21.3879 · Interpellation · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ländliche Gemeinden ohne Aussicht auf ein FTTH Netz bauen eigene Glasfasernetze. In der Regel streben diese Gemeinden eine Kooperation mit der Swisscom und ggf weiteren Providern an, wobei diesen Providern jeweils je eine Faser für 30-50 Jahre vermietet wird (IRU-Modell). Es ergeben sich folgende Knackpunkte:
- Das IRU-Modell baut auf einem Beitrag pro Anschluss von 1000 und 1400 Franken auf. Das Ertragspotenzial ist um das 10 bis 30-Fachen höher.
- Ein Teil der Erträge für den Grundversorger sind die Grundversorgungsgebühr, obwohl in diesem Modell die Gemeinde die Infrastruktur erstellt.
- Die Swisscom besitzt das grösste solche Kabelschutzrohr-System in der Schweiz. Sie ist verpflichtet, diese Rohre zu vermieten. Der Tarif beträgt 79,09 Franken / genutztem Meter/50 Jahre. In einer durchschnittlichen kleineren Gemeinde bedeutet dies Kosten von 3,5-4 Millionen Franken. Diese sind höher als die Neuerschliessungskosten. Der Tarif erscheint sehr hoch, ein Doppelausbau würde aber zu einer Ressourcenverschwendung führen.
1. Wie ist die Preisgestaltung für die Vermietung der Infrastrukturen geregelt? Hat der Bundesrat Möglichkeiten, auf diese Preisegestaltung Einfluss zu nehmen? Wenn nein, wäre eine Regelung durch den Bund erstrebenswert?
2. Hat der Bundesrat ein Interesse am Ausbau des Glasfasernetzes von Gemeinden und wenn ja, wäre eine Anschubfinanzierung wie in anderen Ländern denkbar?
3. Ist es denkbar, dass die Grundversorgungsgebühr von 25,25 Franken jeweils zur Hälfte dem Grundversorger und dem Netzerbauer zusteht?
4. Ist es denkbar, dass wenn eine Gemeinde ein FTTH Netz mit Vollerschliessung baut, und im Falle eines Faservermietungsvertrags (IRU), die Swisscom ihr eigenes Kabelschutzrohrsystem für die Lebensdauer des Glasfasernetzes kostenlos zur Verfügung stellen muss, unter der Voraussetzung, dass Kabelschutzrohrsystem instand gehalten wird?
5. Ist es denkbar, dass der Bund eine Ombudsstelle schafft, welche Gemeinden bei den Verhandlungen mit der Swisscom unterstützt?
6. Ist es für den Bundesrat denkbar, die Netze in eine staatliche Infrastruktur-Gesellschaft überzuführen und so die Versorgungssicherheit und den Wettbewerb zu verbessern?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1:
Gemäss Artikel 11 des Fernmeldegesetzes (FMG) müssen marktbeherrschende Anbieterinnen anderen Anbieterinnen auf transparente und nicht diskriminierende Weise zu kostenorientierten Preisen Zugang zu ihren Einrichtungen und Diensten gewähren. Der Zugang ist in folgenden Formen zu gewähren: vollständig entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss zur Nutzung der Doppelader-Metallleitung, Interkonnektion, Mietleitungen sowie Kabelkanalisationen, sofern diese über eine ausreichende Kapazität verfügen. Der Bundesrat regelt die Grundsätze für die Bestimmung kostenorientierter Preise u. a. in den Artikeln 54 und 54a der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Letztmals hat er diese im Rahmen der FDV-Revision vom 14. März 2014 angepasst. Die von marktbeherrschenden Anbieterinnen offerierten Preise werden im Falle eines Zugangsgesuchs von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) gemäss den Grundsätzen der FDV beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Die Entscheide der ComCom können vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Zu Frage 2:
Die Verfügbarkeit von leistungsfähigen Telekominfrastrukturen in der Schweiz ist wichtig, um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können. Deshalb begrüsst der Bundesrat das vom Nationalrat verabschiedete Postulat 21.3461 der KFV-N mit dem Anliegen, dem Parlament eine Strategie zum Ausbau der Hochbreitbandnetze in der Schweiz zu unterbreiten. Mögliche Förderbeiträge für lokale Ausbauprojekte werden dabei ebenfalls zu beleuchten sein, wobei darauf zu achten wäre, dass solche Förderbeiträge nicht zu einer Verdrängung privater Investitionen führen und Wettbewerbsverzerrungen, wenn immer möglich, vermieden werden.
Zu Frage 3:
Bei dem in der Frage genannten Betrag von 25.25 Franken handelt es sich nicht um eine Gebühr, sondern um die in der FDV festgelegte monatliche Preisobergrenze für die Erbringung des öffentlichen Telefondienstes (mit einer Nummer und mit einem oder zwei Einträgen im Verzeichnis, einschliesslich Anschluss), die im Rahmen der Grundversorgung vorgesehen ist. Die Grundversorgungskonzessionärin - ungeachtet dessen, ob sie die Konzession im Rahmen einer Ausschreibung erhalten hat oder von der ComCom bestimmt wurde - darf auf keinen Fall einen Preis verlangen, der diese Obergrenze übersteigt. Es steht ihr jedoch frei, einen tieferen Preis zu verrechnen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber insbesondere sicherstellen, dass unrentablen Kundinnen und Kunden ohne Zugang zu den Angeboten des Marktes ein erschwinglicher Preis verrechnet wird. Das FMG sieht keine Möglichkeit für eine Aufteilung des Preises vor, den die Grundversorgungskonzessionärin für die Erbringung eines Dienstes der Grundversorgung in Rechnung stellt. Dafür gibt es auch keinen Grund. Die Preisobergrenze dient einem anderen Zweck (nämlich zur Verhinderung von Missbräuchen), und die Einnahmen aus der Erbringung des Dienstes sind ausschliesslich zur Deckung der Kosten der Grundversorgung bestimmt und nicht zur Finanzierung des Baus eines FTTH-Netzes.
Zu Frage 4:
Es besteht keine gesetzliche Grundlage für einen derartigen Eingriff, welcher der bisher verfolgten liberalen Marktordnung im Telekommarkt zuwiderlaufen würde.
Zu Frage 5:
Es besteht kein gesetzlicher Auftrag zur Einrichtung einer entsprechenden Schlichtungs- oder Beratungsstelle. Bei einer allfälligen Gesetzesrevision könnten sich Fragen in Bezug auf den grundsätzlichen Nutzen einer Schlichtungsstelle sowie bezüglich der Unabhängigkeit der Schlichtung und der Kostentragung stellen.
Zu Frage 6:
Der Gesetzgeber setzte seit der Marktöffnung im Jahre 1998 auf Wettbewerb bei den Diensten und bei der Infrastruktur. Von einer Überführung der Netze in eine staatliche Infrastrukturgesellschaft wurde aus Gründen der Nutzung von Innovationspotenzialen und der Marktdynamik bewusst Abstand genommen. Der Bundesrat erachtet die Versorgungssicherheit auch mit dem heutigen System als gegeben.
Antwort des Bundesrates.