21.3768 · Motion · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, mindestens 0,1 Prozent des BIP für den Kampf gegen geschlechterspezifische und sexualisierte Gewalt einzusetzen.
Begründung
Alle sind gegen geschlechterspezifische Gewalt. Alle sind gegen sexualisierte Gewalt. Alle sind gegen Gewalt.
Doch Gewalt verschwindet nicht einfach nur, weil man dagegen ist. Wenn man es ernst meint, mit der Bekämpfung von Gewalt, dann braucht es Einsatz, es braucht Mittel und es braucht Ressourcen. Das ist dann der Moment, wo der Wille ins Wanken kommt. Aus diesem Grund wird diese Motion eingereicht.
Die Vorderung der international koordinierten Aktion #StopTalkingStartFunding des Generation Equality Forum in Paris ist einfach: 0,1 Prozent des BIP jedes Landes sollte gegen geschlechterspezifische und sexualisierte Gewalt richten.
Aus einer Studie aus dem Jahr 2013 des Bundesamts für Statistik im Auftrag des Eidgenössischen Büro für Gleichstellung geht hervorgeht, dass sich schon nur die Kosten (bzw. einen Teil davon) von Gewalt in Paarbeziehungen in der Schweiz, sich jährlich auf 164 bis 287 Millionen Franken belaufen. Das ist in etwa das Budget der Stadt Thun.
Es würde sich also für die Schweiz nicht "nur" zum Schutz von Frauen lohnen, mehr in die Prävention und gegen Gewalt zu investieren. Sondern auch aus einer Makroökonomischen Sicht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der erste Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35) (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen-allgemein/publikationen-internationales.html) ist am 18. Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet worden. Dieser zeigt, dass alle föderalen Ebenen in der Schweiz in den letzten Jahren ihr Engagement bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt verstärkt haben. Die Istanbul-Konvention hat in der Schweiz eine neue Dynamik ausgelöst. Dies betrifft auch die in Artikel 8 der Konvention verlangte Bereitstellung angemessener finanzieller und personeller Mittel.
So zeigt, was die Kantone und Gemeinden betrifft, die Übersichtsliste der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) die zahlreichen Aktions- und Massnahmenpläne der Kantone und Gemeinden. (https://csvd.ch/de/ubersicht-aktions-und-massnahmenplane/). Zudem hat beispielsweise kürzlich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) den Kantonen empfohlen, Frauenhäuser besser finanziell abzusichern.
Was den Bund betrifft, hat der Bundesrat mit der Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die Grundlage geschaffen, um seit 2021 Finanzhilfen zur Gewaltprävention zu vergeben. Jährlich stehen neu dafür 3 Mio. Franken zur Verfügung. Ausserdem hat das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 (unter Artikel 9, Ziel 8, Massnahme 42) die Verabschiedung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (BBl 2020 8385, 8389) aufgenommen. Ein solcher Aktionsplan wird im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 erarbeitet werden.
Zusätzlich haben die verschiedenen Massnahmen während der Covid-19-Pandemie, wie die Einsetzung einer Task Force "Häusliche Gewalt und Corona" von Bund und Kantonen und diverse Informationskampagnen zu einer Sensibilisierung für die Problematik beigetragen.
Genaue Berechnungen zu den von Gemeinden, Kantonen und dem Bund eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen für die Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt liegen nicht vor. Die im Motionstext erwähnte Studie des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) aus dem Jahr 2013 weist eine Schätzung der Kosten aus, welche in der Schweiz jährlich im Minimum durch Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Folgen verursacht werden. Ein massgeblicher Teil dieser Kosten betrifft Ausgaben für die Bekämpfung dieser Gewaltform. Würden hierzu noch die Massnahmen der letzten Jahre, die Ausgaben für die Bekämpfung von allen geschlechtsspezifischen Gewaltformen sowie die Gewaltprävention berücksichtigt, wäre heute von weit höheren jährlich eingesetzten Mitteln auszugehen.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Festlegung der einzusetzenden Mittel in Bezug zum BIP nicht notwendig ist, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern. Zudem hält es der Bundesrat für zielführender, Massnahmen weiterhin nicht anhand eines festen Betrags, sondern aufgrund des tatsächlichen Bedarfs zu ergreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.