21.3764 · Postulat · 2021-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen "Masterplan Gehen" zu erarbeiten, mit dem Ziel, eine nationale Strategie zu entwickeln, um den Fussverkehr zu fördern und seinen Anteil am Gesamtverkehr zu steigern.
Das Gehen ist die natürlichste Art der Mobilität und ausserdem kostenfrei, sozial, platzsparend, gesund, ressourcenschonend und klimafreundlich. Das Gehen ist diejenige Fortbewegungsart, die grundsätzlich allen offen steht und damit die Grundlage der Mobilität. Fussgängerinnen und Fussgänger schaffen einen grossen Nutzen für die Allgemeinheit, indem sie die lokale Wirtschaft stärken, das Klima schützen und Gesundheitskosten vermeiden. Überdies hat der Fussverkehr eine unverzichtbare Funktion, indem er verschiedene Mobilitätsformen verknüpft und damit eine grosse Bedeutung für ein funktionierendes Gesamtverkehrssystem.
In einem "Masterplan Gehen" soll der Stellenwert des Gehens erhöht und der Anteil von Fussverkehr am Gesamtverkehr gesteigert werden. Ein solcher Masterplan ist departementsübergreifend zu erarbeiten, nur dies kann der vielfältigen Bedeutung des Fussverkehrs gerecht werden. Als Vorbild dienen könnte der "Masterplan Gehen" aus Österreich.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Fussverkehr geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert und ist gut in das Gesamtverkehrssystem integriert. Er wird im Entwurf des überarbeiteten Sachplans Verkehr, Teil Programm als eigenständiges Verkehrsmittel betrachtet, das andere Verkehrsträger ergänzt. Zudem stellt der Bund im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr erhebliche finanzielle Mittel zu Gunsten des Fuss- und Veloverkehrs zur Verfügung.
Das Fuss- und Wanderweggesetz (FWG; SR 704) verpflichtet die Kantone dazu, ihre Fuss- und Wanderwegnetze in behördenverbindlichen Plänen festzulegen und bei Wegfall für Ersatz zu sorgen. Darüber hinaus formuliert das Gesetz übergeordnete Grundsätze und Ziele zur Förderung des Fussverkehrs. Diese Grundsätze wurden in diversen Vollzugshilfen des Bundes konkretisiert. Heute verfügt die Schweiz über ein gut ausgebautes und attraktives Netz für zu Fuss Gehende. Der Fussverkehr wird als selbstverständlicher und wichtiger Teil des Verkehrs wahrgenommen und ist in vielen städtischen und kantonalen Strategien verankert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.