21.3714 · Postulat · 2021-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie gross das Potenzial für energetische Sanierungen von nicht ausgebauten Dachstockwerken in der Schweiz ist. Der Bericht soll folgende Fragen beantworten:
- Der Bundesrat ist aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Statistik der nicht ausgebauten Dachstockwerke (Flach- und Schrägdächer) zu erstellen. Er bietet damit eine Übersicht möglicher Wohnflächenerweiterungen, auch vor dem Hintergrund der nötigen Verdichtung und von Gebäudesanierungen.
- Dachstockwerke können mit Dachfensterlösungen energetisch effizient ausgebaut werden. Der Bundesrat erstellt eine Übersicht der Unterschiede im Ausbaupotenzial von Dachstockwerken und beurteilt das damit vorhandene Potenzial zu Wohnflächenerweiterungen.
- Im harmonisierten Fördermodell der Kantone, u. a. Grundlage für die Ausrichtung ihrer Förderprogramme auf das Gebäudeprogramm des Bundes (im Rahmen der Energiestrategie 2050), ist der Fensterersatz sowie die Wärmedämmung von Estrichboden und Kellerdecke nicht inbegriffen. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, diese Wohnraumerweiterung zu fördern?
- Inwiefern unterstützt der Bundesrat den Willen von Kantonen, eine Erhöhung der Ausnutzungsziffer zu fördern (möglicher Bonus auf Ausnutzungsziffer), damit bei Ersatzneubauten und energetischen Gebäudesanierungen die Wohnfläche erweitert werden könnte?
Der Bundesrat hat in Antwort auf das Postulat 18.4337 ausgeführt, dass keine Daten zur Anzahl ungenutzter Dachstockwerke vorliegen und dass, langfristig betrachtet, die Schaffung von Wohnraum für zusätzliche Nutzer bei energetisch guten Dachausbauten sinnvoll sei.
Um das Potenzial eindeutig abschätzen zu können, braucht es die Erhebung entsprechender Daten über nicht ausgebaute Dachstockwerke (Flach- und Schrägdach). Verschiedene Erhebungen zeigen das Potenzial von effizienten Dachfenstern (bspw. "Ecodesign LOT 32, Task 7" der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission). Die Daten würden einerseits die Planung für Kantone und Gemeinden erleichtern, andererseits zuhanden des Bundes, von Bauherren, Entwicklern und Hauseigentümern das Potenzial von energetischen Sanierungen mittels Dackstockwerkausbaus besser dokumentieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind gemäss Bundesverfassung (SR 101; Art. 89, Abs. 4) vor allem die Kantone zuständig. Die Sanierung von Gebäuden ist für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 wichtig. Ein Dachstockausbau ist aus energetischer Sicht aber nicht immer zielführend. Wenn der Umbau zu mehr Wohnfläche pro Person führt, ist die energetische Wirkung sogar negativ. Wie in der Antwort des Bundesrates zum Postulat 18.4337 Schilliger "Energetische Eigenschaften von Dachfenstern" ausgeführt, sind Dachfenster in vielen Fällen auch eine Schwachstelle in der Gebäudehülle. Im Vergleich zum gut gedämmten Dach geht durch Dachfenster mehr Energie verloren.
Ein Ausbau der Dachstockwerke wäre deshalb weniger aus energiepolitischer Sicht, sondern aufgrund der raumplanerischen Verdichtung sinnvoll, sofern dieser zu einer Erhöhung der Bewohnerzahl führt.
Auch der Fensterersatz und die Wärmedämmung von Estrichböden und Kellerdecken sind wirtschaftlich. Aufgrund der Gefahr hoher Mitnahmeeffekte ist eine Förderung der Erweiterung des Wohnraumes im Rahmen des Gebäudeprogramms mit Mitteln aus der CO2-Teilzweckbindung kaum zielführend.
Der Aufbau und Unterhalt einer Statistik der nicht ausgebauten Dachstockwerke (Flach- und Schrägdächer) wäre mit hohen Kosten verbunden, zumal im Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes entsprechende Informationen nicht vorhanden sind. Weiter wären Aussagen zur Erweiterung der Wohnflächen nur möglich, wenn für jede Gemeinde zusätzlich auch erfasst würde, ob eine Erweiterung baurechtlich überhaupt zulässig wäre. Der Aufwand für den Nutzen für eine entsprechende Erhebung ist kaum gegeben. Die Kantone können bereits heute Bestimmungen zur Erhöhung der Ausnützungsziffer (Bonus) erlassen. Eine bundesrechtliche kann-Formulierung wurde am 13. Juni 2021 im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071; Art. 9 Abs. 2) vom Volk abgelehnt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.