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21.3641 · Interpellation · 2021-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Amnesty International hat sich besorgt über die Vorkommnisse in den Bundesasylzentren der Kantone Basel, Freiburg, Neuenburg und Waadt geäussert; dort kam es zu Gewalt und Misshandlungen, die manchmal einer Folter gleichkommen.

In diesen Kantonen hat das SEM für die Gewährleistung der Sicherheit Verträge mit privaten Unternehmen abgeschlossen.

Diese Unternehmen vertrauen die Ausführung dieser Arbeit offensichtlich einem Sicherheitspersonal an, das weder genug geschult noch ausreichend qualifiziert ist. Das Personal, das von Situationen überfordert ist, mit denen es nicht umzugehen weiss, greift manchmal auf unmenschliche Methoden zurück. Solche Verhältnisse sind nicht akzeptabel, vor allem nicht in unserem Land, das sich als Hüter der Menschenrechte präsentiert.

Diese Sicherheitsaufgaben müssen vom Staat übernommen werden. Der Service public soll die Sicherheit in den Bundesasylzentren mit einem Personal gewährleisten, das spezifisch für diese Aufgabe geschult ist. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit ist ein richtiger Beruf, der nicht "on the job" erlernt werden kann.

- Wie antwortet der Bundesrat auf den Bericht von Amnesty International über die teils katastrophale Lage in den Bundesasylzentren?

- Innert welcher Frist gedenkt der Bundesrat, in dieser Lage Abhilfe zu schaffen?

- Welche zusätzlichen Mittel gedenkt der Bundesrat zur Verfügung zu stellen, um die Sicherheit der Menschen in diesen Asylunterkünften tatsächlich zu gewährleisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat und das SEM dulden keine Gewalt in den Bundesasylzentren (BAZ). Sie nehmen die Vorwürfe wegen angeblicher exzessiver Gewaltanwendung sehr ernst. Die Sicherheit der in den BAZ untergebrachten und arbeitenden Personen steht im Vordergrund. Um diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen, hat der Direktor des SEM bereits Anfang Mai eine externe Untersuchung in die Wege geleitet, die von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer durchgeführt wird. Parallel dazu findet auch ein internes Audit zur Überprüfung der betrieblichen Abläufe und deren Umsetzung im Sicherheitsbereich statt. Neben den internen Strukturen sollen namentlich die Rekrutierung von Sicherheitsbeauftragten und deren Aus- und Weiterbildung für den Einsatz in den BAZ überprüft werden, wie in Artikel 5 der Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen (VES, SR 124) vorgesehen.

- Der Bundesrat hat vom Bericht von Amnesty International Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Vorwürfe werden im Rahmen der externen Untersuchung und des internen Audits analysiert. Die Behauptung, dass in den BAZ systematisch Menschenrechtsverletzungen begangen und Asylsuchende "gefoltert" würden, weist der Bundesrat jedoch in aller Form zurück. Der Betrieb der BAZ wird regelmässig einer internen Qualitätsprüfung unterzogen und untersteht der unabhängigen Aufsicht durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). In ihrem Bericht 2019-20 hat sie bestätigt, dass die Unterbringung von asylsuchenden Personen durch den Bund grundsätzlich grund- und menschenrechtskonform ist.

- Die Wahrung der Menschenrechte duldet keinen Aufschub. Unabhängig von den genannten Untersuchungen prüft das SEM eingehend, ob die Sicherheitsbeauftragten sich weisungsgemäss verhalten und ob die Anwendung unverhältnismässiger Zwangsmassnahmen jeweils umgehend untersucht und sanktioniert wird. Die Ergebnisse der externen Untersuchung und des internen Audits werden voraussichtlich im Herbst vorliegen. Sollten dabei Missstände aufgezeigt werden, wird das SEM unverzüglich entsprechende Abhilfemassnahmen ergreifen.

- Das SEM hat ein Gewaltpräventionskonzept erarbeitet, das seit Juni 2021 in allen BAZ umgesetzt wird. Seit einigen Monaten sind in den BAZ zusätzliche Betreuungspersonen tätig, die den Auftrag haben, mögliche Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Zu diesem Zweck setzt das SEM auch Seelsorger verschiedener Religionen ein und bietet eine regelmässige Suchtsprechstunde an. Und schliesslich prüft das SEM derzeit unter Einbezug externer Fachpersonen, eine externe Beschwerdestelle für Asylsuchende einzurichten. Den Betroffenen steht es natürlich bereits heute auch jederzeit frei, eine Strafanzeige einzureichen. Sobald die Ergebnisse der externen Untersuchung und des internen Audits bekannt sind, wird das SEM allenfalls weitere Massnahmen prüfen.

Antwort des Bundesrates.