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21.3816 · Postulat · 2021-06-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit für ein Verbot der Datenbeschaffung bei gekauften Videospielen zu prüfen, insbesondere wenn diese von Kindern benutzt werden.

Während der Covid-19-Pandemie konnte bei den Videospielen ein grosser Boom beobachtet werden. Im September 2020 wurde in der RTS-Sendung "On en parle" auf das Problem der Datenbeschaffung bei der Benutzung von gekauften Videospielen aufmerksam gemacht. Vor dem Spielstart werden die Spielerinnen und Spieler nach gewissen Informationen gefragt, zum Beispiel nach geografischen Angaben, Identifikationsdaten, Netzwerkverbindung, IP-Adresse und sogar nach biometrischen Daten. Diese Informationen werden auf einem Server in Japan oder in den Vereinigten Staaten gespeichert. Die Spielerinnen und Spieler können ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen, aber die bis dahin übergebenen Daten bleiben gespeichert. Die Spielerinnen und Spieler wissen nicht, was mit diesen Daten geschieht, und wenn sie sich widersetzen, kann der Herausgeber des Spiels ihnen die technische Unterstützung verweigern. Es ist zwar möglich, die Datensammlung zu deaktivieren, aber diesen schwierigen Vorgang beherrschen nicht alle Benutzerinnen und Benutzer. Als letztes Mittel können sie sich an den Herausgeber des Spiels oder an den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten wenden. Aber ist es normal, dass Benutzerinnen und Benutzer, die ihre Daten schützen wollen, selber so viele Schritte unternehmen müssen? Im Normalfall sollten die Daten automatisch geschützt sein, umso mehr, wenn das Videospiel gekauft wurde. Sonst müssten die Benutzerinnen und Benutzer formell um ihre Einwilligung in die Verwendung ihrer Personendaten angefragt werden.

In den Vereinigten Staaten wird die Beschaffung von Daten über Kinder vom Children's Online Privacy Protection Act geregelt. In der Schweiz gibt es keinen solchen Schutz.

Angesichts des Anstiegs unserer digitalen Interaktionen wäre es an der Zeit, zu reagieren, um unsere Daten und insbesondere die Daten unserer Kinder besser zu schützen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die die technischen und sozialen Entwicklungen bei Videospielen für die Privatsphäre von Kindern mit sich bringen. Er erachtet ein generelles Verbot, Personendaten von Kindern im Zusammenhang mit solchen Videospielen zu bearbeiten, aber nicht als zielführend.

Der Bundesrat ist vielmehr der Ansicht, dass zum Schutz ihrer Privatsphäre sichergestellt werden muss, dass Personendaten von Kindern unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse bearbeitet und die Kinder angemessen auf die Bearbeitung aufmerksam gemacht werden, wobei den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Zweckbindung zentrale Bedeutung zukommt. Diesem Anliegen wurde im Rahmen der Stärkung des Datenschutzrechts Rechnung getragen. So gelten unter dem neuen Datenschutzgesetz, welches am 25. September 2020 verabschiedet wurde (nDSG), erhöhte Anforderungen an die Bearbeitung von Personendaten Minderjähriger. Im Rahmen ihrer Informationspflicht (Art. 19 f. nDSG) müssen Anbieter von Videospielen die Kinder in einer für sie verständlichen Weise über die Datenbearbeitung informieren. Sie müssen die Datenbearbeitungen zudem von Anfang an so ausgestalten, dass diese die Privatsphäre der Kinder nicht verletzen (Art. 7 nDSG) und bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 nDSG) müssen die spezifischen Risiken für die Persönlichkeit und die Rechte von Kindern berücksichtigt werden. Daneben sieht auch das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG), das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, neue Bestimmungen vor, wonach Daten von Minderjährigen, die zur Alterskontrolle erhoben werden, nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen (Art. 8 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 3 des bundesrätlichen Entwurfs).

Der Bundesrat erachtet es zudem als wichtig, dass das Bewusstsein über die Risiken des Internets für die Privatsphäre von Kindern gefördert wird. In diesem Bereich ist er bereits seit 2011 aktiv: Die nationale Plattform Jugend und Medien des Bundesamts für Sozialversicherungen sensibilisiert Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen für die Chancen und Risiken der digitalen Medien und setzt im aktuellen Schwerpunktthema (2020/2021) "Schutz der Daten und der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen im Internet" entsprechende Massnahmen um. Es gehört aber auch zu den gesetzlichen Aufgaben des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Kinder und ihre Eltern für einen sicheren Umgang mit Personendaten im Internet zu sensibilisieren und Anbieter von Online-Diensten bezüglich der besonderen Anforderungen an die Bearbeitung von Daten von Kindern zu beraten. In dieser Hinsicht stellt der EDÖB auf seiner Webseite Lehrmittel für Kinder und Jugendliche zur Verfügung sowie Tipps und Hilfsmittel für Eltern und Lehrer. Ähnliche Instrumente gibt es auch im Ausland. Nennenswert sind die Empfehlungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL zur Stärkung des Schutzes von Minderjährigen im Internet sowie der Leitfaden der britischen Datenschutzbehörde ICO für Onlinedienste wie Apps, Videospiele oder Social-Media-Seiten, welche von Kindern genutzt werden. Schliesslich ist für den Bereich der obligatorischen Schule, für welchen die Kantone zuständig sind, zu erwähnen, dass die Digitalisierungsstrategie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren von 2018 unter anderem die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte anstrebt. Auch die Lehrpläne für die obligatorische Schule in den verschiedenen Sprachregionen haben die Stärkung der Datenkompetenzen junger Menschen zum Ziel.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.