Vereinbarkeit von Familien-und Erwerbsarbeit. Massnahmen zur besseren Nutzung des Potenzials der Familienarbeit
21.3900 · Postulat · 2021-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familien-und Erwerbsarbeit erfordern auch einen Fokus auf den Stellenwert der Familienarbeit. Die in der Familienarbeit erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten dürfen keine Lücke im CV bilden und steuerlich muss die Familienarbeit eine Berücksichtigung erfahren. Der Bundesrat wird um einen Bericht gebeten, wie das Potential der Familienarbeit in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familien-und Erwerbsarbeit den angemessenen Stellenwert erhält. Dies auch in Ergänzung des Postulates 20.4327, das einen Massnahmenplan zum Wiedereinstieg in die Arbeitswelt fordert.
Begründung
Eine ideale Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ist grundlegend, um unsere gut ausgebildeten Fachkräfte in die Berufswelt und die Wirtschaft einzubinden. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist hierfür ein unbestrittenes Element. Zuwenig beachtet bezüglich Vereinbarkeit werden gegenüber der Erwerbsarbeit die Kompetenzen, welche man sich in der Familienarbeit erwirbt. Die Tätigkeiten im häuslichen Umfeld machen in der Schweiz mit etwa 6,5 Milliarden Arbeitsstunden knapp drei Viertel des Gesamtvolumens an unbezahlter Arbeit aus. Sie haben gesellschaftlich und volkswirtschaftlich betrachtet einen unschätzbaren Wert. Im Vergleich zur Erwerbsarbeit geniessen sie leider nach wie vor ein vermindertes Ansehen.
Familienarbeit gilt kaum als Beurteilungsgrundlage bei einem Berufseinstieg oder einem Wiedereinstieg. Sie wird nur punktuell angerechnet bei der Festsetzung von Löhnen in der Wirtschaft oder der Verwaltung, wird nur punktuell und in Ausnahmefällen angemessen angerechnet bei Ausbildungslehrgängen. Die Unterbewertung der Familienarbeit ist angesichts der Tatsache, dass sich längst ein Grossteil aller Paare in unterschiedlichen Pensen im Laufe eines Arbeitslebens Familien-und Erwerbsarbeit aufteilen, immer weniger erklärbar, auch bei der Besteuerung. Durch die zunehmende Erwerbstätigkeit beider Eltern steigt tendenziell auch für beide Partner die Beteiligung an der Familien-und Hausarbeit.
Es soll keine Rolle spielen, wer in welcher Lebensphase zu welchem Anteil am gemeinsamen Einkommen beiträgt. Beide Partner sollen für ihre gemeinsamen Leistungen gleichwertig belohnt, besteuert und berücksichtigt sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Legislaturplanung 2019-2023 wird der Bundesrat eine Botschaft zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verabschieden.
Es sind diverse Massnahmen geplant, um die Situation in diesem Bereich zu verbessern. Im Rahmen der Erfüllung des Postulats 20.4327 Arslan wird der Bundesrat zudem prüfen, wie der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gefördert werden kann.
Ausserdem beschloss das Parlament in der Herbstsession 2020, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen. In einem ersten Schritt wird der Bundesrat eine Auslegeordnung zu verschiedenen Modellen einer Individualbesteuerung verfassen und dazu die Kantone anhören. Das Parlament wird im Herbst 2021 die Gelegenheit erhalten, sich auf dieser Grundlage zu den Eckwerten einer Individualbesteuerung zu äussern. Eine anschliessende Vernehmlassung könnte 2022 durchgeführt werden. Dabei wird der Bundesrat auch zum vorliegenden Thema der Familienarbeit Stellung nehmen (vgl. dazu Postulat 21.3190 Binder, "Gemeinschaftsbesteuerung mit Vollsplitting versus Individualbesteuerung. Bewertung der beiden Modelle aus liberaler, gleichstellungs- und familienpolitischer Sicht").
Pflege und Betreuung stellen einen wichtigen Teil der Familienarbeit dar. Über das Förderprogramm "Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige 2017-2020" wurde die Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote für betreuende Angehörige gefördert. Mit dem ab Januar 2021 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege wird die von Angehörigen erbrachte Pflege- und Betreuungsarbeit besser anerkannt.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Postulantin zur Bedeutung der Familienarbeit. Viele der dabei informell erworbenen Kompetenzen - etwa planerische oder organisatorische Kompetenzen - sind auch im bezahlten Arbeitsmarkt gefragt. Gleichzeitig entgehen dem Arbeitsmarkt durch Hürden bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zahlreiche auch formell hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Die Bedeutung einer spezifischen Kompetenz variiert nach Beruf und es ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien selbst am besten wissen, welche Kompetenz wo gewinnbringend genutzt werden kann. Für die Bundesverwaltung ist beispielsweise explizit vorgesehen, dass bei der Festsetzung des Anfangslohnes die Ausbildung und die Berufs- und Lebenserfahrung, die für die Ausübung der Funktion nützlich ist, angemessen berücksichtigt wird (Art. 37 der Bundespersonalverordnung; SR 172.220.111.3).
Aus den genannten Gründen erachtet es der Bundesrat als nicht erforderlich, einen zusätzlichen Bericht zu verfassen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.