21.4254 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Vernier, fünftgrösste Stadt der Romandie mit 36 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wird in der Mitte, im Valombré, durch das sich vor 40 Jahren der Bach Nant de l'Avanchet schlängelte, durch die Autobahn A1 zweigeteilt.
Dieser Autobahnabschnitt, der sich wie ein Riss mitten durch die Gemeinde und die Agglomeration Genf zieht, verursacht eine erhebliche Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Obwohl die Situation bereits besorgniserregend ist, könnte sich die Lage durch das Projekt zum Ausbau der Autobahn und zur Beseitigung der Engpässe noch verschärfen. Dieses Projekt für eine dritte Autobahnspur ist gemeinsam mit der unterirdischen Erweiterung des Bahnhofs Cornavin das grösste Projekt im Bereich Mobilität im Kanton Genf.
1. Hat sich der Bundesrat mit dem vorgesehenen Flächenbedarf und der Qualität der baulichen Gestaltung befasst?
2. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Bundesrat sich mit diesem Thema auseinandersetzen und zum Beispiel eine Übertragung des freigegebenen Betrags zur besseren Integration dieses Autobahnabschnitts in die Landschaft ohne Kapazitätserweiterung in Betracht ziehen?
3. Kann der Bundesrat insbesondere die Möglichkeit prüfen, diesen Autobahnabschnitt im Herzen der Stadt Vernier zu überdecken?
4. Prüft der Bundesrat andere Ansätze, um die Integration dieses Autobahnabschnitts in die Landschaft zu verbessern und die durch ihn verursachte Belastung zu verringern?
5. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Naturgebiete in diesem Perimeter, insbesondere die an das Naturschutzgebiet Bois de la Grille angrenzenden Wälder, nicht vom Projekt betroffen wären?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Das Projekt zum Ausbau der Autobahn A1 bei Vernier ist Teil des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Nationalstrassen. Die Studie zum Generellen Projekt wird gegenwärtig erarbeitet. Darin werden die geplanten Ausbauten und das voraussichtliche Strassenareal in dem für die gegenwärtige Projektphase erforderlichen Detaillierungsgrad beschrieben (das Generelle Projekt legt die Eckwerte des Bauprojektes fest). Diese Eckwerte werden in den nachfolgenden Projektierungsphasen - insbesondere in der Studie zum Ausführungsprojekt, welches öffentlich aufgelegt wird - präzisiert. Das Generelle Projekt wird dem Kanton und der Gemeinde zur Anhörung und Mitwirkung vorgelegt werden. Anschliessend wird der Bundesrat über das Generelle Projekt und die allfälligen Divergenzen mit dem Kanton und der Gemeinde befinden.
3. Es sind mehrere Zweckmässigkeitsstudien zu Autobahnüberdeckungen auf den noch offenen Abschnitten der Umfahrung Genf im Gange. Eine davon betrifft den Autobahnabschnitt im Gemeindegebiet von Vernier. Der Gemeinderat von Vernier wurde im Frühling dieses Jahres über die Lancierung der Studie informiert. Allerdings kann der Bund diese Massnahme nur dann finanzieren, wenn sie im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung als wirtschaftlich tragbar beurteilt wird. Ist dies nicht der Fall, so sieht Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) vor, dass der Kanton und die Gemeinden, welche von der Massnahme profitieren, sich an den zusätzlichen Kosten beteiligen. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Regionen. Eine vergleichbare Vorgehensweise wurde beispielsweise bei der Einhausung Schwamendingen gewählt.
4. Nebst einer Studie zur Verbesserung der Integration in die Landschaft wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt, in deren Rahmen die vom Projekt ausgehenden Belastungen untersucht wurden. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen werden anschliessend Massnahmen ergriffen, um die identifizierten negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu begrenzen.
5. Tatsächlich tangiert das Projekt zum Ausbau der Autobahn in seinem jetzigen Stadium verschiedene Naturgebiete, insbesondere den nördlichen Teil des Naturschutzgebiets Bois de la Grille. Die durch das Projekt hervorgerufenen Belastungen werden im Umweltverträglichkeitsbericht klar identifiziert. Im Zuge der weiteren Studien wird darauf geachtet, dass diese negativen Auswirkungen auf ein Minimum begrenzt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kompensiert werden.
Antwort des Bundesrates.