21.3811 · Motion · 2021-06-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (EU) aufzunehmen.
- Er legt dem Parlament spätestens ein Jahr nach Annahme der Motion einen einfachen Bundesbeschluss vor, der die Prinzipien der Verhandlungen regelt. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Notwendigkeit zum äquivalenten Erhalt von Service Public und staatlichen Beihilfen, der Durchsetzung der Arbeits- und Lohnbedingungen sowie des Schweizer Frankens.
- Unter voller Ausnutzung des innenpolitischen Spielraums schafft der Bund möglichst früh die nötigen Voraussetzungen, um die Gründe für vorhandene soziale und ökologische Bedenken der Bevölkerung gegenüber einem EU-Beitritt zu beseitigen.
- Der Bund modifiziert die demokratischen Instrumente von Volk und Parlament und die Mitwirkungsrechte der Kantone in der Weise, dass sie der künftigen Integration der Schweiz in die EU Rechnung tragen und gleichzeitig die demokratischen Rechte in Umfang und Substanz erhalten bleiben.
Begründung
Mit dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen (InstA) durch den Bundesrat hat sich die Schweiz vom strategischen Ziel der Absicherung des bilateralen Wegs verabschiedet. Ohne Lösung der institutionellen Fragen (Rechtsübernahme, Streitbeilegung, Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung) hat unser Land keine Möglichkeit auf neue Marktzugangsabkommen oder die Aktualisierung bestehender Verträge. Auch im Bereich der EU-Kooperation dürften erhebliche Probleme auf die Schweiz zukommen.
Zur Stärkung von Demokratie und Souveränität ist die volle Mitwirkung in den europäischen Institutionen für unser Land der beste Weg, der nach dem Scheitern des InstA vorliegt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat überprüft regelmässig die Europapolitik der Schweiz und wird in Erfüllung diverser Postulate (13.3151 Aeschi, 14.4080 Grüne Fraktion, 17.4147 Naef) einen Bericht über die Beziehungen Schweiz - EU vorlegen. Das langjährige europapolitische Ziel der Schweiz ist eine möglichst weitgehende Beteiligung am EU-Binnenmarkt verbunden mit Kooperationen in ausgewählten Interessensbereichen unter Bewahrung eines grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums. Für diese Zielsetzung hat sich der bilaterale Weg als massgeschneiderter europapolitischer Ansatz bewährt. An dieser Einschätzung hat sich zum aktuellen Zeitpunkt nichts geändert.
Im Rahmen seiner Entscheidung über den Nichtabschluss des institutionellen Abkommens vom 26. Mai 2021 hat der Bundesrat betont, dass die Schweiz als zuverlässige Partnerin die bewährte bilaterale Zusammenarbeit mit der EU auf der Grundlage von mehr als 100 Abkommen konsequent weiterführen will. Mit diesem Ziel der Fortsetzung bzw. Stabilisierung des bilateralen Wegs hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen beschlossen, namentlich das Engagement für eine rasche Deblockierung des 2. Schweizer Beitrags, die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialogs sowie die Prüfung des Abbaus von Regelungsdifferenzen. Der Bundesrat ist bestrebt, mit der EU konkrete Probleme zu lösen, um eine möglichst friktionslose Anwendung der bilateralen Verträge zu gewährleisten. Angesichts der traditionell engen, für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen Schweiz - EU ist der Bundesrat der Meinung, dass auch die EU ein Interesse an der Fortsetzung dieser bewährten bilateralen Zusammenarbeit hat.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.