21.4249 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Neue Episode im chaotischen 5G-Ausbau in der Schweiz: Ein Rechtsgutachten der Universität Freiburg, das im Auftrag der Konferenz der kantonalen Baudirektorinnen und -direktoren (BPUK) erstellt wurde, ruft dazu auf, das Recht der Bevölkerung, für ihre Rechte einzustehen, nicht einzuschränken, und spricht sich gegen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für kleinere Anpassungen wie Bagatellfälle aus.
Das Gutachten befasst sich zur Hauptsache mit folgenden Fakten:
- Die Vollzugshilfe für adaptive Antennen, die der Bund am vergangenen 23. Februar veröffentlicht hat, führt einen Korrekturfaktor ein, der zur Folge hat, dass adaptive Antennen kurzzeitig stärker strahlen dürfen.
- Dies bildet einen Paradigmenwechsel.
- Diese Vollzugshilfe wurde von einer Bundesbehörde herausgegeben, sie ist keine Rechtsgrundlage und kann von der Bevölkerung nicht angefochten werden.
- Die systematische Anwendung des Bagatellverfahrens ist unter keinen Umständen gutzuheissen; es erlaubt den Betroffenen nicht, ihre Interessen zu verteidigen.
Die Autoren des Gutachtens sind der Ansicht, ein vereinfachtes Verfahren könne in Betracht gezogen werden, es müsse aber ein Bewilligungsverfahren sein, dessen Einführung über eine Änderung der Verordnung bewerkstelligt werden müsse.
Es handelt sich also um ein Gutachten, das der Haltung des Bundesrates, wie er sie in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3097 von Marionna Schlatter dargelegt hat, widerspricht.
Die BPUK hält in ihrer Medienmitteilung fest, dass die Kantone gemeinsam mit Bund und Mobilfunkbetreibern die Bewilligungspraxis von adaptiven Antennen klären wollen.
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Hat der Bundesrat Kenntnis genommen von der Haltung der BPUK und vom Rechtsgutachten? Wie steht er dazu?
- Wie lässt sich erklären, dass er zu einem anderen Schluss gelangte als die Kantone? War seine rechtliche Analyse ausreichend?
- Wie will er die Widersprüche in Bezug auf die Stufengerechtigkeit und auf das Bewilligungsverfahren, die das Gutachten zutage gefördert hat, regeln?
- Die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner wurden in einem ersten Schritt missachtet. Wie will der Bundesrat die Bevölkerung beteiligen? Kann er sich dafür einsetzen, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter ausdrücklich Partei sind, zu gleichen Stücken wie die Mobilfunkanbieter?
- Wenn nicht, wie will der Bund sie einbeziehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Der Bundesrat hat von den Rechtsgutachten der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie des Schweizerischen Verbands der Telekommunikation (asut) Kenntnis genommen. Die Rechtsgutachten befassen sich mit den Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen und kommen teilweise zu widersprüchlichen Ergebnissen. In seiner Antwort auf die Frage Chevalley 21.7394 "Ausbau der Mobilkommunikation" erklärt der Bundesrat, dass die Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Aufgrund der verfassungsmässigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen können die Kantone das Verfahren zur Anwendung des Bundesrechts frei wählen.
Am 23. Februar 2021 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen veröffentlicht. Diese schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit bei der Berechnung der Strahlung von adaptiven Antennen.
2) Sowohl das Rechtsgutachten der BPUK als auch jenes der asut gehen insbesondere auf Verfahrensfragen ein. Wie bereits erwähnt, sind für diese Fragen die Kantone und nicht der Bund zuständig. Deshalb wird in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und in der Vollzugshilfe nicht näher festgelegt, ob ein Bewilligungsverfahren notwendig ist. Hinsichtlich der Frage, ob die Korrekturfaktoren nicht viel mehr in der Verordnung als in der Vollzugshilfe verankert werden sollten, widersprechen sich die beiden oben erwähnten Rechtsgutachten. Diesbezüglich laufen derzeit Gespräche zwischen Bund, Kantonen und den Betreiberinnen.
3) Der Bund führt gegenwärtig Gespräche mit den Kantonen und den Betreiberinnen, um die Kantone bei ihrer Vollzugsaufgabe zu unterstützen. Aus regulatorischer Sicht prüft der Bund derzeit eine Änderung der NISV, damit einige Inhalte der aktuellen Vollzugshilfe in der Verordnung präzisiert werden können.
4) Die Verfahrensfragen werden momentan von einer Arbeitsgruppe der BPUK untersucht, welcher die Mobilfunkbetreiberinnen, das BAFU und das Bundesamt für Kommunikation angehören. Für die Leitung und die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ist die BPUK zuständig.
5) Die Arbeitsgruppe für Verfahrensfragen wird von der BPUK geleitet. Deshalb ist der Bund nicht für die Auswahl der an den Gesprächen beteiligten Anspruchsgruppen verantwortlich.
Antwort des Bundesrates.