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Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit. Anerkennung der durch Familienarbeit erworbenen Kompetenzen

21.4227 · Postulat · 2021-09-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat ist gebeten, den volkswirtschaftlichen Nutzen der Familienarbeit (jährlich 6,5 Mia Arbeitsstunden) aufzuzeigen und mittels Zertifizierung oder anderer geeigneter Massnahmen der Familienarbeit die notwendige Anerkennung zukommen zu lassen. Als Aspekt der besseren Vereinigung von Familien-und Erwerbsarbeit soll Familienarbeit, ob für Männer oder Frauen, Teil der Arbeitsbiografie sein.

Begründung

2010 hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) die Aufwertung und Anerkennung der Familienarbeit gefordert. Es sei eine "Verschwendung der Ressourcen", wenn Familienarbeit vorwiegend als Biografielücke fungiert und die dabei erworbenen Schlüsselkompetenzen wie Belastbarkeit, Flexibilität, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit keine Rolle spielen. Diese Kompetenzen sind grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt gefragt und deren Bedeutung für die Wirtschaft haben signifikant zugenommen. Es braucht Rahmenbedingungen, um Lücken im CV zu schliessen und um beiden Elternteilen bessere Chancen auf Teilhabe an der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. In seiner Stellungnahme auf das Postulat 21.3900 geht der Bundesrat davon aus, "dass die Vertragsparteien selbst am besten wissen, welche Kompetenz wo gewinnbringend genutzt werden kann".

Aktuelle Studien (Soft Skills aus dem Kinderzimmer. Zusammenfassung der Berichte 1-4 der Studie

"Elternkompetenzen & Arbeit", 04. Juni 2019, Lask & Junker, Nieder-Ramstadt/Frankfurt a.M.) belegen das genaue Gegenteil. Der Arbeitsmarkt erleidet durch die mangelnde Anerkennung der Familienarbeit einen Kompetenz- und Fachkräfteverlust von etwa 50 Prozent. Die vom EBG 2010 verwendete Formulierung ("Verschwendung von Ressourcen") kann klar adressiert und belegt werden. Die Anerkennung der informell in der Familie erworbenen Kompetenzen im Sinne einer allgemein gültigen und breit anerkannten Zertifizierung ist daher in einer Gesamtstrategie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu berücksichtigen. Die Aufwertung der Familienarbeit stärkt die Gleichstellung, da Kompetenzen in der Familienarbeit unabhängig vom Geschlecht erworben werden, sie erhöht die Chancen von Eltern beim Wiedereinstieg in den Beruf oder Aufstockung des Pensums, sie steigert somit mittel- und langfristig die Beschäftigungsquote, vor allem von Frauen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der volkswirtschaftliche Nutzen der Familienarbeit ist in der Schweiz gut dokumentiert. Das Bundesamt für Statistik misst die volkswirtschaftliche Bedeutung der unbezahlten Arbeit mit dem Satellitenkonto Haushaltsproduktion (SHHP), indem der fiktive monetäre Wert der unbezahlten Arbeit in Bezug gesetzt wird zur gesamten Bruttowertschöpfung der Schweiz. Die gesamte im Jahr 2016 geleistete unbezahlte Arbeit wird auf einen Geldwert von 408 Milliarden Franken geschätzt. Die Hausarbeit macht mit 293 Milliarden Franken oder rund 72 Prozent des Gesamtwertes den grössten Anteil aus. Die Betreuungsaufgaben werden auf 81 Milliarden oder 20 Prozent des Gesamtwertes geschätzt, die institutionalisierte und informelle Freiwilligenarbeit zusammen auf 34 Milliarden Franken oder 8 Prozent des Gesamtwertes. Die Bruttowertschöpfung der privaten Haushalte machte damit 2016 knapp 41 Prozent der um die Haushaltsproduktion erweiterten Gesamtwirtschaft aus.

Die Möglichkeit, spezifische im Rahmen der Familienarbeit erworbene Kompetenzen für den Arbeitsmarkt nutzen zu können, ist bereits heute gegeben. So können sich betroffene Personen ihre informell gewonnenen Kompetenzen und Erfahrungen im Pflege- und Betreuungsbereich anrechnen lassen (siehe Stellungnahme zur Motion 19.4280 Page). Die angemessene Anrechnung von Praxiserfahrung und Bildungsleistungen, die ausserhalb üblicher Bildungsgänge erbracht wurden, ist mit Artikel 9 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes grundsätzlich gewährleistet. Betreuende und pflegende Personen können die erworbenen Kompetenzen validieren lassen, eine verkürzte berufliche Grundbildung absolvieren und/oder Gesuche zur Dispensation von Bildungsleistungen in formalen Bildungsgängen (Praktika, Unterricht oder Prüfungen) stellen. Dispensationen sind auf Sekundarstufe II wie auch auf Tertiärstufe möglich.

Eine Zertifizierung von Familienarbeit an sich mit dem Ziel, den im Rahmen der Familienarbeit informell erworbenen Kompetenzen eine bessere Anerkennung in der Arbeitswelt zukommen zu lassen, ist hingegen nach Ansicht des Bundesrates keine zielführende Massnahme. Zertifizierungen eignen sich nur begrenzt für den Nachweis von übergeordneten "Soft Skills", wie sie auch mit der Familienarbeit erworben werden. Damit von den Zertifizierungen eine gewisse Signalwirkung ausgehen kann, müsste die Vergabe zudem selektiv erfolgen. Zum anderen ist der Bundesrat weiterhin der Ansicht, dass es bereits heute im eigenen Interesse der Arbeitgeber ist, auch informelle Kompetenzen gebührend zu berücksichtigen.

Um beiden Elternteilen bessere Chancen auf Teilhabe an der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, sind andere Massnahmen zielführender. Die Legislaturplanung 2019-2023 sieht vor, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine nationale Strategie zu erarbeiten und eine Botschaft über die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verabschieden. Zudem wird im Rahmen der Erfüllung des Postulats 20.4327 Arslan geprüft, wie der Wiedereinstieg von Frauen in den Arbeitsmarkt gefördert werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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