21.3654 · Postulat · 2021-06-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1. Nach seinem Entscheid vom 26. Mai 2021, die Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit der EU abzubrechen, wird der Bundesrat beauftragt, ohne Verzögerung erneut die Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen und der verschiedenen europapolitischen Instrumente zu evaluieren. Dabei soll er die Veränderungen seit Erscheinen seines Berichts vom 17. September 2010 in Erfüllung des Postulats Markwalder 09.3560 "Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte" berücksichtigen. Als Grundlage für diese Untersuchung dienen die im Europabericht 2006 aufgestellten Kriterien für die Weiterführung des bilateralen Wegs.
2. Gleichzeitig wird er beauftragt, einen Prioritäten-Katalog mit konkreten Massnahmen für die künftige Europapolitik vorzulegen, der namentlich darauf zielt, die im Legislaturprogramm 2019-2023 vom Parlament festgelegten Ziele zu erreichen, insbesondere Ziele 4, 5 (Ziff. 25-28), 7 (Ziff. 40), 12, 13 (Ziff. 55 und 56) und 14 (Ziff. 58).
3. Schliesslich wird er beauftragt, die künftigen Schritte der schweizerischen Europapolitik auszuführen, mit dem Ziel, die bisherigen bilateralen Beziehungen mit der EU zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Dabei soll er die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen sowie die möglichen positiven und negativen Folgen einer Nichtunterzeichung des institutionellen Rahmenabkommens herauszuarbeiten. Zudem soll er in diesem Kontext die zahlreichen Erwartungen insbesondere der Wirtschaft, der Bildung und Forschung und der Zivilgesellschaft berücksichtigen.
Begründung
Seit dem Erscheinen des Europaberichts 2006 und des Berichts in Erfüllung des Postulats Markwalder 2010 hat sich das politische Umfeld in der Schweiz, in Europa und weltweit massgeblich verändert - mit entsprechend zahlreichen Folgen für die Europapolitik der Schweiz. Im Besonderen die Finanzkrise, die Eurokrise, die Coronakrise und der Brexit haben die Lage in Europa tiefgreifend verändert. Der Entscheid des Bundesrats vom 26. Mai 2021, das institutionelle Rahmenabkommen nicht zu unterschreiben und die Verhandlungen mit der EU darüber nicht weiterzuführen, führt zu einem Kurswechsel der Schweizer Politik in Bezug auf die EU, nachdem sie eigentlich seit Ende 2013 auf dieses Ziel hinarbeitete. Die Risiken dieses Entscheids für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz, die Bildungs- und Forschungsinstitutionen, die Exportunternehmen und die allgemeine Attraktivität der Schweiz sind erheblich. Die Schweiz wird es schwer haben, neue Marktzugangsabkommen abzuschliessen. Sie ist nicht vor Machtverhältnissen geschützt, die sie daran hindern könnten, an wichtigen EU-Programmen und EU-Politiken teilzunehmen, selbst wenn diese nicht direkt mit dem Marktzugang zusammenhängen. Ohne Aktualisierung und Entwicklung des bilateralen Wegs besteht die Gefahr, dass dieser zerfällt und das Interesse daran sinkt und dass gleichzeitig auch die Attraktivität und die wirtschaftliche Dynamik der Schweiz sinken. Zahlreiche Volksabstimmungen über Themen der Europapolitik, zuletzt im September 2020, haben gezeigt, dass eine stabile Mehrheit der Bevölkerung eine starke und stabile Beziehung zwischen der Schweiz und der EU wünscht. Der Bundesrat wird somit beauftragt, die europapolitischen Instrumente angesichts der neuen Lage erneut zu untersuchen und Wege für eine Neuorientierung vorzuschlagen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In Erfüllung der Postulate 13.3151 Aeschi, 14.4080 Grüne Fraktion sowie 17.4147 Naef erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht über die Beziehungen mit der EU. Dieser wird eine Beurteilung der Beziehungen der Schweiz zur EU vornehmen sowie Massnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt und einer guten Zusammenarbeit mit der EU umfassen. Die im vorliegenden Postulat gestellten Fragen werden im Rahmen dieser Arbeiten beantwortet.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.