21.3798 · Interpellation · 2021-06-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat kürzlich eine Wirksamkeitsprüfung der Bekämpfung der Cyberkriminalität durch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) durchgeführt. Der Bericht dazu fällt recht kritisch aus.
1. Die Schaffung eines Cyber-Kommissariats bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) hat im entsprechenden Bereich zu Meinungsverschiedenheiten geführt in Bezug auf die Gefahr von Doppelspurigkeiten und eines ineffizienten Einsatzes der verfügbaren Mittel. Ist der Bundesrat darüber informiert und hat er diesbezüglich eine Meinung?
2. Ende 2019 hat das Parlament dem Fedpol vier Stellen für die Bekämpfung der Pädokriminalität im Internet bewilligt. Mit den der EFK vorgelegten Unterlagen lässt sich die Schaffung dieser Stellen teilweise rückverfolgen. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Fedpol den Willen des Parlaments respektiert hat? Wie kann es sein, dass zwei der vier Stellen ausserhalb der BKP angesiedelt sind? Wurde das Parlament diesbezüglich informiert?
3. In den betroffenen Diensten soll es eine starke Personalfluktuation geben: Trifft dies zu? Wie viele Abgänge sind seit 2010 zu verzeichnen (in absoluten Zahlen sowie im Verhältnis zum gesamten Bestand)? Wurde das Phänomen vertieft geprüft?
4. Die EFK weist darauf hin, dass die Bundesstellen (Fedpol und Bundesanwaltschaft) und die Kantone jährlich einem einzigen Unternehmen mehrere Millionen Franken für forensische IT-Leistungen bezahlen. Dieses Unternehmen erzielt ungefähr 80 Prozent seines Umsatzes mit dem öffentlichen Sektor. Wie wurde dieses Unternehmen ausgewählt? Gibt es in diesem Bereich keinen Wettbewerb? Werden die verfügbaren Ressourcen angemessen eingesetzt? Wird das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen eingehalten?
5. Ist das Monitoring der Abteilung "IT-Forensik, Cybercrime" (IFC) auf internationaler Ebene ausreichend (beispielsweise bei verbotenen Bildern, die von den Partnerdiensten kommen)? Gibt es Verbesserungspotenzial? Welche Massnahmen sind nötig, um dieses Potenzial zu nutzen?
6. Seit dem 1. Januar 2021 sind die verdeckten Ermittlungen zur digitalen Pädokriminalität Sache der Kantone. Können gegenwärtig alle Kantone deren Durchführung garantieren? Sind die Ressourcen und die Vorgehensweisen angemessen und effizient?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1
Die Schaffung eines Cyber-Kommissariats bei fedpol ist aus Sicht des Bundesrates nicht zielführend. Die Ermittlungen von fedpol zur Bekämpfung der Cyberkriminalität werden hauptsächlich von der Abteilung Wirtschaftskriminalität (WK) durchgeführt. Bei Cyberkriminalität geht es sehr oft um Vermögenskriminalität und um Geldströme. Die Profile von Cyber- und Finanzermittlern müssen sich daher ergänzen, da diese sehr eng zusammenarbeiten. Zur Bearbeitung eingehender Fälle hat fedpol bisher beim Einsatz seiner Ressourcen Flexibilität und Mobilität bevorzugt statt einer exklusiven und restriktiven Zuweisung der Fälle an eine starre Organisationseinheit, was jedoch bei der Schaffung eines spezialisierten Kommissariats die Folge wäre. Ein auf Cyberkriminalität spezialisiertes Kommissariat würde auch die Schaffung mehrerer neuer Ermittlerstellen in den verschiedenen Landessprachen erfordern. Da es bei Cyberkriminalität wie erwähnt meist um Vermögensdelikte geht, fällt die Strafverfolgung zudem in den meisten Fällen in die Zuständigkeit der Kantone.
Frage 2
Eine wirksame Strategie zur Bekämpfung der Pädokriminalität basiert nicht nur auf Repression und somit nicht nur auf der Tätigkeit der Bundeskriminalpolizei (BKP). Kooperation und Prävention spielen ebenfalls eine zentrale Rolle. Vor dem Hintergrund einer umfassenden Bekämpfung der Cyberkriminalität hat fedpol die vier Stellen auf die Direktionsbereiche BKP und Kriminalprävention sowie den Bereich Kommunikation verteilt. Es hat hierzu in parlamentarischen Kommissionen bereits Auskunft gegeben und wird dem Parlament rechtzeitig weitere Informationen zukommen lassen, damit es in Kenntnis der genauen Verwendung dieser Stellenprozente über den nächstjährigen Voranschlag von fedpol befinden kann.
Frage 3
Seit 2010 gab es beim ehemaligen Kommissariat der Nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) und beim Kommissariat Pädophilie, Pornographie (PP) sowie danach beim heute für IT-Forensik und Cybercrime (IFC) zuständigen Kommissariat eine durchschnittliche jährliche Fluktuation von 7 Prozent. Im Durchschnitt lag der Bestand dieser Kommissariate bei 20 vollzeitäquivalenten Stellen (FTE). Die BKP setzt die Übergangsphase fort und ersetzt die zu Beginn, also vor 20 Jahren, reinen Finanzermittler schrittweise durch neue Mitarbeitende, die mit der Cyberumgebung und den modernen Tools vertraut sind. In der Abteilung IT-Forensik und Cybercrime (IFC) wurden die Stellenbeschriebe Ende 2019 überarbeitet, um eine grössere Querschnittsfunktionalität innerhalb von fedpol zu ermöglichen. Dies hat zu mehr Transparenz, breiterer Einsatzfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten geführt.
Frage 4
Der Kauf von forensischer IT-Software ist eine wichtige Beschaffungsaktivität. fedpol verfügt für diese Art von Beschaffungen über eine Beschaffungsdelegation des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) und wendet die Weisungen und Prozesse der Bundesverwaltung an. Dieser Beschaffungsprozess wurde im vorliegenden Fall angewendet. Im Sommer 2020 wurde unter der Federführung des BBL eine Initiative zur besseren Nutzung von Synergien und zur Optimierung der Beschaffungsprozesse für Güter und Dienstleistungen im Sicherheitsbereich gestartet. fedpol beteiligt sich zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) an dieser Initiative.
Fragen 5 und 6
Die Strafverfolgung von Pädokriminalität liegt grundsätzlich in kantonaler Zuständigkeit. Die Kantone haben in den letzten Jahren nicht nur ihre Rechtsgrundlagen, sondern auch ihre Strukturen, Ausbildungen und Ressourcen angepasst, um ihre Zuständigkeit im Kampf gegen die Cyberkriminalität, insbesondere im Bereich Pädokriminalität, wahrzunehmen.
Verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung der Pädokriminalität werden durch das Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität (NEDIK) koordiniert, das aus Experten aus den Kantonen und von fedpol besteht und den operativen Austausch ermöglicht. Gleichzeitig ermöglichen kantonale oder regionale Cyber-Einheiten den Kantonen die gemeinsame Nutzung ihrer Ressourcen. fedpol verantwortet das internationale Monitoring und erbringt weiterhin Dienstleistungen zugunsten der Kantone, insbesondere die Triage der internationalen Meldungen (wie bspw. des National Center for Missing or Exploited Children, NCMEC), die Aktualisierung der Datenbanken zur Bekämpfung der Pädokriminalität und die Vertretung der Interessen der Schweizer Polizeien in europäischen und internationalen Gremien. Diese technischen und koordinierenden Dienstleistungen werden durch die Kriminalanalyse der BKP ergänzt.
Antwort des Bundesrates.