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21.4030 · Motion · 2021-09-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstens Massnahmen einzuleiten, die darin resultieren, dass keine Person nur basierend auf solchen Tests in Quarantäne geschickt oder anderen einschränkenden Verfügungen unterworfen wird, sondern nur dann, wenn durch zusätzliche Analysen wie z.B. Anzeichen der Krankheitssymptome, Nachweis eines aktiven Virus, eine aktive Ansteckungsgefahr durch diese Person nachgewiesen werden kann.

Begründung

Seit Beginn der COVID-19 Pandemie werden drei Arten von Labortests angewandt.

a. Nukleinsäureamplifikationstests (z.B. PCR-Test) werden verwendet, um festzustellen, ob jemand Träger vom viralen Genom SARS-CoV-2 ist. Ein positives Ergebnis zeigt, dass dieses Genom vorhanden ist, gibt aber keinen Hinweis darauf, ob die Person infektiös (ansteckend) ist oder nicht.[1]

b. Serologische Tests erkennen in einer Blutprobe das Vorhandensein von Antikörpern gegen CoV-2-Antigen Proteine (Spikeprotein). Ein positives Ergebnis zeigt, dass die Person in der Vergangenheit CoV-2 ausgesetzt war, gibt aber keine Informationen, ob die Person infektiös ist.[1]

c. Antigentests messen das Vorhandensein oder Fehlen der viralen Proteine (Antigene). Ein positives Ergebnis zeigt, dass Antigene gebildet wurden, geben aber keinen Hinweis darauf, ob die Person infektiös ist.[1]

Fazit: Keiner dieser Tests ist wirklich dazu geeignet, einen Nachweis zu erbringen, ob eine Person einen infektiösen (virulent=lebendig) Virus in sich trägt.

Wird eine Person mit einem gut funktionierenden Immunsystem von einem CoV-2 Virus infiziert, erkennt ihr Immunsystem die Spikeproteine und generiert Antikörper. Da man diese Immunantwort nachweisen kann, ist es eine massive Diskriminierung, diese Person in die Isolation zu schicken, da dieser Nachweis eine Bestätigung ist, dass ihr Immunsystem funktioniert.

Dasselbe gilt bei geimpften Personen. Die Impfung manipuliert das Immunsystem und veranlasst die Körperzellen diese Spikeproteine (Antigene) zu produzieren, welche das Immunsystem erkennt und daraus Antikörper generiert. Ein Test wird positiv ausfallen, erlaubt aber keine Aussage, ob die Person infektiös ist oder nicht. Tests haben zudem bewiesen, dass auch geimpfte Personen andere anstecken und sogar unter Umständen von an CoV-2 erkanken.[2]

1. Tests für SARS-CoV-2 (www.synlab.ch)

2. Impfdurchbrüche (Kein absoluter Schutz: Geimpfte können sich mit Covid-19 anstecken - SWR Wissen)

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat verschiedentlich in Stellungnahmen auf Vorstösse der Motionärin dargelegt, dass die PCR-Methode nach heutigem Stand die zuverlässigste Methode für die Testung auf SARS-CoV-2 gilt und in diesem Rahmen die Funktionsweise der PCR-Methode näher erläutert (Motion Estermann 21.3479 "PCR-Tests. Der ignorierte wesentliche Faktor, der zu fatalen Fehlentscheiden führt", Interpellation Estermann 21.3469 "Corona-Tests", Antworten Estermann 21.7851 "Ist in der Schweiz ein einheitlicher Schwellenwert für einen "positiven" PCR-Test vorgeschrieben?" und 20.5639 "Covid-19. PCR-Tests").

Wie ebenfalls bereits dargelegt, entscheiden zusätzlich zu einem positiven PCR-Resultat (positiver Antigen-Schnelltest muss stets mit einem PCR-Tests bestätigt werden) weitere Faktoren (Symptomatologie, Kontaktexposition oder Impfstatus), ob Massnahmen gegenüber einer Person angeordnet werden sollen. So gibt es zum Beispiel Personen, welche über einen langen Zeitraum nach einer Infektion einen positiven Test aufweisen, obwohl kein Übertragungsrisiko mehr besteht. Diese Beurteilung wird durch die zuständige kantonale Stelle erstellt. Es kann nicht komplett ausgeschlossen werden, dass es trotz dieser Vorkehrungen in vereinzelten Fällen dazu kommen kann, dass eine Behörde gegenüber einer Person, welche keine Ansteckungsgefahr darstellt, die Isolation anordnet. Das Bundesamt für Gesundheit schätzt diese Zahl jedoch als gering ein.

Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass die von der Motionärin gewünschten Massnahmen bereits umgesetzt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.