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21.3691 · Motion · 2021-06-14

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Lebensmittelbetrug in der Schweiz besser zu ahnden. Zudem soll die Einsetzung einer entsprechende Fachkommission geprüft werden.

Begründung

Die EU verschärfte vor zwei Jahren die Gesetze gegen Lebensmittelbetrug, den sogenannten Food Fraud, verbesserte die internationale Zusammenarbeit und die Kontrollen. Seither werden in der EU viel mehr Fälle aufgedeckt als in der Schweiz. Es ist kaum möglich, dass in der EU viel mehr Betrug vorhanden ist. Denn gerade als Hochpreisinsel ist die Schweiz besonders interessant für Lebensmittelbetrug. Zudem haben die Fälle oft internationale Dimensionen. Umso erstaunlicher ist, dass in der Schweiz kaum Lebensmittelbetrug auftaucht. Die Schweiz schaut offensichtlich nicht so genau hin. Das schwächt das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie und gefährdet im schlimmsten Fall unsere Gesundheit.

Laut der Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen der EKK fehlt es an gesetzlichen Grundlagen und am Kontrollpersonal. Zudem sei der Datenaustausch zwischen den Behörden nicht sichergestellt und die möglichen Strafen seien nicht abschreckend genug. Die EKK schlägt dem Bundesrat deshalb die Bildung einer behördenübergreifenden ExpertInnenkommission vor. Die Task Force soll auch die Koordination und den Informationsaustausch mit den zuständigen Stellen in der EU sicherstellen und gesetzliche Grundlagen anregen, um Lebensmittelbetrug in der Schweiz besser bekämpfen zu können.

Das Anliegen könnte allenfalls mit dem Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes angegangen werden. Dieser Artikel bildet eine mögliche Rechtsgrundlage.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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