine Vorschriften, welche Konzepte und Methoden eingesetzt werden.
Antwort des Bundesrates.