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Beratung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch unabhängige Stellen statt durch Hersteller

21.4273 · Interpellation · 2021-09-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 1. Januar 2021 ist in Frankreich eine Verordnung in Kraft, die die Trennung von Beratung, Verkauf und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung will so die Unabhängigkeit der Beratung von professionellen AnwenderInnen gewährleisten: Jegliches Risiko eines Interessenkonflikts, das sich aus dem Nebeneinander von Tätigkeiten der Beratung und Anwendung, des Verkaufs oder der Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln bei ein und demselben Unternehmen ergeben könnte, soll damit vermieden werden.

Den professionellen Anwendern stehen zwei verschiedene Arten von Beratung zur Verfügung: Einerseits eine strategische, mehrjährige, individuelle Beratung; andererseits eine spezifische Beratung, die einem bestimmten Bedarf entspricht. Diese Beratungstätigkeiten müssen zur Reduzierung des Einsatzes, der Risiken und der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln beitragen und die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes beachten.

Die Trennung von Verkaufs- und Beratungstätigkeit betrifft alle AnwenderInnen von PSM. Sie wird in Hinblick auf die Beteiligungen oder Stimmrechte in den Verwaltungsorganen der betreffenden Betriebe und auf die Zusammensetzung ihrer Aufsichts-, Verwaltungs- und Leitungsorgane beurteilt. Die Unabhängigkeit der natürlichen Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, muss ebenfalls gewährleistet sein.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Kann besagte Regelung in Frankreich den Risiken von Interessenskonflikten aus Sicht des Bundesrates vorbeugen? Können damit die Risiken der Anwendung reduziert werden? Wenn nein, warum nicht?

2. Wie sind in der Schweiz die Herstellung, die Beratung und der Verkauf für professionellen Anwendungen heute geregelt?

3. Wie sind Herstellung, Beratung und Verkauf organisiert, das heisst, welche Personen führen diese Tätigkeiten aus und welche Organisationen / Unternehmen stehen dahinter?

4. Sieht der Bundesrat Interessenkonflikte beim aktuellen System in der Schweiz? Wenn ja, welche?

5. Vor dem Hintergrund der Reduktionsziele des Aktionsplans Pestizide: Plant der Bundesrat, dem französischen Vorbild zu folgen, also eine entsprechende Verordnung auszuarbeiten und in Kraft zu setzen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Frankreich hat eine Trennung zwischen strategischer Beratung und punktueller Fachberatung. Beim Verkauf muss das Vertriebsunternehmen geeignete Informationen über die Verwendung des Pflanzenschutzmittels bereitstellen, namentlich Zielorganismus, empfohlene Dosis und Anwendungsbedingungen, mit einer solchen Verwendung verbundene Gesundheits- und Umweltrisiken sowie Sicherheitshinweise zum Umgang mit diesen Risiken. Unabhängig von dieser Art von punktueller Beratung müssen die landwirtschaftlichen Betriebe eine regelmässige strategische Beratung belegen können. Diese hat zum Ziel, ihnen die Elemente zur Verfügung zu stellen, die sie zur Festlegung ihrer Pflanzenschutzstrategie benötigen. Es können nur Unternehmen strategische Beratungen durchführen, die für die phytosanitäre Beratung zugelassen und unabhängig vom Verkauf der Produkte sind. Dem Bundesrat liegen keine Informationen über den Einfluss dieser Bestimmungen auf die Risikoreduktion vor.

2. und 3. In der Schweiz sind Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, gesetzlich verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften der Produkte, ihre Anwendungsvorschriften und die erforderlichen Schutzmassnahmen bereitzustellen. Sie stellen damit auch eine punktuelle Fachberatung zur Verfügung. Die Kantone sind für die unabhängige Beratung im Bereich des Pflanzenschutzes und des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zuständig. Zudem stellt Agroscope den beruflichen Anwenderinnen und Anwendern und den kantonalen Beratungsdiensten Hintergrundinformationen für die strategische Ausrichtung des Pflanzenschutzes in Form von Pflanzenschutzempfehlungen und -broschüren, Pflanzenschutzbulletins, Entscheidungshilfen und Vorträgen zur Verfügung.

4. und 5. Eine verkaufsunabhängige Beratung ist wichtig, um den Betrieben bei ihrer Entscheidungsfindung zu helfen. In der Schweiz wird diese Beratungstätigkeit von den kantonalen Beratungsstellen sichergestellt. Eine Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) aus dem Jahr 2018 zeigt, dass Empfehlungen von offiziellen Stellen bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung eher befolgt werden als solche aus anderen Informationsquellen. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel sieht die Einführung von obligatorischen Kursen für die Erneuerung der Pflanzenschutz-Fachbewilligungen vor. Derzeit wird an der Festlegung des Inhalts dieser Kurse gearbeitet, die auch Elemente zum Thema Pflanzenschutzstrategie enthalten könnten. Die Verstärkung der offiziellen Beratung ist ebenfalls eine Massnahme des Aktionsplans, die im Bereich des Gewässerschutzes bereits umgesetzt wurde.

Eine Unterscheidung zwischen Informationen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs zur Verfügung gestellt werden müssen, und solchen, die eher strategischer Natur sind, ist schwierig zu bewerkstelligen und vor allem schwer zu kontrollieren. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche Massnahmen, die die Beratung beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln regeln.

Antwort des Bundesrates.

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