21.4308 · Interpellation · 2021-10-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der gewaltigen Herausforderungen, die sich bei der Formulierung und der Umsetzung der Klima- und Umweltpolitik stellen, sei die Frage erlaubt, ob ein Staatssekretariat für Klima und Umwelt nicht leistungsfähiger und mit grösseren Befugnissen ausgestattet sein könnte als das heutige Bundesamt für Umwelt (BAFU). Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Welche Vorteile könnte ein Staatssekretariat für Klima und Umwelt gegenüber dem heutigen BAFU haben? Teilt der Bundesrat die Einschätzung des beratenden Organs für Fragen der Klimaänderung (OcCC), und beabsichtigt er, das BAFU in ein Staatssekretariat für Klima und Umwelt umzuwandeln?
2. Falls nein: Gedenkt er, die Rolle des BAFU im Kampf gegen den Klimawandel zu stärken?
3. Beabsichtigt er, das Budget und die Zahl der Beschäftigten im BAFU in den nächsten Jahren aufzustocken, inbesondere in den Bereichen Kampf gegen den Klimawandel und Erhaltung der Biodiversität?
4. Welche intersektoriellen Synergien zwischen den verschiedenen Bundesämtern fasst der Bundesrat ins Auge zur Bewältigung der Klimakrise? Wie will er andernfalls die Koordination intersektorieller Herangehensweisen sicherstellen? Falls der Bundesrat keinerlei Synergien schaffen will: Wie will er eine einheitliche Herangehensweise an die Klimakrise gewährleisten?
Begründung
In seinem kürzlich veröffentlichten Bericht (OcCC-Empfehlungen 2021, Herausforderung "Netto Null 2050" für die Schweiz - Beurteilung der aktuellen Situation und klimapolitische Massnahmen) bekräftigt das OcCC erneut, wie wichtig ein rasches und kohärentes Handeln sei, damit die Klimaneutralität bis 2050 erreicht und die schädlichen Auswirkungen der Klimaerwärmung begrenzt werden können. Das OcCC hält fest, dass die Klimapolitik der Schweiz ungenügend sei und nicht ausreiche, um die Ziele, die sich der Bund gesteckt hat, zu erreichen. Zudem sei die Schweizer Klimapolitik nicht mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar.
Ausgehend davon schlägt das OcCC sechs Massnahmen zur Stärkung der Schweizer Klimapolitik vor; dazu kommen eine umfassenden Klimagesetzgebung und die Stärkung der zuständigen Verwaltungsstrukturen. Was die Koordination und die Kohärenz der zu schaffenden Klimagesetzgebung betrifft, schlägt die OcCC die Umwandlung des BAFU in ein Staatssekretariat für Klima und Umwelt vor.
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 2) Als Staatssekretariat werden gemäss Artikel 45a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) Ämter bezeichnet, die von einem Staatssekretär oder einer Staatssekretärin geleitet werden. Diese unterstützen und entlasten die Departementsvorsteher und Departementsvorsteherinnen namentlich im Verkehr mit dem Ausland. Der Bundesrat kann Personen der Bundesverwaltung den Titel "Staatssekretär" oder "Staatssekretärin" auch vorübergehend verleihen, wenn sie in seinem Auftrag die Schweiz an internationalen Verhandlungen auf höchster Ebene vertreten (Art. 46 RVOG). Diese situative Ernennung wäre bei einer Umwandlung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in ein Staatssekretariat für die amtierende Direktorin nicht mehr nötig. Diesen Vorteil erachtet der Bundesrat angesichts der relativ geringen Auslandtätigkeit als zu unbedeutend, als dass sich die Schaffung eines Staatssekretariats aufdrängen würde. Für die internationale Umweltpolitik gibt es innerhalb des BAFU eine eigene Abteilung, die vom Umweltbotschafter der Schweiz geleitet wird. Das BAFU ist daher nach Ansicht des Bundesrates organisatorisch gut aufgestellt, um die vielfältigen Aufgaben in der Umwelt- und Klimapolitik zu bewältigen.
3) Inwieweit für die Klimapolitik beim BAFU und weiteren Dienststellen, die spezifische Aufgaben für die Umsetzung der Klimapolitik wahrnehmen, zusätzliche Stellen nötig sind, hängt vom jeweiligen Bedarf und den Massnahmen ab, welche sich aus laufenden oder künftigen Gesetzgebungsprojekten oder aus Aufträgen des Parlaments ergeben.
4) Für die Koordination der klimarelevanten Geschäfte innerhalb der Bundesverwaltung hat der Bundesrat im Jahr 2008 den Interdepartementalen Ausschuss IDA-Klima mit sechs Handlungsfeldern für nationale und internationale Fragestellungen ins Leben gerufen. Im IDA-Klima sind Dienststellen aus allen sieben Departementen vertreten. Das Steuerungsgremium unter dem Vorsitz der Direktorin des BAFU tritt in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammen, und die einzelnen Arbeitsgruppen treffen sich bedarfsgerecht. Diese Struktur für die ämterübergreifende Zusammenarbeit hat sich bewährt.
Antwort des Bundesrates.