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21.4231 · Interpellation · 2021-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Unabhängig des Geschlechts räumt die schweizerische Bundesverfassung allen Menschen gleiche Rechte und einen Schutz vor Diskriminierung ein. Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung sind Frauen. In der Medizin haben sie aber nach wie vor das Nachsehen. Jedes Geschlecht weist gesundheitliche Besonderheiten auf. So gibt es spezifische Erkrankungen, die nur Frauen oder Männer betreffen oder geschlechtsspezifisch gehäuft auftreten. Unterschiede gibt es auch in der Wirksamkeit von Medikamenten sowie bei geschlechtsspezifischen Lebensphasen wie z. B. Schwangerschaft und Wechseljahren.

Die Covid-Pandemie ist nur ein aktuelles Beispiel von vielen.

In den letzten zwei Jahren hat der Bundesrat mehr als 10 Vorstösse zur Gendermedizin, die mehrheitlich von Politikerinnen eingereicht wurden, zur Ablehnung empfohlen.

Eine fehlende geschlechterspezifische Gesundheit und damit eine gesundheitliche Gleichstellung hat nicht zuletzt auch ökonomische Auswirkungen.

Ich bitte den Bundesrat daher um die die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wieso ist Gesundheit in der Gleichstellungstrategie 2030 des Bundesrats kein Thema, obwohl er bereits 2019 in Aussicht gestellt hat, aufzuzeigen, welche Massnahmen bereits getroffen wurden oder anzustossen wären, damit die Wissenschaft und das Gesundheitspersonal in den Bereichen Forschung, Prävention und Pflege die spezifischen Bedürfnisse der Frauen besser berücksichtigen. Ebenfalls sollten die ökonomischen Kosten einer fehlenden "Gendermedizin" in der Forschung, der Ausbildung und im Praxisalltag nach Möglichkeit in den Bericht einfliessen.

2. Wie sollen Benachteiligungen von Frauen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung beurteilt werden, wenn es zu den unterschiedlichen Kostenfolgen für Geschlechter keine Informationen gibt?

3. Ab wann werden die Kosten im Gesundheitswesen bei Therapien konsequent nach Geschlecht, Alter und Region ausgewiesen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Gleichstellungsstrategie 2030 (www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dokumentation/publikationen-allgemein.html), die der Bundesrat am 28. April 2021 verabschiedet hat, konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: Berufliches und öffentliches Leben, Vereinbarkeit und Familie, Geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung. Zu den prioritären Massnahmen gehört namentlich die Umsetzung des Postulats Fehlmann Rielle 19.3910 "Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten". Gestützt auf die Erkenntnisse aus diesem Postulatsbericht sollen mögliche Massnahmen zur besseren Berücksichtigung der Geschlechterperspektive im Gesundheitsbereich abgeleitet werden. Allerdings ist festzuhalten, dass die Bundeskompetenz für solche Massnahmen beschränkt ist.

2. Im Rahmen des oben genannten Postulats Fehlmann Rielle 19.3910 soll geprüft werden, inwiefern eine Analyse unterschiedlicher Kostenfolgen für die Geschlechter stichhaltige Aussagen über eine Benachteiligung von Frauen in der Gesundheitsversorgung erlauben würden und ob es sinnvoll und machbar wäre, eine Verbesserung der Datenlage in diesem Bereich anzustreben. Neben den Kosten können weitere Daten wie beispielsweise zur Qualität der Versorgung, zum Zugang zu Gesundheitsleistungen oder zum Einbezug von frauenspezifischen Aspekten in der medizinischen Forschung Hinweise auf eine gesundheitliche Benachteiligung von Frauen geben.

3. Der Bundesrat anerkennt, dass es sinnvoll ist, die Gesundheitskosten aus verschiedenen Blickwinkeln auszuweisen. Es ist wichtig, die Faktoren zu identifizieren, die für eine gute Steuerung des Gesundheitswesens relevant sind, und entsprechend die vorliegenden Daten nach diesen Kriterien aufzubereiten. Merkmale wie Kantone oder Alter sind in den meisten Ergebnissen zu Kosten und anderen Aspekten des Gesundheitssystems bereits enthalten. Derzeit ermöglichen die vorliegenden Daten jedoch nur in begrenztem Umfang eine Verknüpfung der Gesundheitskosten mit einer Person (Patientin oder Patient), insbesondere in der Spitalversorgung. Diese Kosten lassen sich weder nach einer bestimmten Leistung aufschlüsseln, noch können sie so aggregiert werden, dass sie alle Therapieepisoden umfassen. Folglich sind Kostenstatistiken nach Therapie und Geschlecht nicht möglich.

Der Bundesrat arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung seiner Informationsgrundlagen (z. B. im Programm Nationale Datenbewirtschaftung des Bundesamtes für Statistik (NaDB) oder mit der Transparenzstrategie, die in Erfüllung des Postulats der SGK-S 18.4102 in Vorbereitung ist) und wird in Zukunft eine Aufschlüsselung der Kosten nach weiteren Faktoren bieten können.

Antwort des Bundesrates.