21.3937 · Motion · 2021-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bürgschaftsprogramm einzurichten, das den KMU für Investitionen in klimafreundliche Technologien, in emissionsmindernde Arbeits- oder Produktionsverfahren oder in die Digitalisierung zinsfreie Kredite oder solche mit reduziertem Zinssatz gewährt.
Begründung
Die Innovationskraft der Schweizer Unternehmen hat seit den 2000er-Jahren merklich nachgelassen. Sowohl im Industrie- wie auch im Dienstleistungssektor ist der Anteil der Unternehmen, die sich als innovativ erweisen, rückläufig. Zudem bringen Schweizer Unternehmen heute weniger kommerziell nutzbare Innovationen hervor als die Unternehmen zahlreicher vergleichbarer Länder. Es hat sich schon vor der Coronapandemie gezeigt, dass die Ausgaben der Unternehmen für Forschung und Entwicklung erstmals seit über 20 Jahren ebenfalls am Sinken waren.
Im Zuge der Pandemie hat sich diese Tendenz noch akzentuiert: Die Erhebung der KOF über die Investitionen zeigt, dass die Investitionstätigkeiten der Schweizer Unternehmen im Jahr 2020 förmlich eingebrochen sind. Die schwierige finanzielle Lage, in der sich noch zahlreiche Unternehmen befinden, wird sich auch auf die künftigen Investitionstätigkeiten auswirken.
Diese Entwicklung wird nicht nur die wirtschaftliche Erholung verlangsamen, sondern auch die Entwicklung klimafreundlicher Technologien bremsen. Mithilfe eines Bürgschaftsprogramms, das den Unternehmen für Investitionen in klimafreundliche Technologien, in emissionsmindernde Arbeits- oder Produktionsverfahren oder in die Digitalisierung zinsfreie Kredite oder solche mit reduziertem Zinssatz gewährt, kann die Investitionstätigkeit innovativer Unternehmen aufrechterhalten und gestärkt werden.
Für die Finanzierung können auch die Mittel eingesetzt werden, die nicht für das Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramm verwendet worden sind.
Quellen:
F&I-Bericht 2020 (v.a. Kapitel B4 und B11)
MM KOF ETHZ: "Corona-Krise: Vielen Unternehmen fehlt das Geld für Investitionen"
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Seit 2015 fördert der Bund auf Grundlage des CO2-Gesetzes (SR 641.71) mittels Bürgschaften an Unternehmen Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen. Seit der Gründung des entsprechenden Technologiefonds wurden rund 100 Bürgschaften vergeben. Der Technologiefonds steht auch nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes zur Verfügung.
Die Innovationskraft der Schweiz ist dabei weiterhin hoch. Schweizer Forschungsakteure gehören nach wie vor zu den international erfolgreichsten, wie der "Bericht Forschung und Innovation in der Schweiz 2020" des SBFI zeigt. Bei den meisten Indikatoren zur Messung der Investitionen, Wechselwirkungen und Leistungen des Forschungs- und Innovationssystems steht die Schweiz an erster Stelle. Dies dank des solid finanzierten und wettbewerbsfähigen Bildungs- und Forschungssystems, aber auch dank innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen und einer wettbewerbsorientierten Wirtschaftspolitik. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Derder 13.4237 stellte der Bundesrat 2017 verschiedene Massnahmen in Aussicht, um den Risikokapitalmarkt zu stärken. Dazu gehört u.a. der weitere Ausbau digitaler Behördenleistungen z.B. über EasyGov.swiss, die erfolgte Reduktion regulatorischer Hürden für Crowd-Funding Plattformen oder die Arbeiten der Expertengruppe Steuerstandort Schweiz.
Schliesslich fördert der Bund den Wissenstransfer von Wissenschaft zur Wirtschaft und KMUs direkt durch Innosuisse, das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Angesichts der Corona-Krise hat der Bundesrat mit dem Impulsprogramm "Innovationskraft Schweiz" die Förderbedingungen für Unternehmen temporär erleichtert. Zudem sieht der Bundesrat mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (BBl 2021 480) vor, die Flexibilität und den Handlungsspielraum der Innosuisse bei der Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation zu erhöhen, um die Bedürfnissen der Innovationsakteure besser zu berücksichtigen und wirkungsvolle Förderung sicherzustellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.