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21.3710 · Motion · 2021-06-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) alternative Formen der Unterbringung anstelle der Bundesasylzentren zu finden. Denkbar sind insbesondere die Schaffung eines Asylzentrums des Bundes ausschliesslich für UMA oder die Unterbringung in Pflegefamilien. Die Unterbringung muss in jedem Fall kinder- bzw. jugendgerecht sein und ein angemessenes sozialpädagogisches Angebot sowie professionelle psychologische Unterstützung beinhalten.

Begründung

Zurzeit sind in den Bundesasylzentren 133 UMA untergebracht. Diese Situation ist nicht optimal, denn Minderjährige haben besondere Bedürfnisse und Rechte und brauchen somit eine andere Art von Betreuung und angemessen ausgebildetes Personal. Um nur ein Beispiel zu nennen: In vielen Bundesasylzentren schlafen die UMA in Kollektivunterkünften zusammen mit den Erwachsenen. Dies ist aus erzieherischer und sozialer Sicht nicht angebracht. Die UMA haben das Recht, in einem geschützten und für ihre Entwicklung angemessenen Raum zu leben, und dieses Recht wird ihnen nicht garantiert.

Eine Studie der ZHAW von Januar 2019 untersuchte die Situation der UMA in den Bundesasylzentren und führte die Anforderungen an eine altersgerechte Unterbringung und Betreuung auf. Die Autorinnen und Autoren der Studie formulierten Empfehlungen und wiesen darauf hin, dass es separate Zentren für UMA braucht, falls diese Anforderungen in den Bundesasylzentren nicht eingehalten werden.

Zurzeit sind diese Anforderungen an eine altersgerechte Betreuung und Unterstützung in den Bundesasylzentren nicht erfüllt. Recherchen von Medien und einer unabhängigen Nichtregierungsorganisation haben gezeigt, dass das Sicherheitspersonal der Bundesasylzentren wiederholt und in verschiedenen Zentren übermässige Gewalt eingesetzt, die vorgegebenen Abläufe nicht eingehalten und Protokolle gefälscht hat. Die grosse Zahl der dokumentierten Fakten und die Zahl der betroffenen Zentren nährt den Verdacht, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um ein systembedingtes Problem der Bundesasylzentren handelt. Diese sinnlose Gewalt, vor der nicht einmal die UMA verschont blieben, führt bei den Opfern neben dem körperlichen Schaden zu schweren Traumata.

Auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter wies in ihrem letzten Bericht darauf hin, es sei nötig, alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu den Bundesasylzentren zu prüfen. Im Übrigen haben sich auch verschiedene Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen besorgt über die Missbrauchsvorwürfe geäussert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) besondere Bedürfnisse haben und der Wahrung der Kinderrechte bei der Unterbringung und Betreuung von UMA höchste Priorität zukommt. Im Sinne einer altersgruppengerechten Betreuung werden UMA unter 12 Jahren in Pflegefamilien oder spezialisierten Einrichtungen untergebracht. UMA im Alter von 12 bis 17 Jahren wohnen für die Dauer des Asylverfahrens in Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion (BAZmV).

Gemäss dem Betriebskonzept Unterbringung und Betreuung des SEM (BEKO) werden UMA in den BAZ geschlechtergetrennt und getrennt von erwachsenen Asylsuchenden untergebracht. Eine solche räumliche Trennung ist auch dann möglich, wenn sich die UMA-Unterkunft im gleichen Gebäude wie die Unterkünfte von Erwachsenen befindet. Das SEM ist laufend bemüht, die räumliche Trennung im Rahmen der baulichen Möglichkeiten weiter zu optimieren.

Während ihrem Aufenthalt in einem BAZ werden UMA an sieben Tagen pro Woche durch sozialpädagogische Fachpersonen und UMA-Betreuungsmitarbeitende unterstützt. Die Tätigkeit dieser Personen stützt sich auf das UMA-Betreuungshandbuch des SEM. Dieses basiert auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung der "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" des Bundesrates von 2008, welche ihrerseits aus der UN-Kinderrechtskonvention (SR 0.107) abgeleitet sind. Zudem haben UMA jederzeit Zugang zu medizinischer Beratung und Behandlung im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.

Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereiches, welche am 1. März 2019 in Kraft getreten ist, wurde die Schaffung von spezifischen Bundeszentren für Minderjährige geprüft. Da mit einer dezentralen Lösung mit integrierten UMA-Strukturen in allen BAZmV mehr Kapazitäten zur Verfügung stehen, um Schwankungen bei den Eintritten von UMA zu bewältigen, wurde die Möglichkeit von spezifischen Bundeszentren jedoch verworfen. Die aktuelle Lösung erlaubt es, Asylgesuche von UMA auch bei hohen Gesuchszahlen zeitnah zu behandeln und die unbegleiteten minderjährigen Gesuchstellenden rasch den Kantonen zuzuweisen. Andererseits kann dadurch eine gleichmässige Verteilung von UMA auf die Standortkantone und Asylregionen erreicht werden.

Basierend auf der Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW "Evaluation des UMA-Pilotprojektes. Befunde zur kindes- und altersgerechten Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in den Zentren des Bundes" von Januar 2019, welche eine unabhängige Aufsichtsstelle über Kindes- und Altersgerechtigkeit vorschlägt, hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) Anfang Jahr ihr Monitoring der BAZ um ein spezielles UMA-Monitoring erweitert.

Was die Vorwürfe exzessiver Gewaltanwendung durch das Sicherheitspersonal in den BAZ betrifft, so sind diese derzeit Gegenstand einer externen Untersuchung sowie eines internen Audits. Es gilt nun, die Empfehlungen der NKVF sowie die Ergebnisse dieser Untersuchungen abzuwarten, über die auch die Öffentlichkeit informiert werden wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.