21.3681 · Interpellation · 2021-06-10
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
2018 hat die OECD einen neuen Policy Marker zur "Inklusion und Befähigung von Menschen mit Behinderungen" eingeführt, um zu erfassen, wie Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe berücksichtigt werden. Die DEZA hat den "disability marker" erstmals für Projekte von 2018 und 2019 angewendet.
Erste Daten des OECD DAC Policy Markers zu Behinderung aus dem Jahr 2019 zeigen, dass nur 3 Prozent aller Schweizer Entwicklungs- und humanitären Projekte darauf abzielten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurden nur 13 Prozent aller Schweizer Projekte überhaupt auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen geprüft (d.h. der Marker wurde verwendet). Im Vergleich: Der Gender Marker wurde 2019 bei fast 100 Prozent der Projekte angewendet. Die Markierung aller Projekte und die Gewährleistung der Qualität dieser Markierungen ist von grösster Bedeutung, um eine inklusive Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Übereinstimmung mit der UNO-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten.
Daher wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
- Wie stellt die Schweiz die Qualität der Anwendung des OECD "disability marker" sicher?
- Wie sind die Pläne der Schweiz, die Anzahl der markierten Projekte zu erhöhen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2021-2024 bezieht Menschen mit Behinderungen explizit mit ein. Für weitere Details verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 24. Februar 2021 auf die Interpellation 20.4413 Streiff-Feller "Gleichberechtigter Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die Corona-Massnahmen der DEZA" und seine Antwort vom 25. August 2021 auf die Interpellation 21.3753 Roth "Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit".
Die Schweiz erhebt und kommuniziert seit 2019 Daten zum "disability marker". Erhoben werden neben den Daten der DEZA auch diejenigen der übrigen Bundesämter, die in der IZA der Schweiz tätig sind, sowie die Daten der Kantone und Gemeinden und die Daten der privaten Hilfe von NGO.
Bei allen neuen DEZA-Projekten muss für diesen kürzlich eingeführten Policy Marker zwingend ein Wert eingetragen werden. Die DEZA schult daher die zuständigen Mitarbeitenden regelmässig, um die Qualität der Daten sicherzustellen. Wie bei jedem neuen Policy Marker dauert es einige Jahre, bis eine höhere Abbildung erreicht ist, da Projekte nicht rückwirkend markiert werden. Der zu Vergleichszwecken erwähnte "Gender Marker" wurde 1997 eingeführt: Im Laufe der Jahre haben sich die Qualität und der Erfassungsbereich der Daten graduell verbessert, was auch beim "disability marker" geschehen sollte.
Die Regeln für die Zuordnung von Markern in internationalen Statistiken folgen strengen und klaren Kriterien. Sie dienen dazu, Projekte zu identifizieren, die primär oder in erheblichem Mass zu einem bestimmten Ziel beitragen. Abgesehen von den Aktivitäten, die primär oder in erheblichem Mass dem Thema Behinderung gewidmet sind, verfolgt die DEZA in ihren Projekten den Grundsatz, niemanden zurückzulassen (Leave No One Behind LNOB). Dies gewährleistet die Einbeziehung der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, einschliesslich Menschen mit Behinderungen.
Antwort des Bundesrates.