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Gesamtschweizerische Standards bei Finanzierungsmodellen, Kosten und Qualität der familienexternen Betreuung

21.4271 · Interpellation · 2021-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Wann rechnet der Bundesrat damit, die nationale Strategie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Zusammenarbeit mit den Kantonen präsentieren zu können?

2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Betreuungskosten für Erziehungsberechtigte zu senken sind, um die regionalen Unterschiede zu beseitigen und die Chancengerechtigkeit zu stärken?

3. Wie gedenkt er dieses Ziel zu erreichen?

4. In Bezug auf die Qualitätsvorgaben bestehen heute auch grosse Differenzen. Wie gedenkt der Bundesrat, diese zu abzubauen und für eine qualitativ gute Kinderbetreuung zu sorgen?

Begründung

Die Legislaturplanung 2019-2023 sieht vor, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine nationale Strategie zu erarbeiten und eine Botschaft über die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verabschieden (Antwort auf Interpellation 21.3083). Aktuell besteht ein kantonaler und kommunaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen, Finanzierungsmodellen, Vorgaben und Qualitätsstandards.

Beim regionalen Vergleich der Betreuungskosten zeigt sich gemäss CS-Studie vom Mai 2021, dass sich neben den Zuständigkeiten, den Finanzierungsformen (Subjekt- vs. Objektfinanzierung) und den tatsächlichen Betreuungskosten grosse Unterschiede manifestieren. So bezahlt beispielsweise eine Familie mit mittlerem Einkommen je nach Wohnort fünfmal mehr. Nicht nur regional, sondern auch je nach finanziellen Verhältnissen der Familie unterscheiden sich die Kosten erheblich, welche die Erziehungsberechtigten in der Schweiz für einen Kitaplatz oder für familienergänzende Tagesstrukturen zu tragen haben. Diese grosse Heterogenität zeigt, dass Handlungsbedarf besteht, um dem Ziel der Chancengerechtigkeit in unserem Land näher zu kommen.

Zuletzt gibt es in Bezug auf die Qualitätsvorgaben ebenfalls grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Familienergänzende Betreuung kann nur dann optimal ihre Wirksamkeit entfalten, wenn sie qualitativ gut umgesetzt und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet ist.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat erarbeitet derzeit eine nationale Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise eine Botschaft mit entsprechenden Massnahmen. Gemäss Auftrag in der Legislaturplanung 2019-2023 wird die Botschaft noch vor Ende der Legislatur verabschiedet.

2. und 3.

Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung können ein grosser Posten im Familienbudget sein. In diesem Bereich sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Häufig beteiligen sie sich mit Finanzierungsbeiträgen, die darauf abzielen, die Kosten zulasten der Eltern zu senken und den Zugang zu Betreuungsleistungen zu erleichtern. Subsidiär und im Rahmen eines Impulsprogramms hat der Bundesrat die Schaffung neuer Finanzhilfen zur Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen. In diesem Rahmen setzt der Bund seit dem 1. Juli 2018 Anreize, um die Betreuungskosten für Eltern zu senken, die erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren. Die von den Kantonen eingereichten Finanzhilfegesuche haben den Verpflichtungskredit von 96,8 Millionen Franken überschritten. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament im Sommer 2021 einen Zusatzkredit von 80 Millionen Franken verabschiedet. Zudem hat die WBK-N eine parlamentarische Initiative eingereicht (21.403), wonach das derzeitige Impulsprogramm in eine nachhaltige Lösung überführt werden soll, bei der die Elternbeiträge vergünstigt und die frühkindliche Bildung verbessert wird. Die dazu eingerichtete Subkommission hat ihre Arbeiten bereits aufgenommen und der Bundesrat wird diese gegebenenfalls bei der Erarbeitung seiner Strategie berücksichtigen.

4. Auf gesamtschweizerischer Ebene enthält die Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO; SR 211.222.338) einige Bestimmungen zu Betreuungsangeboten in Tagesstrukturen der familienergänzenden Betreuung (Tagesfamilien, Kindertagesstätten u. ä.). Im Weiteren obliegt es den Kantonen, diese Bestimmungen zu präzisieren, auszuweiten und im Rahmen der Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit zu konkretisieren. Dabei herrschen in den Kantonen, bzw. in den Gemeinden, sehr unterschiedliche Standards. Eine Verbesserung der Qualität der Betreuungsangebote würde die Vereinbarkeit fördern und die Chancengerechtigkeit bei den Kindern erhöhen. Die entsprechenden Vorschläge werden daher im Rahmen der nationalen Strategie geprüft, die derzeit erarbeitet wird.

Antwort des Bundesrates.

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