21.3880 · Postulat · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, welche Auswirkungen eine teilweise Übernahme von EU-Recht im Bereich der Klimapolitik auf die Schweiz hätte. lm Rahmen des European Green New Deal schlug die Kommission im September 2020 vor, die Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 anzuheben (COM(2020) 562 final). Zur Umsetzung dieser Zielvorgabe werden gegenwärtig die zentralen klimabezogenen Rechtsakte aktualisiert und bis Juli 2021 vorgelegt. Der Bericht ist insbesondere auf die Übernahme dieser Rechtsakte sowie der Offenlegungsverordnung 2019/2088, welche Offenlegungspflichten bei Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsprozessen auf Unternehmenseben für verbindlich erklärt, zu fokussieren.
Die EU bekämpft den Klimaschutz konsequenter als die Schweiz dies tut. Das aktuelle Ziel der Schweiz geht mit einer angestrebten Reduktion um 50 Prozent bis 2030 weniger weit als die EU (55 Prozent Reduktion gegenüber 1990 bis 2030). Gleichzeitig sieht die EU im Rahmen des European Green New Deal weit grössere öffentliche Investitionen in den sozialökologischen Umbau vor als die Schweiz. Ein wichtiger Grund besteht darin, dass die Schweiz ihre Covid-19-Massnahmen kaum mit Klimaschutz und Industriepolitik verknüpft. Die EU macht zudem vorwärts mit der Investitionslenkung zugunsten des sozialökologischen Umbaus. Die Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen im Finanzdienstleistungssektor setzt an zwei Punkten an. Sie erklärt Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene für verbindlich. Firmen müssen öffentlich klarstellen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsprozess einbeziehen. Zudem müssen sie belegen, dass ihr Entschädigungsmodell damit vereinbar ist und ihre internen Reglemente für Risikomanagement, Entschädigungen und Marketing anpassen. In der Schweiz gibt es keine Ansätze für eine entsprechende Offenlegungspflicht.
Der Bundesrat hat im Nachgang zum Abbruch der Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Abkommen beschlossen, die Möglichkeit von eigenständigen Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen, mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren. Im Prozess soll auch geprüft werden, wie eine sinnvolle rechtliche Angleichung im Bereich Klimapolitik ausgestaltet werden könnte und welche konkreten Auswirkungen dies hätte
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes (Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen, BBl 2020 7847) durch eine Mehrheit der Stimmbevölkerung prüft das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aktuell verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik. Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, wonach die bisherigen Instrumente nicht ausreichen und es weitere Massnahmen braucht, um die Klimaziele der Schweiz zu erfüllen und insbesondere das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Er wird sich nach der Analyse des Abstimmungsergebnisses und dessen Ursachen möglichst rasch zum weiteren Vorgehen äussern. Im Rahmen dieser Arbeiten berücksichtigt der Bundesrat auch die laufenden Arbeiten der EU am Green Deal und analysiert dessen mögliche Auswirkungen für die Schweiz. Das Anliegen der Postulantin wird damit bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.