21.3867 · Interpellation · 2021-06-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Wie aus Berichten von Personen und aus der Presse zu vernehmen ist, hält die besorgniserregende menschenrechtliche Situation in Belarus weiter an, ja verschlimmert sich weiter. Mit der Zwangslandung eines Linienflugzeugs in Minsk und der darauf folgenden Verhaftung eines Journalisten und seiner Begleiterin wurde eine weitere, unhaltbare Linie überschritten. Die Aussage des Präsidenten, dass eine Mailnachricht mit einer Bomben-Warnung aus der Schweiz die Zwangslandung des Flugzeugs rechtfertigte, zeugt von einer grossen Verwirrtheit. Derzeit sitzen weit über 400 Personen als politische Gefangene in den Gefängnissen. Viele sind wegen Bagatellen zu unangebracht langen Haftstrafen verurteilt worden, so wie auch die belarussisch-schweizerische Doppelbürgerin Natallia Hersche. Die Schweiz darf nicht wegschauen. Es ist richtig, dass sie die Sanktionen, welche die EU verhängt hat, übernommen hat, bzw. adäquat umgesetzt hat. Bis jetzt handelt es sich um Einreiseverbote einzelner Personen (inkl. Lukaschenko) und das Blockieren ihrer Vermögen. Die Schweiz sollte sich auch mit den für Demokratie kämpfenden Menschen solidarisieren.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er bereit, durch eine humanitäre Aufnahme Personen, die von einer Verhaftung aus politischen Gründen bedroht sind, einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren?
2. Welche Möglichkeiten sieht er, allenfalls zusammen mit anderen Staaten, Personen, die bei friedlichen Demonstrationen von der Staatsgewalt schwer verletzt wurden, mit einem humanitären Visum einen Aufenthalt zur Genesung in der Schweiz oder anderen sicheren Land zu ermöglichen?
3. Wird er sich bei der Regierung in Belarus für eine Freilassung der politisch Gefangenen einsetzen?
4. Wäre es gerechtfertigt, dass Schweizer Unternehmen in Belarus zu einem (vorübergehenden) Abzug bewegt würden, um zusätzlichen Druck auf das Regime auszuüben und eine Rückkehr erst in Aussicht zu stellen, wenn die menschenrechtliche Situation sich verbessert hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Grundsätzlich kann die Schweiz humanitäre Visa ausstellen, wenn betroffene Personen unmittelbar, konkret und schwer gefährdet sind und diese Gefahr ein behördliches Handeln zwingend notwendig macht. Dabei prüft die Schweizer Auslandvertretung zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration jeweils den Einzelfall.
Für den Fall einer medizinischen Behandlung in der Schweiz könnte ebenfalls ein humanitäres Visum ausgestellt werden, sofern die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.
3. Seit dem Beginn der Proteste nach den umstrittenen Wahlen vom August 2020 fordert die Schweiz die Einhaltung der Menschenrechte. Dazu zählen ein Ende der Gewaltanwendung durch staatliche Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten, die Freilassung von willkürlich inhaftierten Personen, die Eröffnung von Verfahren bei schweren Menschenrechtsverletzungen, die Einhaltung der fundamentalen Freiheiten. Diese Forderungen haben der Vorsteher des EDA und Vertreter der Schweiz regelmässig im direkten Gespräch mit den belarussischen Regierungsvertretern sowie bei internationalen Organisationen geäussert und werden dies auch in Zukunft tun.
4. Der Bundesrat erwartet, dass Schweizer Unternehmen international anerkannte Standards und Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln - wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte - respektieren.
Antwort des Bundesrates.