21.4100 · Postulat · 2021-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Die SBB, die Post und die Swisscom entwickeln sich sehr dynamisch in einem Umfeld, das sich rasch wandelt. Diese drei öffentlichen Unternehmen passen ihre Geschäftsmodelle laufend an Veränderungen der Marktbedingungen an. Sie eröffnen sich neue Geschäftsfelder und ihre Wertschöpfungsketten werden ständig erweitert. Dieser Trend führt die öffentlichen Unternehmen immer weiter von ihrer Hauptaufgabe weg.
Er führt dazu, dass diese Unternehmen immer mehr im Wettbewerb mit privaten Unternehmen stehen. Einzelne öffentliche Unternehmen sind in geschützten Märkten tätig; sie handeln als Monopolbetriebe oder erfüllen einen staatlichen Auftrag und können so aus einer gegenüber dem Privatsektor privilegierten Position heraus in den Markt eingreifen.
Der Bundesrat wird ersucht, in einem Bericht:
- die Tätigkeiten der genannten drei grossen Unternehmen im Hinblick auf ihren gesetzlichen Grundauftrag zu untersuchen,
- die Zweckmässigkeit der Privatisierung von Einheiten oder Bereichen ihrer Tätigkeit zu prüfen,
- die Anordnung eines Rückzugs aus bestimmten Tätigkeitsfeldern zu prüfen,
- die bestehenden Leistungsaufträge oder Monopolstellungen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und sie neu zu gestalten oder aufzugeben.
Begründung
Die SBB, die Post und die Swisscom verfügen über eine grosse Marktmacht und sind in Märkten mit erheblichen technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen tätig. Die Politik soll den Handlungsspielraum und die Dynamik der drei Unternehmen nicht unnötig behindern. Sie soll aber auch nicht untätig zusehen, wenn die drei Unternehmen in privatwirtschaftliche Tätigkeitsfelder eindringen und, dank ihren Wettbewerbsvorteilen als Staatsunternehmen, private Anbieterinnen aus dem Markt drängen oder gefährden.
In dieser Situation muss der Bund nicht nur eine Eignerstrategie anwenden, sondern auch als Marktregulierer tätig werden. Er muss prüfen, wie der Wettbewerb ausbalanciert werden kann, indem vermieden wird, dass öffentliche Unternehmen unlauteren Wettbewerb betreiben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte werden im Bericht des Bundesrates "Staat und Wettbewerb" vom 8.12.2017 in Erfüllung der Postulate 12.4172 FDP-Liberale Fraktion und 15.3880 Schilliger ausführlich erörtert. Aus Sicht des Bundesrates sind zwischenzeitlich keine Entwicklungen aufgetreten, die Anlass zu einer Änderung der in diesem Bericht gezogenen Schlussfolgerungen geben würden.
In seinem Bericht "Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes" vom 26.05.2021 in Erfüllung des Postulates 18.4274 Abate hielt der Bundesrat fest, dass "die Tätigkeitsgebiete bzw. das (Markt)Umfeld der verselbstständigten Einheiten einem stetigen Wandel unterliegen, der unter Umständen rasche Reaktionen erfordert. Als Eigner muss der Bundesrat solche Entwicklungen sowie die Auswirkungen auf die durch die Einheiten zu erfüllenden Aufgaben soweit wie möglich antizipieren. Nach jeweils zwei Zielperioden (d.h. alle acht Jahre) sollen darum je Einheit im Rahmen der Erarbeitung der neuen strategischen Ziele die jeweilige Eignerstrategie, das öffentliche Interesse an der Aufgabenerfüllung durch die verselbstständigte Einheit und die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes überprüft werden." Diese Überprüfung schliesst selbstverständlich auch die Frage einer allfälligen Privatisierung von Teilen oder der Gesamtheit der verselbständigten Einheit ein. Der Leitsatz 17 des Corporate-Governance-Berichts vom 13.9.2006 wurde um einen entsprechenden Absatz ergänzt.
In der Praxis hat sich der Bundesrat in der jüngeren Vergangenheit mit zwei konkreten Fällen befasst, bei denen es um die Privatisierung von Teilen der bundesnahen Unternehmen RUAG (Bundesratsbeschuss vom 15.3.2019) und Post (Botschaft vom 30.6.2021 zur Änderung des Postorganisationsgesetzes) ging.
Angesichts dessen sieht der Bundesrat weder die Notwendigkeit noch den Mehrwert eines gesonderten Berichts zu diesen Themen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.