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21.3905 · Interpellation · 2021-06-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die transatlantische Sklaverei war eines der grossen Menschheitsverbrechen und legte den Grundstein für den Reichtum westlicher Länder.

Der französische Konvent schaffte die Sklaverei 1794 ab. Europäische Staaten erklärten 1815 (Wiener Kongress) den Sklavenhandel "zu allen Zeiten von aufgeklärten und gerechten Menschen als den Prinzipien der Menschlichkeit und der universellen Moral zuwiderlaufend angesehen wurde." Sklaverei wurde von Haiti 1804 abgeschafft, von Chile 1823, Grossbritannien 1833, Frankreich 1848, Argentinien 1853, Holland 1863 und von den USA 1864.

1863 erklärte der grosse Schweizer Jurist J.C. Bluntschli: "Der Mensch ist von Natur Person, daher kann er nicht Sache, d.h. nicht Sklave sein." Die Sklaverei in Nordamerika sei ein "Frevel am Geiste der Humanität" und verletze "die göttliche und menschliche Ordnung aufs tiefste".

Der Bundesrat jedoch rechtfertigte und unterstützte 1864 das Sklaverei-Verbrechen in Brasilien: Sklaverei sei "eine Handlung, die kein Verbrechen involviert"; sie abzuschaffen heisse, die Schweizer Sklavenhalter "um einen Teil ihres immerhin rechtmässig erworbenen Vermögens" zu bringen und dies, so der Bundesrat, "widerstreitet unseren Begriffen von Moral und Gerechtigkeit".

Der Bundesrat von 2018 behauptete: "Die Reaktion der Bundesbehörden [von 1864] war von den Normen geprägt, die in den 1860er Jahren vorherrschten." Dem widerspricht der damalige abolitionistische Diskurs in Europa und den Amerikas, und dem widersprach Nationalrat Wilhelm Joos (SH) 1865: "Es ist und bleibt richtig, dass das Kaufen und Verkaufen auch nur weniger Sklaven mit zum Sklavenhandel, mithin nach den jetzigen Begriffen zu den Verbrechen gegen die Menschheit zu rechnen ist."

Ich bitte den Bundesrat von 2021 um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Anerkennt der Bundesrat, dass Sklaverei zu allen Zeiten, auch 1864, ein Verbrechen gegen die Menschheit war?

2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass sich Parlament und Bundesrat 1864 der Beteiligung (Rechtfertigung, Legalisierung) an einem "Verbrechen gegen die Menschheit" schuldig machten, als welches die Sklaverei 2001 durch die UNO (mit Schweizer Unterschrift) erklärt wurde?

3. Ist der Bundesrat einverstanden, dass die Unterstützung der Sklaverei durch Bundesrat und Parlament von 1864 für Reparationen durch die Schweiz an die Nachkommen der Opfer spricht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen Sommaruga 18.4067, Friedl 14.3315 und Hollenstein 03.3014 zum Ausdruck brachte, ist die Schweiz der Auffassung, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und dass das begangene Unrecht aufgearbeitet werden muss. Der Bundesrat bedauert, dass in der Vergangenheit Schweizer Bürger, Unternehmen und Organisationen an der Sklaverei beteiligt waren.

2. Wie in der Stellungnahme auf die Interpellation Friedl 18.3072 dargelegt, stiessen 1863 und 1864 die Vorstösse von Nationalrat Wilhelm Joos beim Bundesrat und bei der Mehrheit des Parlaments auf Widerstand. So lehnte der Nationalrat dessen Motion vom 10. Dezember 1864 mit 56 zu 21 Stimmen ab. Die Bundesbehörden haben damals gemäss den Normen, die in den 1860er-Jahren vorherrschten, gehandelt. Die Massstäbe haben sich inzwischen gewandelt, die heutige Gesellschaft ist von anderen Wertvorstellungen geleitet.

3. Der Bundesrat sieht keinen Zusammenhang zwischen gewissen Aussagen von Bundesrat und im Parlament 1864 und der Frage nach Reparationen.

Antwort des Bundesrates.