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21.4314 · Interpellation · 2021-10-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Kontext der laufenden Diskussionen über die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz wird wieder vermehrt der Bau von neuen Kraftwerken oder die Verlängerungen deren Betriebszeiten gefordert. Es ist aber unbestritten, dass der erst vor wenigen Jahren durch einen Volksentscheid beschlossene Ausstieg aus der Kernkraft respektiert werden muss. Auch gilt es die betriebswirtschaftliche Realität sowie die weiterhin nicht gelöste Abfallproblematik zu berücksichtigen. Ein Bau von neuen Kernkraftwerken kann darum nicht im Zentrum der künftigen Stromversorgung stehen. Trotzdem wäre es falsch, das Potenzial der bestehenden Kraftwerke zu ignorieren und diese so rasch wie möglich vom Netz zu nehmen. Um dieses Potenzial maximal auszunutzen, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten.

1. Die heutige KKW-Forschung fokussiert primär auf die aktuellen Fragen des Betriebs sowie auf die Endlagerung bzw. Stilllegung der Kraftwerke. Wäre es nicht sinnvoller, die heutige Forschung auf Bereiche ausserhalb des reinen Betriebs oder Stilllegung der KKW auszuweiten? Wie könnten damit Mehrwert für die Forschung geschaffen werden? Wo steht die Forschung in der Schweiz bezüglich einer nuklearen Kreislaufwirtschaft (von Kernbrennstoffen) und innovativer Reaktortechnologien zur Abfallminimierung? Wäre der Bundesrat bereit, einen Bericht mit Antworten zu dieser Fragestellung vorzulegen?

2. KKW haben den grossen Vorteil, mehrheitlich unabhängig von externen Einflüssen und zu jeder Zeit Bandenergie zu liefern. Aufgrund der mangelnden Flexibilität entstehen aber speziell in den Sommermonaten Überkapazitäten, die aktuell kaum genutzt werden. Auch entsteht in der Stromproduktion viel Abwärme, die ebenfalls nur teilweise genutzt wird. Welche Einsatzmöglichkeiten gäbe es, um diese wertvolle Restenergie oder anderen Anwendungen zu nutzen? Gibt es aktuell regulatorische Hindernisse, um das Potenzial besser auszunutzen? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich eine detaillierte Prüfung dieses Anliegen lohnen würde?

3. Es laufen aktuell Gespräche zwischen dem Bund und den Kraftwerksbetreiber über die maximale Laufzeit und Sicherheit der bestehenden KKW. Was sind die Ziele dieser Gespräche? Welche Investitionen wären notwendig, um die Sicherheit der bestehenden KKW über die theoretischen Laufzeiten von 50 oder 60 Jahren hinaus zu gewährleisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Bei der Ausgestaltung des Energiegesetzes wurde bewusst darauf geachtet, die Freiheit von Forschung und Lehre im Bereich der Kernenergie nicht einzuschränken. Das "Konzept der Energieforschung des Bundes 2021-2024" deckt den Bereich umfassend ab und adressiert nebst dem Langzeitbetrieb und dem Alterungsmanagement, der Stilllegung und des Rückbaus, der radioaktiven Abfälle und geologischen Tiefenlagerung, der Dimensionierung und Materialen für Transport- und Lagerbehälter auch explizit hochentwickelte, innovative Reaktorkonzepte. Darunter fallen auch die Erforschung verbesserter Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekte der wichtigsten Generation-IV-Reaktorkonzepte sowie hochentwickelter, neuartiger geschlossener Brennstoffkreisläufe bezüglich Kreislauf-Anforderungen. Entsprechende Forschungstätigkeiten werden in der Schweiz und in der internationalen Zusammenarbeit unterstützt und stehen allen Forschungsinstitutionen der Schweiz offen.

Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung zudem regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie (gemäss Art. 74a Kernenergiegesetz). Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat einen zusätzlichen Bericht als nicht notwendig.

Zur Frage 2:

Fragestellungen zu Chancen und Risiken eines parallelen Betriebs von Kernkraftwerken (KKW) und der Einspeisung grosser Mengen erneuerbarer Energien werden im Rahmen des Forschungsförderprogramms SWiss Energy research for the Energy Transition (SWEET) des Bundesamtes für Energie (BFE) untersucht. Einen wesentlichen Beitrag zur Nutzung allfälliger Überschussenergie werden neue Speichertechnologien wie auch das Konzept der Sektorkopplung leisten. Deren Erforschung, u.a. die Nutzung von Überkapazitäten zur Herstellung von nachhaltigen Treib- und Brennstoffen, ist ebenfalls expliziter Bestandteil des "Konzepts der Energieforschung des Bundes 2021-2024" und wird auch im Forschungsförderprogramm SWEET untersucht. Zudem unterstützt der Bund zahlreiche Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekte. Der Bundesrat erachtet Abwärmenutzung und thermische Netze als wichtige Bereiche zur Erreichung der energiepolitischen Ziele. Das BFE setzt sich mit diesen Themen auseinander. Einer direkten Nutzung der Abwärme unter Einsatz von thermischen Netzen steht regulatorisch nichts entgegen. Aufgrund der grossen Distanzen der bestehenden KKW zu potenziellen Abnehmern bedarf es aber beträchtlicher Investitionen in Fernwärmeinfrastruktur. Dies und die endliche, aber unbekannte Laufzeit der einzelnen Kernanlagen erschweren die Realisierung von Abwärmeprojekten bei KKW. Eine vertiefte Prüfung erachtet der Bundesrat in Anbetracht dessen als nicht notwendig.

Zur Frage 3:

Der Bund führte und führt mit den Betreibern keine Verhandlungen über die Laufzeit und die Sicherheit der bestehenden KKW. Sämtliche Schweizer KKW verfügen über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Das heisst, sie dürfen betrieben werden, solange sie sicher sind. Dass die Sicherheit eingehalten wird, wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überwacht. Darauf aufbauend ist es ein betrieblicher Entscheid des jeweiligen -Betreibers, wie lange die KKW weiterbetrieben werden sollen. Das BFE führte mit Alpiq und Axpo Gespräche zu energiepolitischen Themen. In diesem Kontext interessierte das BFE auch, welche Laufzeiten die Betreiber anstreben und welche Planungsannahmen diese hierzu treffen. Da es keine gesetzlich festgelegten Laufzeiten gibt, rechnete das BFE in den Energieperspektiven 2050+ mit beiden theoretischen Varianten eines Betriebs von 50 oder 60 Jahren. Die Frage, welche zusätzlichen Sicherheitsinvestitionen bei einer Verlängerung der Betriebsdauer von 50 auf 60 Jahre nötig wären, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die nötigen Investitionen hängen massgeblich vom Nachrüstungsbedarf im Einzelfall ab, den das ENSI in seiner Stellungnahme zur periodischen Sicherheitsüberprüfung bzw. zum Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb festlegt.

Antwort des Bundesrates.

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