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21.3992 · Motion · 2021-09-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen, damit Asylsuchende, die in der Schweiz ein Gesuch stellen, in einen Drittstaat überstellt werden können, in welchem sie ihr Verfahren durchlaufen und im Falle der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Gewährung eines vorläufigen Schutzes bleiben.

Begründung

Im Laufe der Jahre hat sich das Asylrecht in eine Richtung entwickelt, die dazu geführt hat, dass seine ursprüngliche Bedeutung verloren gegangen ist. Während es ursprünglich ein Recht war, das auf streng individuellen Kriterien beruhte, um Menschen zu schützen, die aus Gründen, die in ihrer Persönlichkeit liegen, bedroht waren, ist es nun zu einem Recht geworden, Menschen zu Zehntausenden aufzunehmen. Auf der Suche nach einer besseren Zukunft strömen viele Menschen nach Europa und stellen Anträge, die zum Scheitern verurteilt sind.

Ein Beweis für das Scheitern des derzeitigen Systems sind die mehr als 45 000 Personen in der Schweiz, deren Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wurde, die sich aber "vorläufig" im Land aufhalten. Davon befinden sich 14 000 Personen seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz. Wenn eine Abschiebungsentscheidung getroffen wird, tauchen viele Antragsteller unter, wodurch sich die Zahl der illegal in unserem Land lebenden Einwanderer erhöht.

Die derzeitige Situation ist weder für die Schweiz tragbar noch für die Einwanderer menschenwürdig. Wir müssen uns auf eine der Grundlagen des Asylrechts besinnen: die Garantie des Schutzes in einem sicheren Land. Flüchtlinge, die vor schwerwiegenden Schäden fliehen, haben nicht das Recht, das Land auszuwählen, in dem sie sich niederlassen möchten: Es geht darum, Sicherheit zu finden!

In diesem Antrag wird vorgeschlagen, Asylbewerber, in ein sicheres Land zu überstellen, während ihr Antrag bearbeitet wird. Dies würde sicherstellen, dass die Verfahren im Einklang mit humanitären Standards abgewickelt werden. Die Attraktivität der Schweiz würde für Migranten, die nicht wirklich in Gefahr sind, sinken. Andererseits erhalten Asylsuchende, die tatsächlich vor einer konkreten Bedrohung ihrer physischen oder psychischen Integrität oder ihrer Freiheit fliehen, in einem Staat, der mit der Schweiz kooperiert, echten Schutz.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Idee von Asylzentren in sicheren Drittstaaten geäussert: So zum Beispiel in seinem im Mai 2017 veröffentlichten Bericht "Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und burden sharing" in Erfüllung des Postulats Pfister 15.3242 vom 19. März 2015. Darin werden die Vor- und Nachteile eines solchen Konzepts dargelegt. Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass eine Auslagerung der Asylverfahren komplexe rechtliche Fragen aufwerfen würde und Abkommen mit Drittstaaten bedingen würde, die bereit wären, entsprechende Verfahrenszentren in ihrem Land zu etablieren. Zudem müssten von diesen Staaten Garantien eingeholt werden, dass ausreichende verfahrensrechtliche Standards eingehalten und die Menschenrechte geachtet würden. Der Bundesrat erachtet solche Abkommen derzeit als nicht realistisch.

Im Jahr 2021 hat sich der Bundesrat auch mehrmals zum dänischen Konzept zur Auslagerung von Asylverfahren in einen Drittstaat geäussert: So zum Beispiel in seiner Stellungnahme zur Interpellation Hess 21.3387 vom 19. März 2021 "Dänemarks Vision 'null Asylsuchende'. Auch für die Schweiz?" sowie in seiner Stellungnahme zur Motion Quadri 21.3785 vom 17. Juni 2021 "Die Schweiz soll dem Beispiel Dänemarks folgen und Zentren für Asylsuchende ausserhalb von Europa schaffen". Das dänische Konzept befindet sich weder in Umsetzung, noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass es in naher Zukunft umgesetzt wird.

Wie in seiner Stellungnahme zur Interpellation Hess 21.3387 vom 19. März 2021 verweist der Bundesrat auf die im März 2019 in Kraft gesetzte Reform des schweizerischen Asylsystems. Diese hat zu einem deutlichen Rückgang der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche geführt. Der Bundesrat unterstreicht auch, wie wichtig die europäische Zusammenarbeit ist, um die Schengen-Aussengrenzen zu schützen und die Bearbeitung unbegründeter Asylgesuche an den Aussengrenzen zu ermöglichen. In diesem Sinn unterstützt er die Stossrichtung des von der Europäischen Kommission im September 2020 präsentierten Pakets für Migration und Asyl. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz diese Bemühungen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene fortführen soll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.