21.4343 · Postulat · 2021-11-11
Justiz- und Polizeidepartement
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird gemäss Artikel 123 ParIG beauftragt, unter Beizug von Expertinnen und Experten der Rechtsmedizin zu prüfen und Bericht zu erstatten:
1. ob resp. in welchem Ausmass die im Artikel von JACKOWISKI CHRISTIAN, HAUSMANN ROLAND und JOSITSCH DANIEL, Eine Dunkelziffer bei Tötungsdelikten in der Schweiz. Fiktion oder Realität?, SIAK-Journal - Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (4), 66-67, 2015 geäusserten Vorbehalte gegenüber der heutigen Regelung bezüglich aussergewöhnliche Todesfälle (Art. 253 StPO) resp. gegenüber deren praktischer Anwendung gerechtfertigt sind und somit Handlungsbedarf besteht
2. welche Anpassungen von Art. 253 StPO zur Behebung der identifizierten Schwachstellen notwendig sind.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.